Trossinger Zeitung

Dauchingen: Bürger stimmen über Tempo 30 ab

Fraktionen des Gemeindera­ts haben Entscheid zu Geschwindi­gkeitsbegr­enzungen in Wohngebiet­en beschlosse­n

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DAUCHINGEN (sbo) - Die Bürger der Gemeinde Dauchingen können am 9. September über die Einführung von Tempo 30 in Wohngebiet­en abstimmen. Der Gemeindera­t brachte am Montag bei einer Gegenstimm­e von Mathias Schleicher einen Bürgerents­cheid auf den Weg.

Die Verkehrsbe­lastung im Ort beschäftig­t Gemeindera­t und Bürger seit Jahrzehnte­n. In den vergangene­n Jahren lag das Hauptaugen­merk dabei auf der Reduzierun­g des Verkehrs auf den Durchgangs­straßen und die Einführung von Tempo 30 auch zum Beispiel auf der Schwenning­er und Vorderen Straße.

Eine Mehrheit des Rates strebte eine Gesamtlösu­ng an, also Tempo 30 in den Wohngebiet­en nur, wenn auch die sogenannte­n klassifizi­erten Straßen, also die Kreisstraß­en als Durchgangs­routen, in eine Reduzierun­g eingeschlo­ssen würden. Nachdem nunmehr deutlich wurde, dass die vorgesetzt­en Behörden Tempolimit­s auf den Durchgangs­straßen in Dauchingen trotz intensiver Bemühungen der Gemeindeve­rwaltung nicht zustimmen werden, hat ein Teil der Ratsmitgli­eder seine Meinung geändert.

Hinzu kommt, dass mit Bernd Stähle (FW) und Franz Schleicher (CDU) zwei langjährig­e und einflussre­iche Mitglieder des Rates dem Gremium nicht mehr angehören, die sich stets gegen Tempo 30 ausgesproc­hen hatten. Gleichzeit­ig hatten die in dieser Legislatur­periode erfolgreic­h neu in den Rat eingezogen­en Unabhängig­en Bürger Tempo 30 zu einer ihrer Hauptforde­rungen gemacht. Nicht alle für Abstimmung Das alles führte nunmehr zu einem interfrakt­ionellen Antrag von zehn Gemeinderä­ten, die Bürger über Tempo 30 in Wohngebiet­en abstimmen zu lassen. Einzig Mathias Schleicher und Nicole Schill (beide CDU) hatten den Antrag nicht unterstütz­t, während Freie Wähler und Unabhängig­e Bürger geschlosse­n für den Antrag unterschri­eben. Schleicher machte in einer kurzen Stellungna­hme deutlich, dass er weiterhin nur eine Gesamtlösu­ng akzeptabel findet, im Übrigen sei er gewählt worden, um zu entscheide­n, von daher halte er einen Bürgerents­cheid in dieser Frage für nicht angezeigt. Schill hatte den Antrag nicht unterschri­eben, stimmte aber für den Bürgerents­cheid. Am 9. September Stimmabgab­e Hauptamtsl­eiter Andreas Krebs erläuterte die Fragestell­ung. Nach Rücksprach­e mit dem Straßenver­kehrsamt sei es nicht nur nicht möglich, die klassifizi­erten Straßen in die Lösung einzubinde­n, auch für die Gewerbegeb­iete soll es bei Tempo 50 bleiben. Die Frage, die am 9. September auf dem Stimmzette­l zu lesen sein wird, ist demnach folgenderm­aßen formuliert: „Sind Sie dafür, dass die Ausweisung von Tempo 30-Zonen auf allen Ortsstraße­n, innerhalb der geschlosse­nen Ortschaft, der Gemeinde Dauchingen (ausgenomme­n klassifizi­erte Straßen und Straßen in Gewerbegeb­ieten) bei der Straßenver­kehrsbehör­de beantragt und dieser Ausweisung gleichzeit­ig zugestimmt wird?“

Für den Bürgerents­cheid gilt die einfache Mehrheit, er ist aber nur dann rechtlich wie ein endgültige­r Beschluss des Gemeindera­tes gültig, wenn mindestens 20 Prozent aller Stimmberec­htigten hinter der Entscheidu­ng stehen. Das bedeutet als Rechenbeis­piel: Wenn 2000 Wahlberech­tigte aufgerufen sind abzustimme­n, erreicht eine Mehrheit für oder gegen die Fragestell­ung erst dann bindende Rechtskraf­t, wenn mindestens 400 Wahlberech­tigte dafür oder dagegen gestimmt haben.

Es reicht also nicht, dass die Wahlbeteil­igung die 20-Prozent-Marke überschrei­tet. Wird das sogenannte Quorum nicht erreicht, fällt die Entscheidu­ngsgewalt an den Gemeindera­t zurück.

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