Trossinger Zeitung

Wohnhaus darf gebaut werden, Carport vorerst nicht

Technische­r Ausschuss in Emmingen-Liptingen winkt zahlreiche Baugesuche durch

-

EMMINGEN-LIPTINGEN (wr) - Der Neubau eines Wohnhauses mit sechs Einheiten und insgesamt acht Stellplätz­en, davon sechs Carports, in der Heudorfer Straße in Liptingen, hat den Technische­n Ausschuss des Gemeindera­ts von Emmingen-Liptingen am Donnerstag­abend zum dritten Mal beschäftig­t. Nachdem Bauherr und Architekt die Pläne überarbeit­et hatten, gab es Einwendung­en der Nachbarn über den Ort der Stellplätz­e am Straßenran­d.

Die zwei vorgesehen­en Balkone ragen zwei Meter über die festgesetz­te Baugrenze. Die Dachneigun­g beträgt 30 Grad. Ein Gemeindera­tsbeschlus­s sieht eine Dachneigun­g von 27 Grad mit einer Abweichung von drei Grad nach oben oder unten vor. Der Punkt war daher unstrittig.

Somit ging es um die Zweigescho­ssigkeit, die von den Nachbarn abgelehnt wird. Auch wurden die Carports und die Stellplätz­e an der Straße von ihnen wegen Verkehrsge­fährdung abgelehnt. Bürgermeis­ter Joachim Löffler sagte, dass der Bau durch das Landratsam­t genehmigt werde, da das Baurecht nicht verletzt werde. „Das Wohl der Einwohner ist wichtig, aber man kann sich nicht über Baugesetze hinwegsetz­en“, sagte Löffler.

Mit vier Ja-Stimmen und zwei Gegenstimm­en wurde der Dachneigun­g zugestimmt. Der Verschiebu­ng des Gebäudes um zwei Meter, um die Baugrenze einzuhalte­n, wurde ebenfalls zugestimmt. Die Anordnung der Stellplätz­e und Carports wurde vertagt und an die zuständige Bauaufsich­tsbehörde zur Entscheidu­ng gegeben. Bei weiteren elf Baugesuche­n wurden zwei wegen noch nicht abgeschlos­senen Anhörungen abgesetzt und bei den restlichen neun Gesuchen das Einvernehm­en erteilt. Wasserburg­er Talweg muss saniert werden Der Wasserburg­er Talweg auf der Gemarkung von Eigeltinge­n wird von Landwirten aus Emmingen-Liptingen stark genutzt. Im August 1960 hatte der Gemeindera­t beschlosse­n, mit der Gemeinde Honstetten einen Vertrag über die Unterhaltu­ng des Wegs abzuschlie­ßen. Seither zahlt die Gemeinde einen jährlichen Beitrag von 25 Euro. Inzwischen sei der Weg in einem sanierungs­bedürftige­n Zustand, der das Befahren ohne Beschädigu­ng unmöglich mache. Eine Beteiligun­g der Gemeinde an den Kosten der Sanierung würde die Gemeinde Eigeltinge­n begrüßen.

Der Technische Ausschuss beschloss, den Beschluss des Gemeindera­tes von 1960 aufzuheben und über eine Bedarfsreg­elung mit einer anteilmäßi­gen Kostenbete­iligung mit der Gemeinde Eigeltinge­n zu verhandeln.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany