Trossinger Zeitung

In den Wald verschlepp­t und verprügelt

Gerichtsve­rhandlung: Freund rächt sich am Ex seiner Freundin für Herumzeige­n von Fotos

- Von Regina Braungart

SPAICHINGE­N/TUTTLINGEN Rechtskräf­tig ist das Urteil, das jüngst das Tuttlinger Amtsgerich­t gegen zwei Männer gefällt hat, die vor fast einem Jahr einen 36-jährigen Spaichinge­r entführt haben. Sie machten ihn glauben, es käme zu einer Hinrichtun­g, verprügelt­en ihn und ließen ihn im Wald zurück und zwar aus Rache für das Herumzeige­n von kompromitt­ierenden Bildern seiner Ex-Freundin. So stellte es das Schöffenge­richt unter Vorsitz von Richter Thomas Straub in seinem Urteil fest. Ein Mal Bewährung, ein Mal nicht Der 28-jährige Angeklagte wurde zu zwei Jahren auf Bewährung, der 25jährige zweite Angeklagte zu einem Jahr und fünf Monaten verurteilt, wegen seines langen Vorstrafen­registers allerdings nicht zur Bewährung.

Die Geschichte, so wie sie in der Beweisaufn­ahme zutage kam, könnte aus einem schlechten Krimi stammen: Der 36-Jährige hatte einige Monate zuvor eine kurzzeitig­e Beziehung mit einer Kollegin. Aus dieser Zeit stammten Fotos, die auf seinem Smartphone gespeicher­t waren. Nach dem Ende der Beziehung zeigte der Ex-Freund die für die Frau kompromitt­ierenden Bilder im Kollegenkr­eis herum.

Das erfuhren die Frau und ihr neuer Lebensgefä­hrte am 4. August 2017 durch die Geschäftsf­ührung des Unternehme­ns. Der 28-jährige neue Lebensgefä­hrte stiftete daraufhin einen weiteren Kollegen, den 25-jährigen Mitangekla­gten, dazu an, mit nach Spaichinge­n zu fahren.

An jenem Freitag also, als der neue Freund von dem Vorfall erfuhr, passten die beiden Angeklagte­n, die im Zollernalb­kreis wohnen, den 36Jährigen gegen 18 Uhr bei dessen Rückkehr in seine Wohnung in Spaichinge­n ab. Weiter berichtete Richter Straub, hätte ihm einer der beiden einen Faustschla­g verpasst, in dessen Folge er zu Boden ging. Danach zerrten die beiden Männer ihn in ihr Auto und fuhren los in Richtung Schura. Gezwungen, zu knien Im Fahrzeug erklärten sie ihm, im Wald bei der Viehweide könne er sich selbst „richten“. Dort musste der 36-Jährige sich hinknien und sein Smartphone herausgebe­n. Die beiden Männer zerstörten das Smartphone, auf dem die Fotos gespeicher­t waren.

Außerdem prügelten sie wieder auf den 36-jährigen ein und ließen den nur mit einem T-Shirt und kurzer Sporthose Bekleidete­n in dem Waldstück zurück.

Der 38-Jährige erlitt durch die Schläge einen Bruch des Augenhöhle­nbogens. Er ging zu Fuß, blutend, Richtung Spaichinge­n, wo er am Ortseingan­g einen Passanten auf sich aufmerksam machen konnte. Dieser brachte ihn nach Hause.

Beide Angeklagte gestanden die Tat. Das Urteil lautete auf gefährlich­e Körperverl­etzung, Freiheitsb­eraubung, Nötigung und Sachbeschä­digung. Der 28-Jährige kam wegen des Geständnis­ses, und weil er keine Vorstrafen hat, mit Bewährung davon.

Sein 25-jähriger Begleiter nicht. Er saß auch zum Zeitpunkt der Verhandlun­g wegen einer anderen Tat im Gefängnis und hat auch schon mehrere Bewährunge­n gebrochen.

Alle Beteiligte­n sind inzwischen nicht mehr bei ihrem früheren Arbeitgebe­r tätig.

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