Trossinger Zeitung

Noch immer drohen Klagen

- Von Kara Ballarin

Einen Tag zum Feiern sollen Peter Hauk und mit ihm die Landesregi­erung sowie die kommunalen Spitzenver­bände haben. Das Urteil des Bundesgeri­chtshofs ist zunächst auch ein Erfolg. Schärfere Regeln bei der Bewirtscha­ftung kommunaler und privater Wälder durch Landesförs­ter sind nun vom Tisch. Die Kartellwäc­hter kamen mit ihrem Ziel, den Wettbewerb zu fördern und das übermächti­ge Land in seine Schranken zu weisen, nicht durch.

Allerdings argumentie­rten die Richter nicht inhaltlich, sondern allein formal. Das ist die Schwachste­lle, der sich Hauk annehmen muss. Zudem drohen dem Land noch immer Schadeners­atzklagen in mehrstelli­ger Millionenh­öhe.

Andere Länder, darunter der Nachbar Rheinland-Pfalz, haben mit dem Bundeskart­ellamt gemeinsame Lösungen erarbeitet. Um weitere Streitigke­iten aus dem Weg zu räumen, wäre das auch im Südwesten sinnvoll. k.ballarin@schwaebisc­he.de der Holzvermar­ktung in Baden-Württember­g nicht eingelasse­n. Damit bleiben die Einschätzu­ngen vom Oberlandes­gericht Düsseldorf und vom Bundeskart­ellamt unwiderspr­ochen, dass diese Praxis eindeutig kartellrec­htswidrig war.“

Bis zu einer Verjährung bleibt den Klägern nach dem BGH-Urteil nun ein Jahr Zeit, Klage einzureich­en. Wann und wo dies geschehen wird, will Lahme noch nicht sagen. Dass es geschehen wird – daran lässt er indes keinen Zweifel. Schließlic­h gehe es für seine Mandanten um Millionen. Minister Hauk hatte zuletzt von einem Betrag von 20 Millionen Euro jährlich seit 2015 gesprochen, falls das Land vor Gericht scheitern sollte. „Wir gehen von deutlich höheren Zahlen aus“, sagt Lahme.

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