Ein Geschwister-Streit läuft aus dem Ruder
Gericht verurteilt 65-jährigen Mann zu einer Geldstrafe – Vorinstanz hatte härter geurteilt
VS-SCHWENNINGEN (tam/sbo) Ein 65-jähriger Mann aus VSSchwenningen muss eine Geldstrafe in Höhe von 70 Tagessätzen zu je zehn Euro bezahlen, weil er seine 71jährige Schwester geschlagen hat.
Damit ist er noch gut weggekommen, denn das Amtsgericht Villingen hatte ihn Ende vergangenen Jahres wegen gefährlicher und vorsätzlicher Körperverletzung zu fünf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil hat das Landgericht Konstanz jetzt nach einer Berufungsverhandlung geändert. Das neue Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Der 65-Jährige hat die Vorwürfe seiner Schwester immer bestritten: „Beide Schläge sind erfunden.“Er behauptete, die Schwester hätte ihn geschlagen, „obwohl sie Pazifistin ist“. Er habe sie daraufhin in einer Reflexbewegung an der Stirn berührt. Die Geschwister waren sich uneinig darüber, ob ihre 91- jährige, an Alzheimer erkrankte Mutter entmündigt und in einem Pflegeheim untergebracht werden sollte. Ihre Tochter hatte dies bereits an ihrem Bruder vorbei in die Wege geleitet. Der seit Jahrzehnten arbeitslose und von einer spärlichen Rente lebende Angeklagte, der im Haus der Mutter lebt, war dagegen. Inzwischen lebt sie aber in einem Pflegeheim.
„Die Mutter war sehr glücklich mit der ambulanten Pflege“, erklärte er. Und sie sei immer froh gewesen, dass sie abends zu ihm nach Hause zurückkehren konnte. Dass die Schwester sich eine Vorsorgevollmacht besorgt hatte, fand er skandalös: „Die will mich ausschalten!“, rief er. An einem Nachmittag im August 2017 kam die in Hessen lebende Schwester nach VS-Schwenningen. Am nächsten Tag sollte der Zustand der Mutter geprüft werden, um über die Betreuung zu entscheiden. Am Tattag saß sie gerade mit der Mutter im Garten. Ärger bei Zeugenaussage Als der Bruder nach Hause gekommen sei, habe er sie sofort schwer beschimpft und beleidigt, berichtete die 71-jährige Schwester. „Du hast hier gar nichts mehr verloren“, soll er geschrien und sie übel beleidigt haben. Dann habe er sie bewusst auf eine Wunde am Rücken geschlagen, die von einer Wirbeloperation herrührte. Nachdem er ihre Tasche aus dem Haus geworfen habe, sei sie noch einmal hineingelaufen, um ihre restlichen Sachen zu holen. Da habe er ihr auch noch gegen die Schläfe geschlagen, berichtete die Zeugin ruhig und gefasst. Eine Stunde später habe sie Strafanzeige gegen den Bruder gestellt.
Während ihrer Aussage regte sich der 65-Jährige immer wieder lautstark auf und widersprach. „Es ist unfassbar, dass diese Frau so lügt und ihren eigenen Bruder anzeigt“, rief er. Schließlich drohte die Vorsitzende Richterin mit einem Ordnungsgeld. Danach befragte das Gericht zwei Polizeibeamte über den damaligen Zustand der 71-Jährigen. Nachdem noch Fotos von den Verletzungen gezeigt worden waren, hielt auch die Berufungskammer die beiden Schläge gegen die Geschädigte für erwiesen. Beide Übergriffe wurden jetzt aber als vorsätzliche Körperverletzungen gewertet, so dass sowohl das Gericht als auch die Vertreterin der Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe für ausreichend hielten.