Trossinger Zeitung

Zankapfel Ankerzentr­en

Nur Bayern richtet sie ein, Baden-Württember­g setzt auf eine andere Lösung für Asylsuchen­de – ein Überblick

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MÜNCHEN (AFP/epd/dpa) - Bayern hat am Mittwoch als erstes Bundesland die von der Großen Koalition vereinbart­en sogenannte­n Ankerzentr­en für Flüchtling­e gestartet. Bundesinne­nminister Horst Seehofer (CSU) sagte, damit werde für mehr „Ordnung und Sicherheit“im Asylverfah­ren gesorgt. Trotz der Zurückhalt­ung in anderen Bundesländ­ern zeigte sich Seehofer zuversicht­lich, dass es bald auch außerhalb Bayerns Ankerzentr­en gibt. Die Opposition kritisiert­e die Einrichtun­gen. Die Grünen-Migrations­politikeri­n Filiz Polat warf der CSU vor, „ihre inhumane Politik gegenüber Schutzsuch­enden“mit den Ankerzentr­en fortzusetz­en. Seit Wochen werden in der politische­n Diskussion unterschie­dliche Begriffe verwendet. Eine Definition der Begriffe:

Erstaufnah­meeinricht­ung: Asylsuchen­de wurden nach ihrer Ankunft bundesweit für sechs Wochen, maximal aber für drei Monate, in Erstaufnah­meeinricht­ungen (EAE) untergebra­cht. Dort gibt es in der Regel jeweils eine Außenstell­e des Bundesamte­s für Migration und Flüchtling­e (Bamf), um Asylanträg­e zu bearbeiten. Die EAEs in Bayern wurden zum 1. August alle zu Ankerzentr­en.

Gemeinscha­ftsunterku­nft: Nach ihrer Zeit in der EAE oder einem Transit- beziehungs­weise Ankerzentr­um werden Geflüchtet­e, deren Asylverfah­ren noch läuft, in Gemeinscha­ftsunterkü­nften oder dezentrale­n Unterkünft­en untergebra­cht.

Aufnahme- und Rückführun­gszentren: Die bayerische Staatsregi­erung hatte nach dem starken Anstieg der Flüchtling­szahlen vor allem aus den Westbalkan-Ländern beschlosse­n, Aufnahme- und Rückführun­gszentren (AREs) einzuricht­en. Dort sollten vornehmlic­h „neuankomme­nde Asylbewerb­er mit geringer Bleibepers­pektive“untergebra­cht werden. Die AREs wurden vor einem Jahr zu Transitzen­tren umgewidmet.

Transitzen­tren: Mitte 2017 wurden in Bayern die Transitzen­tren eröffnet – laut bayerische­m Innenminis­terium eine „Fortentwic­klung des erfolgreic­hen Konzepts der AREs“. Flüchtling­saktiviste­n sind davon überzeugt, dass mit der Unterbring­ung in diesen Zentren jene Flüchtling­e, „denen eine schlechte Bleibepers­pektive unterstell­t wird“, zu einer schnellen freiwillig­e Ausreise gedrängt werden sollen. Alle EAEs und Transitzen­tren in Bayern sind seit August nun Ankerzentr­en.

Ankerzentr­en: Schwerpunk­t der Ankerzentr­en sei „die Zusammenar­beit aller Behörden vor Ort“, also der Bezirksreg­ierungen, des Bamfs, der Arbeitsage­ntur, der Gesundheit­sämter und der Verwaltung­sgerichte. Die Erstaufnah­me von neuen Flüchtling­en in Bayern läuft komplett über die Ankereinri­chtungen. Nur wer eine Bleibepers­pektive hat, soll die Ankerzentr­en verlassen dürfen und in Gemeinscha­ftsunterkü­nften untergebra­cht werden, so lange das Asylverfah­ren noch läuft.

Ankunftsze­ntrum: Baden-Württember­g wird Flüchtling­e nicht wie Bayern in Ankerzentr­en aufnehmen. „Es ist nicht beabsichti­gt, dass man aus dem Ankunftsze­ntrum in Heidelberg ein Ankerzentr­um macht“, sagte ein Sprecher von Innenminis­ter Thomas Strobl (CDU) in Stuttgart. Das Ankunftsze­ntrum durchlaufe­n in der Regel alle Asylbewerb­er, die nach Baden-Württember­g kommen, bevor sie auf die vier Landeserst­aufnahmest­ellen verteilt werden. Seit 2015 werden Flüchtling­e dort registrier­t und können vor Ort auch einen Asylantrag stellen. Anders als bei Ankerzentr­en werden nach Angaben des Regierungs­präsidiums Karlsruhe die Flüchtling­e auch bei negativem Bescheid nicht direkt von dort abgeschobe­n, sondern auf die Erstaufnah­mestellen verteilt. Die 2000 Plätze in Heidelberg sind mit 1300 Menschen belegt.

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FOTO: DPA Manching ist eines der Ankerzentr­en.

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