Aus dem Gemeinderat Böttingen
Radweg Böttingen-Gosheim
BÖTTINGEN (pm) - In einer gemeinsamen Sitzung der Gemeinderäte Böttingen und Gosheim Ende Januar hatte man sich darauf verständigt, den Radweg entlang der Gemeindeverbindungsstraße so weit zu bauen, bis eines der Grundstücke, das aufgrund der fehlenden Einwilligung der Grundstückseigentümer nicht befahren werden darf, erreicht sei. Alle geprüften Alternativtrassen waren aus unterschiedlichen Gründen – vorwiegend dem Naturschutz geschuldet – nicht realisierbar. Die Vermessung ist mittlerweile fertiggestellt und präsentiert. Nun sei man mit einem Grundstückseigentümer wegen eines Flächentauschs im Gespräch, das kurz vor dem für beide Seiten zufriedenstellenden Ende stehe. So könne man die rund 400 Meter lange Lücke um weitere rund 30 Meter reduzieren. Man wird nun erneut einen Förderantrag beim Regierungspräsidium für den Bau des Radwegs stellen, nachdem die früher zugesagten Zuschüsse aufgrund der langen Planungszeit verfallen waren. In einem weiteren Schritt werden allen Grundstückseigentümern, auf deren Fläche der künftige Radweg verlaufe, Vereinbarungen angeboten, wonach das Haftungsrisiko auf die Gemeinde übergeht.
FFH-Verordnung
Bürgermeister Buggle informiert, dass alle vier Regierungspräsidien in Baden-Württemberg aktuell FFH-Verordnungen erlassen würden. „FFH“steht für „Fauna-FloraHabitat“ und bezeichnet die Naturschutzrichtlinien der Euroäpischen Union (EG). Im Zuge dieses Gesetzgebungsverfahrens hätte jedermann die Möglichkeit Bedenken zu äußern oder Anträge einzureichen. Die Gemeinde Böttingen sieht sich aufgrund des auf dem gesamten Heuberg recht umfangreichen FFHGebiets in ihrer Entwicklung an einigen Stellen gehemmt, da die Gebietsgrenze bis an die Bebauung heranreicht. Im Falle der Ausweisung neuer Wohnbau- oder Gewerbegebiete sei es nur mit viel Aufwand möglich, diese FFH-Gebietsgrenzen zurückzudrängen. Zusammen mit dem Planungsbüro Große Scharmann habe man sich nun Gedanken gemacht, ob und wie man einen Antrag zur FFH-Verordnung stellen könne, um Entwicklungsmöglichkeiten für die Zukunft zu bekommen. Dabei geht es vor allem um das derzeit laufende Bebauungsplanverfahren „Spaichinger Weg V“. Doch will die Gemeinde vom Land nicht nur eine Reduzierung des FFH-Gebiets fordern, sondern gleichzeitig andere Flächen im Gewann „Schnärzle“und am „Kirchbühl“, die von einer künftigen Bebauung aller Voraussicht nach ausgeschlossen sind, als Ausgleich vorschlagen. Die Gemeinde Bubsheim plant ähnliches, sodass man sich hinsichtlich der Antragstellung zusammengeschlossen habe. Der Antrag werde – so Bürgermeister Benedikt Buggle – noch im Juni gestellt. Dann müsse man abwarten, wie das Land auf den Vorschlag reagiere.