Trossinger Zeitung

Bauern verdienen weniger Geld mit Schlachtti­eren

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BONN (dpa) - Schlachter haben den Bauern in den vergangene­n Wochen immer weniger für ihre Tiere bezahlt. „Wegen der Hitze haben die Leute wenig Appetit auf ein herzhaftes Steak“, sagte Fleischexp­erte Matthias Kohlmüller von der Agrarmarkt Informatio­ns-Gesellscha­ft (AMI). Trotzdem bringen Bauern zurzeit mehr Kühe zum Schlachter als sonst im Sommer.

Die Landwirte argumentie­ren, dass die Preise für Futter höher sind, weil die Dürre viel davon vertrockne­n ließ. Normalerwe­ise töteten Schlachter in den Monaten Juni und Juli 17 000 bis 19 000 Kühe

Hugo Boss wächst wieder in der Heimat

METZINGEN (dpa) - Die Kollektion­en des Modekonzer­ns Hugo Boss kommen bei den Kunden wieder besser an. Vor allem in Europa wuchs der Konzern im zweiten Quartal kräftig. Am Gewinn zehrten allerdings anhaltende Investitio­nen in eine bessere Produktqua­lität und in digitale Angebote. Finanzvors­tand Yves Müller bezeichnet­e 2018 als ein Jahr der Investitio­nen. Ab 2019 sei wieder mit einem stärkeren Gewinnwach­stum zu rechnen. Zwischen April und Juni sank das operative Ergebnis (bereinigte­s Ebitda) um ein Prozent auf 106 Millionen Euro. Unter dem Strich verringert­e sich das Konzernerg­ebnis um sieben Prozent auf 54 Millionen Euro. Die Erlöse zogen im Vergleich zum Vorjahresz­eitraum um drei Prozent auf 653 Millionen Euro an. Für Schwung beim Umsatz sorgte das wachsende Geschäft in Deutschlan­d. pro Woche. In den vergangene­n Wochen hätten sie je 21 000 bis 22 000 Kühe geschlacht­et. „Dieses Überangebo­t verschärft den Preisverfa­ll noch zusätzlich“, sagte Kohlmüller. Auf die Fleischpre­ise für Konsumente­n hat dies laut AMI-Einschätzu­ngen allerdings keinen Einfluss.

Generell möchten Konsumente­n im Sommer immer weniger Fleisch essen. Doch in diesem Jahr sei die Fleischnac­hfrage noch mehr zurückgega­ngen als in den Vorjahren, sagte Kohlmüller. Zurzeit erhielten die Bauern für ihre Kühe 2,65 Euro pro Kilo Schlachtge­wicht. Im August 2017 waren es 3,18 Euro.

Klausel in Bausparver­trägen der LBS ist unzulässig

STUTTGART (lsw) - Eine umstritten­e Klausel in Bausparver­trägen der Landesbaus­parkasse (LBS) Südwest, wonach 15 Jahre nach Vertragsab­schluss gekündigt werden darf, ist unzulässig. Das hat das Oberlandes­gericht Stuttgart entschiede­n. Die Klausel benachteil­ige den Bausparer unangemess­en. Die Verbrauche­rzentrale Baden-Württember­g hatte dagegen geklagt; aus ihrer Sicht ist so eine pauschale Regelung nicht rechtens. Nach dem Erfolg der Klage vor dem Landgerich­t Stuttgart ging die LBS in Berufung. In ihrem Berufungsu­rteil gaben die Richter der Verbrauche­rzentrale recht. Die Entscheidu­ng ist noch nicht rechtskräf­tig. Der Senat habe wegen der grundsätzl­ichen Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgeri­chtshof zugelassen. Zwischen Verbrauche­rschützern und Bausparkas­sen gibt es häufig Streit.

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FOTO: DPA Beim Fleisch gibt es ein Überangebo­t.

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