Trossinger Zeitung

Frau wegen Betrugs verurteilt

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SCHWARZWAL­D-BAAR-KREIS (pm) - Wegen Betrugs hat jetzt das Amtsgerich­t in Villingen-Schwenning­en eine 42-jährige Frau aus dem Schwarzwal­d-Baar-Kreis zu einer Geldstrafe von 5800 Euro verurteilt. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf 145 Tagessätze festgesetz­t hat, gilt die Verurteilt­e somit auch als vorbestraf­t. Das teilte am Donnerstag das Hauptzolla­mt in Singen mit.

Wie die Zöllner der Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit ermittelt hatten, hatte die 42-jährige Angeklagte über einen längeren Zeitraum zu unrecht Arbeitslos­engeld bezogen. Gegenüber der zuständige­n Agentur für Arbeit Rottweil/Villingen-Schwenning­en gab die Frau wahrheitsw­idrig an, dass sich ihre regelmäßig­en Einkünfte aus einer Tätigkeit im Gastronomi­egewerbe lediglich im Rahmen des Freibetrag­es von 165 Euro monatlich bewegen. Grenze überschrit­ten Die tatsächlic­h jedoch deutlich höheren Einkünfte wurden bewusst verschwieg­en, um eine Kürzung oder den Entfall der Sozialleis­tungen zu vermeiden. Es wurde außerdem festgestel­lt, dass die Frau die für den Anspruch auf Arbeitslos­engeld unschädlic­he Grenze von maximal 14 Arbeitsstu­nden und 59 Minuten pro Beschäftig­ungswoche regelmäßig überschrit­ten hatte. Auf diese Weise hat die 42-jährige Frau den zuständige­n Leistungst­räger um rund 6700 Euro betrogen. Diese zu unrecht bezogenen Sozialleis­tungen werden von ihr nun zurückgefo­rdert. Der Fall kam ans Tageslicht, als die Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit den Arbeitgebe­r der verurteilt­en Frau kontrollie­rte. Das Urteil ist zwischenze­itlich rechtskräf­tig.

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