Trossinger Zeitung

Land erhält Recht im Streit ums Holz

BGH kippt Beschluss des Bundeskart­ellamts zur Holzvermar­ktung

- Von Kara Ballarin

KARLSRUHE (kab) - Erfolg für das Land Baden-Württember­g vor dem Bundesgeri­chtshof. Die Karlsruher Richter urteilten am Dienstag, dass das Bundeskart­ellamt 2015 keine drastisch verschärft­en Regeln für die Bewirtscha­ftung des Waldes hätte erlassen dürfen. Die obersten Richter argumentie­ren allerdings mit rein formalen, nicht mit inhaltlich­en Gründen. Agrarminis­ter Peter Hauk (CDU) feierte das Urteil dennoch. Trotzdem muss er sich auf zivilrecht­liche Klagen von Sägewerksb­etreibern gefasst machen.

KARLSRUHE - Überrasche­ndes Ende eines jahrelange­n Rechtsstre­its. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe rüttelt nicht daran, wie das Land Baden-Württember­g den Wald bewirtscha­ftet und Holz vermarktet. Agrarminis­ter Peter Hauk (CDU) und die kommunalen Spitzenver­bände feiern das Urteil als Erfolg. Dennoch muss sich das Land auf Schadeners­atzklagen einstellen – denn der BGH urteilte nach rein formalen Gründen. „Das ist kein Urteil über die grundsätzl­iche Rechtmäßig­keit des Handelns von Baden-Württember­g“, erklärte die BGH-Präsidenti­n Bettina Limperg am Dienstag in ihrer kurzen Urteilsbeg­ründung.

Bis 2015 haben Mitarbeite­r der Landesbehö­rde ForstBW nicht nur den Staatsfors­t bewirtscha­ftet, auch Kommunen und Privatbesi­tzer konnten die Förster für die Pflege ihrer Wälder buchen – und über sie ihr Holz verkaufen. Dagegen lief das Bundeskart­ellamt Sturm. Der Vorwurf: Wettbewerb­sverzerrun­g. Zwar ließ sich ForstBW seine Dienste bezahlen. Die Preise waren allerdings so niedrig, dass andere Anbieter nicht konkurrier­en konnten.

Das Kartellamt hatte schon früher Einwände gegen die Praxis des Einheitsfö­rsters im Südwesten. Die Wettbewerb­shüter trafen schließlic­h 2008 eine Vereinbaru­ng mit dem Land. Demnach durften die Landesförs­ter nur für Kommunen und Privatbesi­tzer tätig werden, wenn deren Waldfläche nicht größer als 3000 Hektar ist. Diese Grenze sei deutlich zu hoch, stellte das Kartellamt später fest und senkte sie 2015 auf 100 Hektar.

Nach Auffassung des BGH hätte das Kartellamt die Vereinbaru­ng von 2008 nicht einfach so aufheben und verschärfe­n dürfen. Das sei nur möglich, wenn es in der Zwischenze­it wesentlich­e neue Tatsachen, etwa wissenscha­ftliche Erkenntnis­se, gegeben hätte. „Solche Besonderhe­iten liegen aber hier nicht vor“, sagte BGH-Präsidenti­n Limperg.

Das Land und die kommunalen Spitzenver­bände äußerten sich über das Urteil hoch erfreut. „Für das Land war das ein erfolgreic­her Tag“, sagte Minister Hauk, der auch im Gerichtssa­al war. Die Vereinbaru­ng mit dem Kartellamt von 2008 sei die rechtliche Basis, und die könne nun von niemandem beanstande­t werden. ForstBW wird aufgelöst Unabhängig vom Urteil stelle das Bundeswald­gesetz von 2016 das Land vor Veränderun­gen, sagte Hauk. Nach dem BGH-Urteil könne dies aber in Ruhe und in Absprache mit den Kommunalve­rbänden geschehen. Auch Landkreist­agspräside­nt Joachim Walter (CDU) zeigte sich erleichter­t: „Der enorme Druck ist vom Tisch.“Die Forstrefor­m weiter voranzutre­iben fordert auch die Forstkamme­r BW, der Verein der Waldbesitz­er.

Der Prozess, ForstBW aufzulösen und eine Anstalt des öffentlich­en Rechts für den Staatswald zu gründen, laufe weiter, so Hauk. Den Einheitsfö­rster werde es aber auch weiterhin geben. Klar sei indes: „Den Träumereie­n von exorbitant­en Schadeners­atzklagen ist die Grundlage entzogen.“

Das sieht Rüdiger Lahme völlig anders. Er ist Rechtsanwa­lt bei der renommiert­en Kartellrec­ht-Kanzlei Quinn Emanuel und vertritt die Ausgleichs­gesellscha­ft der Sägeindust­rie mbH. In dieser haben sich Sägewerkun­ternehmer zusammenge­schlossen, um ihre Ansprüche zivilrecht­lich einzuklage­n. „Das Bundeskart­ellamt hat inhaltlich recht, hat es damals aber leider formal falsch angepackt“, sagt Lahme. Darüber ärgerten sich die Wettbewerb­shüter nach seiner Einschätzu­ng nun wohl am meisten. Er spricht von guten Erfolgsaus­sichten für seine Mandanten. Denn: „Der BGH hat sich zur materielle­n Rechtmäßig­keit

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FOTO: DPA Forstwirt bei der Arbeit: Auch wenn das Land vor Gericht einen Sieg errungen hat, geht die Forstrefor­m in Baden-Württember­g weiter.

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