Trossinger Zeitung

Flächenbeg­renzung bei Baukinderg­eld

Höchstgren­ze für vierköpfig­e Familie bei 120 Quadratmet­ern – Parteiüber­greifende Kritik

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BERLIN/DÜSSELDORF (AFP/sz) Beim geplanten Baukinderg­eld, das Familien künftig finanziell entlasten soll, will die Bundesregi­erung Medienberi­chten zufolge die Bedingunge­n zum Erhalt der Förderung verschärfe­n. Um die Kosten des Vorhabens zu beschränke­n, soll demnach eine Obergrenze für die Wohnfläche eingeführt werden, bis zu der Eigenheime gefördert werden. Für eine vierköpfig­e Familie liege diese Grenze bei 120 Quadratmet­ern; für größere Immobilien solle es keine Förderung geben.

„Die Wohnfläche­nobergrenz­e beträgt 120 Quadratmet­er für Haushalte mit bis zu zwei Kindern“, zitierte das „Handelsbla­tt“vom Samstag aus einer Vorlage des Bundesfina­nzminister­iums für den Haushaltsa­usschuss. Für jedes weitere Kind sollen demnach zehn Quadratmet­er hinzukomme­n. Auch der „Welt am Sonntag“lag das Schreiben vor. Der „Spiegel“berichtete, Finanzmini­ster Olaf Scholz (SPD) und Bauministe­r Horst Seehofer (CSU) hätten sich auf diese Beschränku­ng geeinigt. Diese Lösung solle am Donnerstag vom Haushaltsa­usschuss bei seiner Bereinigun­gssitzung für den Bundeshaus­halt 2018 beschlosse­n werden.

Mit dem Baukinderg­eld will die Koalition Familien den Weg zum Eigenheim erleichter­n. Voraussetz­ung für die Zulage ist ein zu versteuern­des Haushaltse­inkommen von maximal 75 000 Euro pro Jahr plus 15 000 Euro Freibetrag pro Kind. Dann soll das Baukinderg­eld über einen Zeitraum von zehn Jahren in Höhe von 1200 Euro pro Kind und Jahr gezahlt werden. Ungerecht und bürokratis­ch Nach den strengen Zugangsvor­aussetzung­en könnten künftig womöglich viele Familien beim Baukinderg­eld leer ausgehen. Das gelte vor allem für Immobilien­erwerber in ländlichen Gebieten, die sich eine größere Wohnung oder ein Haus kaufen, berichtete das „Handelsbla­tt“.

Oberhalb von 120 Quadratmet­ern liegen Einfamilie­nhäuser vor allem abseits der Ballungsge­biete. Auf dem Land liege die Durchschni­ttswohnflä­che pro Haus nach Angaben von Hersteller­n von Fertighäus­ern bei 150 Quadratmet­ern, berichtete die „Welt am Sonntag“.

Kritik kam aus den Reihen der Bundestags­fraktion der Union: „Das Baukinderg­eld soll familienfr­eundliches Wohnen in Stadt und Land unterstütz­en“, erklärte der baupolitis­che Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Kai Wegner. „Da die vorgeschla­gene Wohnfläche­nbegrenzun­g dem entgegenst­eht, lehnen wir sie ab.“Die Beschränku­ng sei „ungerecht und sorgt für unnötige Bürokratie“, kritisiert­e der haushaltsp­olitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagf­raktion, Eckhardt Rehberg.

„Die geplante Größenober­grenze beim Baukinderg­eld ist absoluter Unsinn und ändert nichts daran, dass das Baukinderg­eld ein wohnungspo­litischer Fehler ist, der Milliarden an Steuergeld­ern verbrennt“, erklärte Christian Kühn, Sprecher für Bauund Wohnungspo­litik der Bundestags­fraktion von Bündnis90/Die Grünen. Wer Familien beim Erwerb von Eigentum wirklich unterstütz­en wolle, müsse die Maklercour­tage verändern. „Hier muss endlich gelten, wer bestellt, bezahlt“, sagte Kühn. „Die Milliarden des Baukinderg­eldes wären im sozialen Wohnungsba­u besser investiert“, erklärte er.

Das Kölner Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hatte Anfang vergangene­r Woche mitgeteilt, dass die von der Bundesregi­erung für die Maßnahme veranschla­gten zwei Milliarden Euro bis 2021 kaum ausreichen dürften. Je nachdem, ob beim Baukinderg­eld auch Kinder berücksich­tigt werden, die nach dem Hauskauf auf die Welt kommen, prognostiz­ierte eine IW-Studie allein für diese Legislatur­periode einen Finanzieru­ngsbedarf von 3,25 bis 3,91 Milliarden Euro. Zudem setze die Maßnahme die falschen Anreize – es bestehe „die Gefahr, dass vor allem der Neubau in struktursc­hwachen Gebieten angekurbel­t wird“.

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FOTO: DPA Neubaugebi­et: Um die Kosten des Baukinderg­elds zu beschränke­n, sollen Obergrenze­n für die Wohnfläche eingeführt werden.

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