Kein Personal für Verkehrszählung
Prüfung für weiteren Fußgängerüberweg in Walter-Rathenau-Straße noch nicht erfolgt
VS-SCHWENNINGEN (sbo) - Seit mehr als einem halben Jahr möchte die Stadtverwaltung mittels Fußgängerzählung prüfen, ob es einen weiteren Zebrastreifen in der Walter-Rathenau-Straße in VS-Schwenningen geben kann. Dafür fehlt jedoch das notwendige Personal.
Gibt es Bedarf für einen weiteren Zebrastreifen in der Walter-Rathenau-Straße? Die Stadt kann diese Frage nicht beantworten, denn: „Die Zählung muss manuell durchgeführt werden, damit Fußgänger und Radfahrer erfasst werden können. Hierfür stehen leider im Amt für Straßenbau, Stadtgrün und Altlasten keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Derzeit ist nicht absehbar, wann eine Zählung vorgenommen werden kann“, erklärt Madlen Falke von der städtischen Pressestelle.
Einen entsprechenden Antrag hatte Stadträtin Helga Baur im Oktober 2017 gestellt. Der Schulweg zur Friedensschule, insbesondere aus und in Richtung Innenstadt, sei „zu gefährlich“, wie Baur seinerzeit in einer Sitzung des Technischen Ausschusses beklagte. Sie würde täglich mitbekommen, wie Schulkinder immer wieder die Straße „auf kürzestem Weg“überqueren, statt die Fußgängerampel an der Kreuzung zum Mühlweg, oder den Zebrastreifen an der Ecke Salinenstraße zu nutzen.
Um den Bedarf eines Zebrastreifens zu ermitteln, ist eine solche Zählung bislang unumgänglich. Das möchte das Land Baden-Württemberg ändern. „Das Ministerium für Verkehr befasst sich seit längerem mit Veränderungen dieser Regelungen, die gegebenenfalls eine erleichterte Anordnung ermöglichen könnte“, heißt es von Falke. So steht in einer im November vergangenen Jahres veröffentlichten Broschüre des Landesverkehrsministeriums zu diesem Thema: „Zur Erleichterung des Querens von Straßen setzt sich die Landesregierung (...) für verbesserte Einsatzmöglichkeiten von Fußgängerüberwegen als sichere und bequeme Querungsmöglichkeit für Fußgänger ein.“Dabei sollen die auf Bundesebene gültigen Gesetze erläutert und ergänzt werden.
Bezüglich der Walter-RathenauStraße gibt es konkrete Beispiele: Gemäß der aktuellen Richtlinien kommen Zebrastreifen grundsätzlich erst ab 200 Fahrzeugen beziehungsweise 50 Fußgängern pro Stunde in Betracht. Hier soll „bei Gefährdung besonders schutzbedürftiger Personen, die eine Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren, unabhängig von der Anzahl der schutzbedürftigen Personen ein Fußgängerüberweg werden können.
Auch sind momentan Überwege in Tempo-30-Zonen „in der Regel entbehrlich“. Die Regelung soll dahingehend ergänzt werden, dass auch in solchen Straßen zukünftig Zebrastreifen in Betracht gezogen werden können. Nämlich dort, wo eine potenzielle Gefahr für schutzbedürftige Personen ausgeht, die diese Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren und anders ein Schutz nicht erreichbar ist.
Und das ebenfalls unabhängig von der Anzahl der Fußgänger, die untwerwegs sind. Durch solche Änderungen könnten Kommunen im Rahmen der personellen Möglichkeiten Abläufe wie in der Walter-Rathenau-Straße zumindest beschleunigen. Ein Veröffentlichungstermin eines Erlasses, so Falke, ist bisher nicht bekannt. eingerichtet