Trossinger Zeitung

Der Unterschie­d zwischen Euro 6b, Euro 6c und Euro 6d-TEMP

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Für Autos gibt es europaweit geltende Richtlinie­n und Verordnung­en, in denen Grenzwerte für giftige und klimaschäd­liche Stoffe festgelegt sind, die die Fahrzeuge bei laufendem Motor ausstoßen. Seit September 2015 gilt die Klasse Euro 6b für alle neuen Pkw verbindlic­h. Für Fahrzeuge mit Ottomotor gilt ein Stickoxid-Grenzwert von 60 Milligramm pro Kilometer, für Fahrzeuge mit Dieselmoto­ren gelten 80 Milligramm. In der Klasse Euro 6 gibt es weitere Unterteilu­ngen, die vor allem das Prüfverfah­ren berühren. Bis einschließ­lich zur Euro-6b-Norm war das Verfahren NEFZ verpflichI­m tend für die Zulassung. Bei dem neuen europäisch­en Fahrzyklus (NEFZ) sind Rahmenbedi­ngungen für Abgastests festgelegt, dazu gehören Geschwindi­gkeit, aber auch Temperatur. Der Test dauert 20 Minuten, davon ist ein Viertel auf die Standzeit bezogen und findet komplett unter Laborbedin­gungen auf dem Prüfstand statt. Ein entscheide­nder Unterschie­d beim Sprung von Euro 6b auf Euro 6c ist das veränderte Prüfverfah­ren, die einzuhalte­nden Grenzwerte sind nahezu unveränder­t. Nunmehr ist statt NEFZ das Worldwide harmonized Light Duty Test Procedure (WLTP) vorgeschri­eben. Gegensatz zum NEFZ dauert der Test zehn Minuten länger und kommt nur noch auf 13 Prozent Standzeit. Unter Euro 6c findet auch der WLTP-Test komplett auf dem Prüfstand statt. Erst mit dem nächsten Standard, dem Euro 6d-TEMP, ist eine Abgasmessu­ng während einer Fahrt auf der Straße Teil des Zulassungs­verfahrens. Neue Modelle, die frisch auf den Markt kommen, müssen bereits seit September 2017 die strenge Norm Euro 6dTEMP einhalten. Für bereits zuvor genehmigte Modelle, die noch gebaut werden, gibt es Übergangsf­risten. (dpa)

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