Messerattacke führt ins Gefängnis
Mehrjährige Haftstrafe wegen versuchten Mordes – Küchenhilfe der Rotuvilla verurteilt
ROTTWEIL (sbo) - Gekränkt und in der wahnhaften Vorstellung, sein Chef würde ihn bedrohen und Gäste vergiften, hat er heimtückisch zugestochen. Am Dienstag wurde die 26jährige Ex-Küchenhilfe der „Rotuvilla“nun wegen versuchten Mordes zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt.
Wollte der Angeklagte den Wirt tatsächlich töten? Diese Frage stand beim Prozess am Dienstag im Fokus. Der 26-Jährige hatte den RestaurantChef der „Rotuvilla“in Rottweil am 22. Januar ohne Vorwarnung von hinten mit einem Messer attackiert. Dabei hatte er mit der 7,5-ZentimeterKlinge mehrfach in den Bereich des Hinterkopfs und des Nackens gestochen. Seit dem 20. Juli muss er sich wegen versuchten Mordes vor dem Rottweiler Landgericht verantworten.
Nachdem der Tathergang geklärt werden konnte, hatte zuletzt der psychiatrische Sachverständige beim Angeklagten eine anhaltende wahnhafte Störung mit eventueller Schizophrenie diagnostiziert. Das bildete die Basis für die Urteilsfindung.
„Der Angeklagte kam allein aus Italien mit einem Rucksack voller Probleme nach Deutschland“, leitete der Erste Staatsanwalt Markus Wagner am Dienstagmorgen sein Plädoyer ein. Ohne Sprachkenntnisse, mit einer angeborenen Hörbeeinträchtigung habe er sich durchgeschlagen. Seiner perfektionistischen Art habe die Neigung zur Selbstüberschätzung und die Drogenproblematik – der Angeklagte konsumierte regelmäßig Cannabis – entgegengestanden, so Wagner. Hinzu seien „realitätsferne wahnhafte Gedanken“sowie Probleme mit dem Selbstbild gekommen. Der Angeklagte sei zudem leicht kränkbar und vertrage keine Kritik, stellte Wagner fest.
In der Rottweiler Pizzeria, in der der heute 26-Jährige als Küchenhilfe in Krankheitsvertretung angestellt war, habe er sich offenbar schlecht behandelt und nicht ernst genommen gefühlt. „Er entwickelte die wahnhafte Idee, der Chef wolle die Gäste mit Aluminium im Essen vergiften“, so Wagner. In jenen wahnhaften Gedanken sei er wohl auch am Tattag verstrickt gewesen.
Der Staatsanwalt hielt den 26-Jährigen für schuldig des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung, führte jedoch zwei Milderungsfaktoren an. Zum einen sei der Mordversuch nicht nah an der Tatvollendung gewesen. Die Schnitt- und Stichwunden des Restaurant-Chefs waren nicht lebensgefährlich. Zum anderen sei der Angeklagte aufgrund seiner psychischen Erkrankung vermindert schuldfähig. Für den Angeklagten spreche das frühzeitige Geständnis, die verhältnismäßig geringen Tatfolgen und die Tatsache, dass er wohl im Wahn gehandelt habe. Straferhärtend wirke die psychische und finanzielle Belastung des RestaurantChefs und seiner Familie – Ehefrau und Tochter hatten ihn blutüberströmt gesehen –, die Vorstrafen des Angeklagten und der Vorsatz. Der Angeklagte habe den Tod des Chefs nicht nur in Kauf genommen, sondern bezweckt. Wagner plädierte für eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren und einem Monat.
Der Nebenklägervertreter schloss sich dem an und betonte noch einmal die schwerwiegenden psychischen Folgen der Tat beim Geschädigten. Der Restaurant-Chef wirkte indes aufgelöst und sagte, das Ganze habe ihn sehr enttäuscht. Wehrlosigkeit des Wirts erkannt Dass der Angeklagte den Chef wirklich töten wollte, bezweifelte Verteidiger Michael Doll, obgleich der Angeklagte es mehrmals zugegeben hatte. Angesichts der schizophrenen Züge habe die Ex-Küchenhilfe es wohl nicht so gemeint, zumal er dank seiner Übung im Umgang mit Messern dazu fähig gewesen wäre, die Stiche anders auszuführen. Ohne den Tötungsvorsatz bleibe eine vollendete gefährliche Körperverletzung. Doll plädierte für ein Jahr und sechs Monate Haft, die bei strikten Auflagen einer Therapie auch zur Bewährung ausgesetzt werden könnten. In der Haft bedürfe es nun der Psychoedukation, sagte Richter Münzer.
Zwei Stunden dauerte es, bis das Urteil feststand: Der Angeklagte muss vier Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Der 26-Jährige habe nur deshalb nicht weiter zugestochen, weil Kollegen dazugekommen seien, meinte Richter Karl-Heinz Münzer in der Urteilsbegründung. Die Schwurgerichtskammer gehe von einem fehlgeschlagenen Mordversuch aus. Dass die Verletzungen nicht lebensbedrohlich waren, sei dem Zufall zu verdanken. Nach Meinung der Kammer sei auch die Heimtücke gegeben, da er den Chef aus Angst nicht offen gestellt, sondern hinterrücks angegriffen hatte, erklärte der Richter. Die Tat sei zwar spontan erfolgt, doch habe der 26-Jährige die Wehrlosigkeit des Wirts erkannt.