Trossinger Zeitung

Einwohner bei Bauplatzve­rgabe bevorzugt

Deißlingen verändert Richtlinie­n für die Vergabe

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DEISSLINGE­N (sbo) - In der jüngsten Gemeindera­tssitzung in Deißlingen ist über die Richtlinie­n zur Vergabe von Bauplätzen entschiede­n worden. Insbesonde­re das in der Erschließu­ng begriffene Gebiet Bitze III zweiter Bauabschni­tt steht dabei im Fokus. Der bei der Gemeinde auch für Grundstück­sangelegen­heiten zuständige Frank Lewedey erläuterte, dass 44 Baugrundst­ücke vorhanden sind mit Flächen von 362 bis zu 832 Quadratmet­er.

Über das Auswahlver­fahren wurde bereits im Vorfeld heftig diskutiert. Mit den vorgegeben­en Auswahlkri­terien wie Wohnort, Arbeitspla­tz, verwandtsc­haftliche Beziehunge­n, ehrenamtli­ches Engagement und noch anderen Aspekten mehr sei eine saubere Auswahl kaum möglich. Lewedey schlug vor, als Hauptkrite­rien „Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in der Gemeinde oder früher schon einmal mindestens zehn Jahre“sowie „Firmeninha­ber mit mindestens fünf sozialvers­icherungsp­flichtigen Beschäftig­ten“ins Feld zu führen.

Wenn auf dieser Grundlage mehr Interessen­ten als Baugrundst­ücke vorhanden seien oder mehrere Interessen­ten für die gleichen Baugrundst­ücke aufträten, könne ein anonymisie­rtes Losverfahr­en entscheide­n. Bauplatzbe­werbungen seien bis zum 12. August bei der Gemeinde möglich. Innerhalb von zwei Jahren nach Vergabe bestehe Baupflicht, so Lewedey.

Mit dieser Lösung zeigten sich die Räte einverstan­den. Bürgermeis­ter Ralf Ulbrich erklärte nach dem einstimmig­en Beschluss, dass man im kommenden Jahr auf der neuen Vergabegru­ndlage mit weiteren Bauplatzer­schließung­en weiter machen solle.

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