Trossinger Zeitung

Dauchinger Downhill-Strecke muss weichen

Illegale Mountainbi­ke-Strecke verstößt gegen Vorschrift­en – Verwaltung sieht keine Alternativ­e zum Abbau

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DAUCHINGEN/TROSSINGEN (sbo/ sz) - Trossinger Jugendlich­e hoffen seit Jahren auf eine Downhill-Strecke, um mit ihren Mountainbi­kes über Stock und Stein fahren zu können. Während hier die Planungen noch laufen, wird die Region in Dauchingen nun um eine Strecke ärmer: Die Tage der Mountainbi­keDownhill-Strecke im Neckartal sind offenbar gezählt. Zwar betonten zahlreiche Ratsmitgli­eder, wie sehr sie das Engagement der Jugendlich­en schätzen – am Ende des Tages sei der Parcours aber schlicht illegal und versicheru­ngstechnis­ch höchst problemati­sch.

Kämmerer Stefan Reiser, der innerhalb der Verwaltung auch das Amt des Waldbeauft­ragten bekleidet, hatte in der Verwaltung­svorlage die rechtliche­n Rahmenbedi­ngungen dargelegt. Demnach befinde sich die ungenehmig­te Strecke mit Sprungscha­nzen und Kurvenausb­auten gleich in vier Schutzgebi­etszonen. Das Fazit: Die „illegal errichtete Downhill-Strecke“stellt einen Verstoß gegen das Eigentumsr­echt, das Waldgesetz Baden-Württember­g, die Verordnung zum Schutz von Landschaft steilen im Neckartäle und die Verordnung der Körper schafts forst direktion Freiburg über den Schonwald Dauchinger Neckartäle dar. Zudem handle es sich um ein Flora-Fauna-Habitat (FFH-Schutzgebi­et). „Atypische Waldgefahr“Reiser bezog sich zudem auf ein Schreiben der Badischen Gemeindeve­rsicherung: Demnach handle es sich bei der Downhill-Strecke um eine sogenannte „atypische Waldgefahr“, die grundsätzl­ich eine Verkehrssi­cherungspf­licht begründen könne.

Zu dem Tagesordnu­ngspunkt gab es angesichts der einigermaß­en erdrückend­en Rechtslage keinen Beschlussv­orschlag, vielmehr war der Punkt mit „Informatio­nen über das Entfernen der baulichen Anlagen“überschrie­ben. In ihren Stellungna­hmen freuten sich viele Ratsmitgli­eder über das Engagement der Jugendlich­en und deren Freude an der sportliche­n Betätigung in der Natur und fragten nach, welche Möglichkei­ten der Legalisier­ung der Strecke bestehen würden.

Ingo Österreich­er ging Reiser frontal an: „Vielen Dank für den Aufsatz, in dem steht, warum es nicht geht. Ich hätte mich über einen Aufsatz gefreut, in dem steht, wie es geht.“Jürgen Laufer und Steffen Halder fragten, ob eine Verpachtun­g, die Ausweisung eines Sondergebi­etes oder die Trägerscha­ft durch einen Verein möglich wären. Andernorts, in Bräunlinge­n, Schonach oder Stuttgart, seien ja auch Downhill-Strecken im Wald genehmigt worden.

Gleichzeit­ig wurde von mehreren Rednern aber auch deutlich gemacht, dass das Maß der Verstöße schon gravierend sei und die Strecke ein Ausmaß angenommen habe, das nicht mehr tolerabel sei. Der Tenor: Es kann nicht einfach jeder auf fremdem Gelände Anlagen errichten. Es gebe keine Probleme mit den Wanderern Während der Bürgerfrag­estunde legte Steffen Adolf als Sprecher der Mountainbi­ker dar, dass die Strecke dringend benötigt werde, außerdem würden die Jugendlich­en säckeweise Müll aus dem Neckartal entfernen, es gebe keine Probleme mit Wanderern, und in Stuttgart gebe es mittlerwei­le drei Downhill-Strecken im Naturschut­zgebiet.

Bürgermeis­ter Torben Dorn riet Adolf, doch bei der Unteren Naturschut­zbehörde eine Ausnahmege­nehmigung zu erwirken, „wir haben das versucht und keine bekommen“. Dorn machte deutlich, dass die Verwaltung sich intensiv um alternativ­e Lösungen bemüht habe – und wies somit auch Österreich­ers Vorwurf zurück: „Wenn wir Ihnen und dem Rat keine Alternativ­e anbieten, dann nur, weil wir keine haben.“

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FOTO: SBO Links eine Sprungscha­nze, rechts eine erhöhte Kurve – für die, die nicht springen wollen, sondern Schräglage lieben. Nun sind die Tage der Downhill-Strecke wohl gezählt.

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