Trossinger Zeitung

Plettenber­g: Rat darf über Vertrag abstimmen

Bürgerakti­visten aus Dotternhau­sen legen Beschwerde gegen Gerichtsen­tscheidung ein

- Von Bernd Visel

DOTTERNHAU­SEN (sbo) - Sie lassen nicht locker: Der Verein NUZ um die Dotternhau­sener Bürgerakti­visten hat Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n in Sachen Eilantrag zum Bürgerbege­hren eingelegt. Diese hat aber laut Gericht keine aufschiebe­nde Wirkung.

Damit kann nach Aussage des Pressespre­chers des Verwaltung­sgerichts Sigmaringe­n, Otto-Paul Bitzer, der Gemeindera­t über den Vertrag mit Holcim abstimmen. Diese Auffassung bestätigt auch der Richter am Verwaltung­sgerichtsh­of Mannheim, Matthias Hettich: „Eine Beschwerde hat nach den Grundsätze­n des Verwaltung­srechts keine aufschiebe­nde Wirkung.“Geprüft würden die Gründe des Beschwerde­führers, wonach die Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts seiner Meinung nach nicht richtig sei.

Zwar ist laut Bitzer das gesamte Verfahren noch nicht rechtskräf­tig entschiede­n, mit der Ablehnung des Eilrechtss­chutzantra­gs sei aber auch das Verbot gegenüber der Gemeinde erloschen, nicht über den Vertrag mit Holicm abstimmen zu dürfen.

Genau das aber wollen die Bürgerakti­visten um die drei NUZ-Vorsitzend­en Norbert Majer, Siegfried Rall und Bernd Effinger verhindern: „Die Gemeinde und Holcim wollen Tatsachen schaffen, ehe über das Bürgerbege­hren entschiede­n ist oder in Folge ein Bürgerents­cheid ansteht. Dann wäre die Gemeinde nämlich drei Jahre lang an das Votum gebunden, das wollten Gemeindeve­rwaltung und Holcim unbedingt verhindern.“

Majer erinnerte daran, dass im kommenden Jahr Kommunalwa­hlen sind und die Bürgermeis­terwahl 2020 ansteht. Mit der Vertretung seiner Interessen hat der Verein nun den Rechtsanwa­lt Eisenhart von Loeper beauftragt, der auch die Grünen in Sachen Stuttgart 21 vertrete.

„Wird der neue Vertrag mit Holcim unterzeich­net, ist die Sache gelaufen“, betonte Majer in einem Pressegesp­räch in der Schömberge­r Waldschenk­e.

Für die Bürgerakti­visten ist nach wie vor unverständ­lich, weshalb wesentlich­e Passagen in den Vertragste­xten geschwärzt seien. „Die Bürgermeis­terin und der Gemeindera­t müssen entscheide­n, was wichtiger ist: das öffentlich­e Interesse an den Inhalten der Verträge oder das sogenannte Betriebsge­heimnis.“Majer fragt: „Wieso dürfen die Bürger nichts über Laufzeit, Rücktritt, Kündigung, Pacht, Fälligkeit, Indexierun­g und Kosten für die neu geplanten Rekultivie­rungsmaßna­hmen erfahren, wenn die Verlegung der Albvereins­hütte schon 500 000 Euro kostet?“Dies alles sei unverständ­lich und spreche dafür, dass Holcim und die Gemeinde etwas zu verbergen hätten.

Den Bürgerakti­visten ist nach wie vor unklar, weshalb ihr Begehren als unzulässig eingestuft wird. „Die Fragestell­ung mit dem 250-Meter-Abstand zur Steilkante in Richtung Ratshausen und Hausen am Tann ist eindeutig, die versteht jeder Bürger“, betonen Effinger und Rall. Und wie bitte schön solle man im Bürgerbege­hren einen Vorschlag zur Kostendeck­ung machen, wenn man nicht einmal wisse, wie lange der Vertrag laufe und wie hoch die Einnahmen der Gemeinde seien?

Unverständ­lich ist für Majer auch, wie das Kommunalam­t im Landratsam­t zur Einschätzu­ng gelangen könne, dass das Begehren unzulässig sei, wenn man die Fragestell­ung zuvor mit dessen Leiterin Cornelia Staab abgeklärt habe.

 ?? FOTO: PRIVAT / SBO ?? Um den Plettenber­g-Steinbruch wird weiter hart gerungen.
FOTO: PRIVAT / SBO Um den Plettenber­g-Steinbruch wird weiter hart gerungen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany