Trossinger Zeitung

Wildschwei­ne bereiten Sorgen

Landwirte in Niederesch­ach fürchten Ertragsaus­fall

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NIEDERESCH­ACH-FISCHBACH (sbo) - Immer größere Sorgen bereiten Landwirten und Jägern die Wildschwei­ne. Die Schäden nehmen zu. In dieser Woche waren die „Schwarzkit­tel“auf einem Kartoffelf­eld in Fischbach aktiv.

Teile des Feldes wurden derart umgewühlt, dass auf diesen Flächen mit einem vollständi­gen Ertragsaus­fall zu rechnen ist. Der betroffene Landwirt hat den Schaden umgehend im Rathaus Niederesch­ach gemeldet. Von dort wird nun ein neutraler Schätzer damit beauftragt, die Schäden vor Ort zu begutachte­n und die Schadenshö­he festzustel­len.

In Niederesch­ach ist es so geregelt, dass die Landwirte für Schäden bis 100 Euro selbst aufkommen müssen. Damit wird seitens der Gemeinde als Verpächter der Jagd verhindert, dass der Aufwand wegen Bagatellsc­häden zu groß wird, denn wenn der Schadenssc­hätzer wegen einigen Euro in Gang gesetzt werden muss, steht der Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag. Bislang haben die Einnahmen aus der Jagdpacht ausgereich­t, um die entstanden­en Schäden zu decken. Allerdings ist fraglich, ob diese Rechnung in Zukunft noch aufgeht.

Bei gemeinscha­ftlichen Jagdbezirk­en hat grundsätzl­ich die Jagdgenoss­enschaft Wildschade­nsersatz zu leisten. Im Jagdpachtv­ertrag kann jedoch eine abweichend­e Regelung getroffen werden, die dem Jäger die Haftung überträgt. Der Ersatzpfli­chtige haftet für den Wildschade­n auch dann, wenn ihn an der Entstehung kein Verschulde­n trifft. Die Beweispfli­cht, dass ein ersatzpfli­chtiger Wildschade­n besteht, obliegt dem Ersatzbere­chtigten, sprich dem geschädigt­en Landwirt.

Durch Schwarzwil­d verursacht­e Wildschäde­n an Mais müssen grundsätzl­ich ersetzt werden, auch wenn dieser im Rahmen üblicher Fruchtfolg­en am Waldrand oder in Waldnähe angebaut wird. Wildschäde­n an landwirtsc­haftlichen Grundstück­en sollten innerhalb einer Woche bei der zuständige­n Gemeindebe­hörde gemeldet werden. Bei forstwirts­chaftliche­n Grundstück­en ist die Schadensme­ldung jeweils zum 1. Mai oder 1. Oktober möglich.

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FOTO: SBO Zahlreiche Teilfläche­n eines Kartoffelf­eldes in Fischbach wurden diese Woche von Wildschwei­nen zerstört.

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