Bauern verdienen weniger Geld mit Schlachttieren
BONN (dpa) - Schlachter haben den Bauern in den vergangenen Wochen immer weniger für ihre Tiere bezahlt. „Wegen der Hitze haben die Leute wenig Appetit auf ein herzhaftes Steak“, sagte Fleischexperte Matthias Kohlmüller von der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft (AMI). Trotzdem bringen Bauern zurzeit mehr Kühe zum Schlachter als sonst im Sommer.
Die Landwirte argumentieren, dass die Preise für Futter höher sind, weil die Dürre viel davon vertrocknen ließ. Normalerweise töteten Schlachter in den Monaten Juni und Juli 17 000 bis 19 000 Kühe
Hugo Boss wächst wieder in der Heimat
METZINGEN (dpa) - Die Kollektionen des Modekonzerns Hugo Boss kommen bei den Kunden wieder besser an. Vor allem in Europa wuchs der Konzern im zweiten Quartal kräftig. Am Gewinn zehrten allerdings anhaltende Investitionen in eine bessere Produktqualität und in digitale Angebote. Finanzvorstand Yves Müller bezeichnete 2018 als ein Jahr der Investitionen. Ab 2019 sei wieder mit einem stärkeren Gewinnwachstum zu rechnen. Zwischen April und Juni sank das operative Ergebnis (bereinigtes Ebitda) um ein Prozent auf 106 Millionen Euro. Unter dem Strich verringerte sich das Konzernergebnis um sieben Prozent auf 54 Millionen Euro. Die Erlöse zogen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um drei Prozent auf 653 Millionen Euro an. Für Schwung beim Umsatz sorgte das wachsende Geschäft in Deutschland. pro Woche. In den vergangenen Wochen hätten sie je 21 000 bis 22 000 Kühe geschlachtet. „Dieses Überangebot verschärft den Preisverfall noch zusätzlich“, sagte Kohlmüller. Auf die Fleischpreise für Konsumenten hat dies laut AMI-Einschätzungen allerdings keinen Einfluss.
Generell möchten Konsumenten im Sommer immer weniger Fleisch essen. Doch in diesem Jahr sei die Fleischnachfrage noch mehr zurückgegangen als in den Vorjahren, sagte Kohlmüller. Zurzeit erhielten die Bauern für ihre Kühe 2,65 Euro pro Kilo Schlachtgewicht. Im August 2017 waren es 3,18 Euro.
Klausel in Bausparverträgen der LBS ist unzulässig
STUTTGART (lsw) - Eine umstrittene Klausel in Bausparverträgen der Landesbausparkasse (LBS) Südwest, wonach 15 Jahre nach Vertragsabschluss gekündigt werden darf, ist unzulässig. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Die Klausel benachteilige den Bausparer unangemessen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte dagegen geklagt; aus ihrer Sicht ist so eine pauschale Regelung nicht rechtens. Nach dem Erfolg der Klage vor dem Landgericht Stuttgart ging die LBS in Berufung. In ihrem Berufungsurteil gaben die Richter der Verbraucherzentrale recht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Der Senat habe wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. Zwischen Verbraucherschützern und Bausparkassen gibt es häufig Streit.