Wildschweine bereiten Sorgen
Landwirte in Niedereschach fürchten Ertragsausfall
NIEDERESCHACH-FISCHBACH (sbo) - Immer größere Sorgen bereiten Landwirten und Jägern die Wildschweine. Die Schäden nehmen zu. In dieser Woche waren die „Schwarzkittel“auf einem Kartoffelfeld in Fischbach aktiv.
Teile des Feldes wurden derart umgewühlt, dass auf diesen Flächen mit einem vollständigen Ertragsausfall zu rechnen ist. Der betroffene Landwirt hat den Schaden umgehend im Rathaus Niedereschach gemeldet. Von dort wird nun ein neutraler Schätzer damit beauftragt, die Schäden vor Ort zu begutachten und die Schadenshöhe festzustellen.
In Niedereschach ist es so geregelt, dass die Landwirte für Schäden bis 100 Euro selbst aufkommen müssen. Damit wird seitens der Gemeinde als Verpächter der Jagd verhindert, dass der Aufwand wegen Bagatellschäden zu groß wird, denn wenn der Schadensschätzer wegen einigen Euro in Gang gesetzt werden muss, steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag. Bislang haben die Einnahmen aus der Jagdpacht ausgereicht, um die entstandenen Schäden zu decken. Allerdings ist fraglich, ob diese Rechnung in Zukunft noch aufgeht.
Bei gemeinschaftlichen Jagdbezirken hat grundsätzlich die Jagdgenossenschaft Wildschadensersatz zu leisten. Im Jagdpachtvertrag kann jedoch eine abweichende Regelung getroffen werden, die dem Jäger die Haftung überträgt. Der Ersatzpflichtige haftet für den Wildschaden auch dann, wenn ihn an der Entstehung kein Verschulden trifft. Die Beweispflicht, dass ein ersatzpflichtiger Wildschaden besteht, obliegt dem Ersatzberechtigten, sprich dem geschädigten Landwirt.
Durch Schwarzwild verursachte Wildschäden an Mais müssen grundsätzlich ersetzt werden, auch wenn dieser im Rahmen üblicher Fruchtfolgen am Waldrand oder in Waldnähe angebaut wird. Wildschäden an landwirtschaftlichen Grundstücken sollten innerhalb einer Woche bei der zuständigen Gemeindebehörde gemeldet werden. Bei forstwirtschaftlichen Grundstücken ist die Schadensmeldung jeweils zum 1. Mai oder 1. Oktober möglich.