Frau wegen Betrugs verurteilt
SCHWARZWALD-BAAR-KREIS (pm) - Wegen Betrugs hat jetzt das Amtsgericht in Villingen-Schwenningen eine 42-jährige Frau aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis zu einer Geldstrafe von 5800 Euro verurteilt. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf 145 Tagessätze festgesetzt hat, gilt die Verurteilte somit auch als vorbestraft. Das teilte am Donnerstag das Hauptzollamt in Singen mit.
Wie die Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelt hatten, hatte die 42-jährige Angeklagte über einen längeren Zeitraum zu unrecht Arbeitslosengeld bezogen. Gegenüber der zuständigen Agentur für Arbeit Rottweil/Villingen-Schwenningen gab die Frau wahrheitswidrig an, dass sich ihre regelmäßigen Einkünfte aus einer Tätigkeit im Gastronomiegewerbe lediglich im Rahmen des Freibetrages von 165 Euro monatlich bewegen. Grenze überschritten Die tatsächlich jedoch deutlich höheren Einkünfte wurden bewusst verschwiegen, um eine Kürzung oder den Entfall der Sozialleistungen zu vermeiden. Es wurde außerdem festgestellt, dass die Frau die für den Anspruch auf Arbeitslosengeld unschädliche Grenze von maximal 14 Arbeitsstunden und 59 Minuten pro Beschäftigungswoche regelmäßig überschritten hatte. Auf diese Weise hat die 42-jährige Frau den zuständigen Leistungsträger um rund 6700 Euro betrogen. Diese zu unrecht bezogenen Sozialleistungen werden von ihr nun zurückgefordert. Der Fall kam ans Tageslicht, als die Finanzkontrolle Schwarzarbeit den Arbeitgeber der verurteilten Frau kontrollierte. Das Urteil ist zwischenzeitlich rechtskräftig.