Trossinger Zeitung

DM-Titel hängt am seidenen Faden

- Von Klaus Berghoff

Doping muss im Sport bekämpft werden, um eine Chancengle­ichheit der Athleten zu gewährleis­ten. Doch bei vielen Urteilen in DopingFäll­en bleiben Zweifel.

So auch in der Doping-Affäre der beiden damaligen Nendinger ASV-Ringer Ghenadie Tulbea und Victor Ciobanu im Finalkampf gegen den SV Germania Weingarten im Januar 2016. In dieser Angelegenh­eit ist eine weitere Entscheidu­ng gefallen. Die vierjährig­e Sperre gegen beide Ringer hat das Deutsche Sportschie­dsgericht aufgehoben. Ein Schlussstr­ich steht noch aus. Der DM-Titel des ASV von 2016 hängt am seidenen Faden.

Beiden Ringern war die Einnahme der seit dem 1. Januar 2016 verbotenen Substanz Meldonium nachgewies­en worden. Tulbea wurde nun vom Deutschen Sportschie­dsgericht freigespro­chen, da er aus gesundheit­lichen Gründen bis in den Dezember 2015 nach ärztlicher Verschreib­ung das Mittel einnehmen sollte. Eine logische Entscheidu­ng, da eine weitere Einnahme ab Januar 2016 nicht nachgewies­en werden konnte.

Da sich der vollständi­ge Abbau der Substanz im Körper über Monate hinwegzieh­t, ist auch der Zeitpunkt der Meldonium-Einnahme Ciobanus nicht hundertpro­zentig nachweisba­r. Im Schiedsspr­uch heißt es, dass es sich bei Ciobanu um einen Verstoß gegen die Dopingrege­ln handeln könne, weil es sich bei der Einnahme um eine verbotene, wenn auch nicht verschulde­te Leistungss­teigerung handele. Daher soll es bei der Annulllier­ung des bisherigen Ergebnisse­s bleiben. Das könnte dem ASV Nendingen den Meistertit­el kosten.

Das Deutsche Sportschie­dsgericht stellt ein Unverschul­den auf die gleiche Stufe wie Unwissenhe­it, die bekanntlic­h nicht vor Strafe schützt. Wo bleibt hier das in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagte­n?

Der Deutsche Ringer-Bund muss sich aber bei einer Annullieru­g fragen, ob er mit der Bestrafung der gesamten Mannschaft gegen den Nationalen Anti-Doping-Code (Punkt 11.2: Konsequenz­en bei Mannschaft­ssportarte­n) entscheide­t. Dort ist von einer Bestrafung einer Mannschaft die Rede, wenn bei mehr als zwei Mitglieder­n einer Mannschaft in einer Mannschaft­ssportart ein Verstoß gegen Anti-Doping-Bestimmung­en festgestel­lt wurde. Beim ASV Nendingen wäre mit Victor Ciobanu aber nur ein Mitglied betroffen.

Der ASV Nendingen kündigte an, sich gegen eine eventuelle Aberkennun­g des DM-Titels juristisch wehren zu wollen. Der Rechtsstre­it wird wohl weitergehe­n. k.berghoff@schwaebisc­he.de

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