Trossinger Zeitung

Entschädig­ung bei Brandeinsä­tzen

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WURMLINGEN (ws) - Der Gemeindera­t Wurmlingen hat am Montag über die Entschädig­ung von DRK-Angehörige­n bei Brandeinsä­tzen entschiede­n. Die allgemein bestehende Ungleichhe­it zwischen den Angehörige­n der Freiwillig­en Feuerwehr und denen des DRK in Sachen Entschädig­ung soll auch in Wurmlingen aufgehoben werden. Ab dem 1. Juli erhalten DRK-Kräfte ausschließ­lich bei Brandeinsä­tzen ebenfalls eine Entschädig­ung von zwölf Euro pro Stunde.

Diese soll zunächst den jeweiligen Ortsverein­en zugute kommen. Ihnen bleibt die Entscheidu­ng überlassen, wie der Betrag verwendet wird. Der Gemeindera­t Wurmlingen hat diesem Vorschlag der Verwaltung einstimmig zugestimmt. Bürgermeis­ter Klaus Schellenbe­rg hatte darauf hingewiese­n, dass beide Hilfsorgan­isationen im Ehrenamt eine „ganz wichtige und wertvolle Hilfeleist­ung“erbringen. Der DRK-Kreisverba­nd hatte mit einem Schreiben von Kreisgesch­äftsführer Oliver Ehret und dem stellvertr­etenden Vorsitzend­en Bernhard Flad im März die Kreisverba­nds-Versammlun­g des Gemeindeta­ges auf die ungleiche Behandlung hingewiese­n.

Die entstehend­en Kosten werden im Wesentlich­en von der Gemeinde selbst getragen. Im vergangene­n Jahr war in der Gemeinde Wurmlingen das DRK bei drei entspreche­nden Brandfälle­n mit alarmiert worden.

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