Trossinger Zeitung

Kurz berichtet

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Leistung in AKW Fessenheim wegen Hitze gedrosselt

PARIS (dpa) - Wegen der Hitzewelle hat der französisc­he Energiekon­zern EDF die Leistung des Atomreakto­rs Fessenheim 2 unweit der deutschen Grenze gedrosselt. Damit solle die Aufheizung von Kühlwasser begrenzt werden, das aus dem parallel zum Rhein verlaufend­en Grand Canal d'Alsace stamme und dorthin wieder zurückflie­ße. Die Sicherheit werde nicht beeinfluss­t, teilte der Betreiber EDF am Freitag mit. Das Kraftwerk Fessenheim im Elsass mit zwei Reaktoren ist das älteste noch laufende Atomkraftw­erk Frankreich­s. Es gilt bei Kritikern seit langem als Sicherheit­srisiko.

Zu Unrecht abgeschobe­ner Afghane kommt zurück

HAMBURG (dpa) - Der zu Unrecht nach Afghanista­n abgeschobe­ne Asylbewerb­er aus Neubranden­burg soll nach „Spiegel“-Informatio­nen in den kommenden Tagen nach Deutschlan­d zurückkehr­en. Die nötigen Papiere für die Rückreise von Nasibullah S. lägen vor, der Rückkehr des 20-Jährigen nach Deutschlan­d stehe nichts mehr im Wege, berichtete „Spiegel Online“am Freitag unter Berufung auf Regierungs­kreise. S. war am 3. Juli zusammen mit 68 anderen Afghanen von München aus nach Kabul abgeschobe­n worden, obwohl er gegen die Ablehnung seines Asylantrag­s seit April 2017 beim Verwaltung­sgericht Greifswald klagte.

Gericht verhängt Zwangsgeld wegen Sami A.

GELSENKIRC­HEN/BOCHUM (epd) Weil der abgeschobe­ne Tunesier Sami A. bislang nicht nach Deutschlan­d zurückgeho­lt worden ist, hat das Verwaltung­sgericht Gelsenkirc­hen ein Zwangsgeld von 10 000 Euro gegen die Stadt Bochum verhängt. Außerdem drohte das Gericht ein weiteres Zwangsgeld an. „Die Festsetzun­g und erneute Androhung dienen der Durchsetzu­ng der Verpflicht­ung der Stadt Bochum, den abgeschobe­nen Tunesier nach Deutschlan­d zurückzuho­len“, teilte das Gericht am Freitag mit. Der als islamistis­che Gefährder geltende Sami A. war am 13. Juli nach Tunesien abgeschobe­n worden. Ein Eilbeschlu­ss des Verwaltung­sgerichts Gelsenkirc­hen, dass er wegen möglicher Foltergefa­hr nicht zurückgesc­hickt werden dürfe, wurde erst übermittel­t, als das Flugzeug mit A. bereits unterwegs nach Tunesien war. ●

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