Pflege kommt im Süden teurer
Große Unterschiede in den Ländern – Viele rutschen in die Sozialhilfe ab
BERLIN (dpa) - Beim Eigenanteil, den Patienten für die Pflege in Pflegeheimen zahlen müssen, gibt es weiter erhebliche Unterschiede zwischen den Bundesländern. Am günstigsten ist es in Thüringen mit durchschnittlich 237,19 Euro im Monat. Mit durchschnittlich 826,33 Euro im Monat liegt Baden-Württemberg auf dem zweiten Platz hinter dem Spitzenreiter Berlin, wo es 872,50 Euro sind. In Bayern werden im Schnitt pro Monat 762,81 Euro fällig.
Im bundesweiten Schnitt betrug dieser je Einrichtung einheitliche Eigenanteil zum Stichtag 1. April 602,13 Euro. Über dem Durchschnitt liegen sieben Länder, darunter neun Länder. Das geht aus einer Antwort des Bundesgesundheitsministeriums auf eine Frage der Linksfraktion hervor.
Pflegebedürftige oder die Angehörigen müssen den Eigenanteil leisten, weil die Pflegeversicherung – anders als die Krankenversicherung – nur einen Teil der Kosten trägt. Selbst zahlen müssen sie daneben auch für die Unterkunft mit Zimmerreinigung und Verpflegung. Dazu kommen umgelegte Kosten für Investitionen zum Beispiel in Umbauten und Modernisierungen ihres Heims sowie teils für Azubi-Vergütungen. Keine Entlastung geplant Die Linken-Sozialexpertin Sabine Zimmermann forderte: „Gute Pflege muss unabhängig vom Geldbeutel und vom Wohnort für jeden möglich sein.“Nötig seien mehr Pflegekräfte und bessere Leistungen ohne Altersarmut. Die Pflege müsse daher endlich als Vollversicherung ausgestaltet werden, in der alle pflegebedingten Kosten übernommen werden. „So können die Eigenanteile sinken oder ganz entfallen.“
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz warnte, zusammen mit den Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen könnten viele Heimbewohner die Belastung nicht mehr schultern und rutschten in die Sozialhilfe. Eine Entlastung der Pflegebedürftigen plane Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber nicht, kritisierte Vorstand Eugen Brysch. „Es ist an der Zeit, dass die Pflegeversicherung zu ihrem ursprünglichen Zweck zurückkehrt. Sie hat die gesamten Pflegekosten zu übernehmen.“
Hintergrund für Unterschiede beim pflegebedingten Eigenanteil ist, dass die Schlüssel für die Personalausstattung je nach Bundesland vertraglich festgelegt werden. Eine Vollkraft zum Beispiel in Berlin ist im Schnitt für 3,9 Bewohner mit Pflegegrad 2 zuständig, in Schleswig-Holstein aber für 5,4 Bewohner, erläuterte die Private Krankenversicherung. Unterschiede können auch entstehen, weil die Personalkosten sich wie das allgemeine Lohnniveau bundesweit unterscheiden. Seit 2017 ist der Eigenanteil an den reinen Pflegekosten im jeweiligen Heim einheitlich – und nicht mehr umso höher, je höher jemand nach Pflegegrad eingestuft ist. 80 Prozent der pflegebedingten Kosten der Einrichtungen entfallen auf das Personal.