Nächster Gerichtstermin zum Spitalfond im Januar
Ehemalige Heimleiterin klagt auf Zahlung von 27 000 Euro – Verhärtete Fronten
VS-VILLINGEN (sbo) - In Sachen Spitalfond gegen die ehemalige Leiterin des Heilig-Geist-Spitals hat es vor dem Arbeitsgericht den nächsten Akt gegeben. Die ehemalige Chefin klagte auf Zahlung von ausstehendem Geld.
Zur Vorgeschichte: Der ehemaligen Leiterin des Heilig-Geist-Spitals wurden Unregelmäßigkeiten vorgeworfen bei der Beschaffung von Nahrungsergänzungmitteln für die Heimbewohner. Dadurch sollen die Patienten finanziell geschädigt worden sein. Die Folge war eine fristlose Kündigung für die Heimleitung sowie ein Hausverbot, gegen beides klagte sie. Das Verfahren ging in die Berufung an das Landesarbeitsgericht Freiburg. Einigung scheitert am Geld Die damalige Richterin führte im März eine 90-Minütige Verhandlung, die Aktenlage war nicht ganz eindeutig. Eine durch den Spitalfondsgeschäftsführer Günter Reichert angebotene Einigung lehnte die Klägerin ab, sie wollte eine Wiedereinstellung. Das Urteil: Die außerordentliche Kündigung ist unwirksam, lautete der Richterspruch im April, somit war die ehemalige Heimleiterin automatisch wieder angestellt. Rückwirkend wurden laut Richterin in solchen Fällen auch Gehaltszahlungen fällig, abzüglich Zahlungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld.
Grundsätzlich sind jetzt beide Seiten gewillt, das Arbeitsverhältnis zu beenden, damals bot der Arbeitgeber eine Auflösung an. Allerdings liege man bei den Konditionen weit auseinander, so der Pressesprecher des Arbeitsgerichts. Zuzüglich gehe es um Zahlungen von Gehalt und Urlaubsanspruch. In einer mündlichen Verhandlung im Januar kommenden Jahres soll nun ein Urteil fallen.