Der Kündigung folgt eine Abfindung
Arbeitsgericht in Villingen urteilt über eine Entlassung aufgrund zu vieler Krankheitstage
REGION TUTTLINGEN - Hat ein Arbeitnehmer aufgrund einer Krankheit viele Fehlzeiten, ist das für den Arbeitgeber oft eine Herausforderung. Er muss die Ausfälle überbrücken und eine Vertretung organisieren. Einen solchen Fall hat jüngst vor dem Arbeitsgericht Villingen stattgefunden. Gegen seine Kündigung hatte ein Mitarbeiter eines Unternehmens aus der Metallbranche aus einer Kreisgemeinde geklagt. Nun bekommt er eine Abfindung.
Bei der mündlichen Verhandlung listete der Arbeitgeber die Fehltage des Mitarbeiters in den vergangenen vier Jahren auf. In den Jahren 2017 waren es 41 Fehltage, in 2016 27 Tage und in 2015 29 Fehltage – alle aufgrund von Krankheiten. Im laufenden Jahr liegen bereits 18 Fehltage wegen Krankheit vor.
Hinzu kam, dass der arbeitsunfähig geschriebene Mitarbeiter als Musikant in einer Musikkapelle spielte. Diese trat bei einem Dorffest auf, und der Kläger wurde dabei gesehen wie er mitspielte. Die Folge war, dass der Arbeitgeber davon erfuhr und er dem Mitarbeiter kündigte. Ferner erging der Vorwurf an den Mitarbeiter, dass er sich nicht gemeldet hatte.
Gefragt nach den Gründen für diese Vorwürfe, meinte der Kläger, er habe sich immer gemeldet als er krank war. Der Chef hatte anscheinend fünfeinhalb Jahre nicht mit ihm gesprochen. Auch habe er ab dem Jahr 2007 an einen Bandscheibenvorfall gelitten, und wegen seiner Schmerzen sei er in ärztlicher Behandlung. Musik als Therapie Für den Kläger sei die Musik eine Therapie und deshalb genesungsfördernd und nicht genesungswidrig. Ferner arbeite er in einer Halle, in der die Temperaturen schwanken würden. Insgesamt sei das Arbeitsverhältnis zu seinem Chef gestört, und er wolle, so der Kläger, dort nicht mehr arbeiten.
Das Gericht meinte, der Vorwurf des Auftretens in der Öffentlichkeit sei für die Kündigung nicht relevant. Denn: Das Kranksein bedeute kein Muss für eine Bettlägerigkeit. So trennten sich beide Parteien schließlich wegen der krankheitsbedingten Gründe. Der Kläger erhält nun eine Abfindung in Höhe eines kleineren vierstelligen Betrags. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.