Kurz berichtet
Deutscher Wahlbeobachter darf nicht in die Türkei
ISTANBUL/BERLIN (dpa) - Kurz vor der türkischen Parlaments- und Präsidentenwahl hat die Regierung in Ankara zwei Wahlbeobachtern aus Deutschland und Schweden die Einreise verweigert. Dem LinkenBundestagsabgeordneten Andrej Hunko wurde am Donnerstag kurz vor seinem Abflug von Wien nach Ankara über die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) mitgeteilt, dass ihm die Teilnahme an der OSZE-Beobachtermission nicht gestattet werde. Den deutsch-türkischen Beziehungen droht damit eine neue Belastungsprobe. Die Parlamentarische Versammlung der OSZE bestätigte am Abend, dass auch der schwedische Parlamentarier Amin Jabar keine Einreiseerlaubnis erhalten habe. Hunko war bereits beim Verfassungsreferendum im April 2017 als Wahlbeobachter in der Türkei gewesen. Er hatte in dem Zusammenhang „die undemokratischen und unfairen Bedingungen“bei der Abstimmung kritisiert. Die türkische Regierung warf ihm Sympathien für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK vor und zweifelte seine Objektivität an.
Franziskus prangert weltweite Ungleichheit an
GENF (epd) - Papst Franziskus hat die zunehmende wirtschaftliche und gesellschaftliche Kluft zwischen Menschen in aller Welt angeprangert. Die Schwachen würden immer stärker ausgegrenzt, sagte er am Donnerstag in Genf bei seinem Besuch anlässlich des 70-jährigen Bestehens des Weltkirchenrates. Viele Menschen müssten ein Leben ohne Brot, Arbeit und Zukunft fristen, mahnte das Oberhaupt der katholischen Christen in der Schweizer Stadt. Die Reichen würden immer reicher, kritisierte der Papst. Der Pontifex forderte die Christen aller Konfessionen zudem auf, ihren verfolgten Glaubensbrüdern zu helfen. Viele Christen in verschiedenen Teilen der Welt und vor allem im Nahen Osten müssten aufgrund ihrer Religionszugehörigkeit leiden. „Seien wir ihnen nahe“, forderte Franziskus.
Neue Aufenthaltsregeln für EU-Bürger in Großbritannien
LONDON (AFP) - Die knapp vier Millionen EU-Ausländer in Großbritannien sollen sich ab Herbst um Aufenthaltsgenehmigungen im Vereinigten Königreich nach dem Brexit bewerben können. EU-Ausländer, die bis zum Ende der im Dezember 2020 auslaufenden Übergangszeit nach dem Brexit in Großbritannien leben, können ihre Bewerbung demnach bis 30. Juni 2021 einreichen. Wer seit mehr als fünf Jahren in Großbritannien lebt, erhalte eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis. Andernfalls können sich EU-Ausländer für eine fünfjährige Bleibeberechtigung bewerben.