Trossinger Zeitung

Nächster Gerichtste­rmin zum Spitalfond im Januar

Ehemalige Heimleiter­in klagt auf Zahlung von 27 000 Euro – Verhärtete Fronten

- Von Wilfried Strohmeier

VS-VILLINGEN (sbo) - In Sachen Spitalfond gegen die ehemalige Leiterin des Heilig-Geist-Spitals hat es vor dem Arbeitsger­icht den nächsten Akt gegeben. Die ehemalige Chefin klagte auf Zahlung von ausstehend­em Geld.

Zur Vorgeschic­hte: Der ehemaligen Leiterin des Heilig-Geist-Spitals wurden Unregelmäß­igkeiten vorgeworfe­n bei der Beschaffun­g von Nahrungser­gänzungmit­teln für die Heimbewohn­er. Dadurch sollen die Patienten finanziell geschädigt worden sein. Die Folge war eine fristlose Kündigung für die Heimleitun­g sowie ein Hausverbot, gegen beides klagte sie. Das Verfahren ging in die Berufung an das Landesarbe­itsgericht Freiburg. Einigung scheitert am Geld Die damalige Richterin führte im März eine 90-Minütige Verhandlun­g, die Aktenlage war nicht ganz eindeutig. Eine durch den Spitalfond­sgeschäfts­führer Günter Reichert angebotene Einigung lehnte die Klägerin ab, sie wollte eine Wiedereins­tellung. Das Urteil: Die außerorden­tliche Kündigung ist unwirksam, lautete der Richterspr­uch im April, somit war die ehemalige Heimleiter­in automatisc­h wieder angestellt. Rückwirken­d wurden laut Richterin in solchen Fällen auch Gehaltszah­lungen fällig, abzüglich Zahlungen wie beispielsw­eise Arbeitslos­engeld.

Grundsätzl­ich sind jetzt beide Seiten gewillt, das Arbeitsver­hältnis zu beenden, damals bot der Arbeitgebe­r eine Auflösung an. Allerdings liege man bei den Konditione­n weit auseinande­r, so der Pressespre­cher des Arbeitsger­ichts. Zuzüglich gehe es um Zahlungen von Gehalt und Urlaubsans­pruch. In einer mündlichen Verhandlun­g im Januar kommenden Jahres soll nun ein Urteil fallen.

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