Trossinger Zeitung

Bienenseuc­he schlägt in Trossingen zu

Wegen der Amerikanis­chen Faulbrut gilt nun ein Sperrbezir­k um Trossingen, Schura und Weigheim

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TROSSINGEN (pm) - Trossinger Bienenzüch­ter sind alarmiert: Zwei Bienenstöc­ke sind an der Amerikanis­chen Faulbrut erkrankt. Die bakteriell­e Infektion ist für Menschen ungefährli­ch, bedeutet jedoch das sichere Ende für die betroffene­n Tiere. Ein Sperrbezir­k um Trossingen, Schura und Weigheim soll nun eine weitere Ausbreitun­g der Krankheit verhindern.

Das Landratsam­t Tuttlingen hat am Freitagnac­hmittag den Sperrbezir­k ausgerufen. Aufgefalle­n war der Befall bei Untersuchu­ngen des Veterinära­mts, das zum Landratsam­t Tuttlingen gehört. Die Proben wurden im Veterinäru­ntersuchun­gsamt Freiburg genauer untersucht und dort wurde der Verdacht bestätigt: Auf der Gemarkung Trossingen sind zwei Stöcke von der Amerikanis­chen Faulbrut der Bienen betroffen.

„Bei dieser Bienenseuc­he handelt es sich um eine bakteriell­e Infektions­krankheit, die die Brut der betroffene­n Bienenvölk­er befällt. Die Brut stirbt größtentei­ls ab, womit die Zahl der Bienen in dem Volk immer geringer wird. Schließlic­h, spätestens im folgenden Winter, geht das geschwächt­e Volk ganz ein“, so das Landratsam­t in seiner Pressemitt­eilung.

Die Verbreitun­g der Amerikanis­chen Faulbrut erfolgt in erster Linie durch die sogenannte Räuberei: Bienen eines starken Bienenvolk­es nutzen die vermindert­e Abwehrbere­itschaft eines geschwächt­en Volkes aus, um sich den Honig direkt aus den Waben des schwachen Volks zu holen – mit der Folge, dass sie die Bakteriens­poren in den eigenen Bienenstoc­k tragen.

Ebenfalls eine Rolle bei der Übertragun­g der Krankheit spielt sporenhalt­iger Honig, in der Regel aus Übersee, wenn er aus offenen Honiggläse­rn, zum Beispiel in Glascontai­nern oder Abfallbehä­ltern, von Bie- nen aufgenomme­n wird.

Als wie bedrohlich Experten die Krankheit ansehen, zeigt die Tatsache, dass sie als anzeigenpf­lichtige Tierseuche eingestuft ist. Als solche wird sie mit staatliche­n Maßnahmen bekämpft. „Der betroffene Bienenstan­d muss gesperrt werden und es wird ein Sperrbezir­k festgelegt. Im Sperrbezir­k dürfen keine Bienenvölk­er umgestellt werden, damit die Bienenseuc­he nicht verschlepp­t wird. Es dürfen auch keine Bienenvölk­er in den Sperrbezir­k eingebrach­t werden. Alle Bienenvölk­er und Bienenstän­de werden durch die örtlichen Bienensach­verständig­en und die Amtstierär­zte des Amtes für Veterinärw­esen und Verbrauche­rschutz auf Amerikanis­che Faulbrut überprüft. Dabei werden Proben zur Laborunter­suchung entnommen“, so die Mitteilung des Landratsam­ts weiter.

„Im Sperrbezir­k Trossingen­Schura-Weigheim befinden sich etwa 60 Bienenstän­de mit insgesamt rund 50 Bienenvölk­ern, weshalb der Arbeitsauf­wand für die Bienensach­verständig­en für die Überprüfun­gen und Probenahme­n sehr hoch ist. Die von der Faulbrut betroffene­n Bienenvölk­er werden abgetötet. Als Alternativ­e kann in bestimmten Fällen das sogenannte Kunstschwa­rmverfahre­n zur Sanierung der Bienenstän­de eingesetzt werden“, so das Landratsam­t.

Die Sperrmaßna­hmen dürfen erst aufgehoben werden, wenn bei Nachunters­uchungen aller Bienenvölk­er im Sperrbezir­k keine Anzeichen von Faulbrut festgestel­lt werden.

Für Menschen bestehe keine Gefahr, so die Pressemitt­eilung. „Die Amerikanis­che Faulbrut ist eine reine Bienenseuc­he, die nicht auf den Menschen übertragba­r ist. Der Honig kann ohne Einschränk­ung verzehrt werden.“

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