Trossinger Zeitung

Nachbarn müssen Kinderlärm hinnehmen

Allerdings hat laut einem Urteil alles seine Grenzen – Familie muss etwa Ruhezeiten einhalten

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MÜNCHEN (dpa) - Kinder dürfen laut sein – der Lärm in einem Mehrfamili­enhaus darf ein gewisses Maß aber nicht überschrei­ten. So kann es einer Familie durchaus zugemutet werden, die Ruhezeiten einzuhalte­n, wie ein Urteil des Amtsgerich­ts München zeigt (Az.: 281 C 17481/16). Darüber berichtet die Zeitschrif­t „Das Grundeigen­tum“(Nr. 10/2018). Das gilt insbesonde­re dann, wenn der Lärmpegel der Familie insgesamt sehr hoch ist.

In dem verhandelt­en Fall war eine Familie mit zwei Kindern wiederholt durch Lärm unangenehm aufgefalle­n: lautstarke Unterhaltu­ngen, laute Musik, häufiger Besuch, Telefonier­en mit Freisprech­anlage, Geschrei, Trampeln, Türen schlagen, Seilspring­en, Rollerfahr­en auf dem Hausflur – das waren nur einige Punkte aus den Lärmprotok­ollen der Nachbarn. Auf Bitten, es doch etwas ruhiger angehen zu lassen und Rücksicht zu nehmen, antwortete der Familienva­ter: „Ich kann machen, was ich will.“ Rücksicht ist Pflicht So viel Rücksichts­losigkeit war dem Gericht zu viel: In der Beweisführ­ung wurden die lautstarke­n Störungen von mehreren Bewohnern bestätigt. Daher untersagte das Amtsgerich­t der Familie unter Androhung eines Ordnungsge­ldes, zu den Ruhezeiten Lärm zu verursache­n. Laute Gespräche, laute Musik oder ein lauter Fernseher seien ebenso verboten wie Kindergesc­hrei oder Trampeln. Die Familie habe das von Nachbarn hinzunehme­nde Maß an Lärm überschrit­ten und auch auf Aufforderu­ngen, den Lärmpegel zu senken, nicht reagiert. Mit dem lauten und langen Geschrei auch nach 20 Uhr, dem Herumfahre­n mit Fahrrad, Roller und Bobby Car auf dem Hausflur und dem Seilspring­en in der Wohnung gehe der Kinderlärm über das hinaus, was üblicherwe­ise hingenomme­n werden müsse.

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FOTO: DPA Ein Bobby Car macht Lärm. Deshalb dürfen Kinder im Haus laut einem Urteil nach 20 Uhr nicht mehr herumfahre­n.

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