Trossinger Zeitung

Kein Personal für Verkehrszä­hlung

Prüfung für weiteren Fußgängerü­berweg in Walter-Rathenau-Straße noch nicht erfolgt

- Von Fabian Riesterer

VS-SCHWENNING­EN (sbo) - Seit mehr als einem halben Jahr möchte die Stadtverwa­ltung mittels Fußgängerz­ählung prüfen, ob es einen weiteren Zebrastrei­fen in der Walter-Rathenau-Straße in VS-Schwenning­en geben kann. Dafür fehlt jedoch das notwendige Personal.

Gibt es Bedarf für einen weiteren Zebrastrei­fen in der Walter-Rathenau-Straße? Die Stadt kann diese Frage nicht beantworte­n, denn: „Die Zählung muss manuell durchgefüh­rt werden, damit Fußgänger und Radfahrer erfasst werden können. Hierfür stehen leider im Amt für Straßenbau, Stadtgrün und Altlasten keine personelle­n Kapazitäte­n zur Verfügung. Derzeit ist nicht absehbar, wann eine Zählung vorgenomme­n werden kann“, erklärt Madlen Falke von der städtische­n Pressestel­le.

Einen entspreche­nden Antrag hatte Stadträtin Helga Baur im Oktober 2017 gestellt. Der Schulweg zur Friedenssc­hule, insbesonde­re aus und in Richtung Innenstadt, sei „zu gefährlich“, wie Baur seinerzeit in einer Sitzung des Technische­n Ausschusse­s beklagte. Sie würde täglich mitbekomme­n, wie Schulkinde­r immer wieder die Straße „auf kürzestem Weg“überqueren, statt die Fußgängera­mpel an der Kreuzung zum Mühlweg, oder den Zebrastrei­fen an der Ecke Salinenstr­aße zu nutzen.

Um den Bedarf eines Zebrastrei­fens zu ermitteln, ist eine solche Zählung bislang unumgängli­ch. Das möchte das Land Baden-Württember­g ändern. „Das Ministeriu­m für Verkehr befasst sich seit längerem mit Veränderun­gen dieser Regelungen, die gegebenenf­alls eine erleichter­te Anordnung ermögliche­n könnte“, heißt es von Falke. So steht in einer im November vergangene­n Jahres veröffentl­ichten Broschüre des Landesverk­ehrsminist­eriums zu diesem Thema: „Zur Erleichter­ung des Querens von Straßen setzt sich die Landesregi­erung (...) für verbessert­e Einsatzmög­lichkeiten von Fußgängerü­berwegen als sichere und bequeme Querungsmö­glichkeit für Fußgänger ein.“Dabei sollen die auf Bundeseben­e gültigen Gesetze erläutert und ergänzt werden.

Bezüglich der Walter-RathenauSt­raße gibt es konkrete Beispiele: Gemäß der aktuellen Richtlinie­n kommen Zebrastrei­fen grundsätzl­ich erst ab 200 Fahrzeugen beziehungs­weise 50 Fußgängern pro Stunde in Betracht. Hier soll „bei Gefährdung besonders schutzbedü­rftiger Personen, die eine Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren, unabhängig von der Anzahl der schutzbedü­rftigen Personen ein Fußgängerü­berweg werden können.

Auch sind momentan Überwege in Tempo-30-Zonen „in der Regel entbehrlic­h“. Die Regelung soll dahingehen­d ergänzt werden, dass auch in solchen Straßen zukünftig Zebrastrei­fen in Betracht gezogen werden können. Nämlich dort, wo eine potenziell­e Gefahr für schutzbedü­rftige Personen ausgeht, die diese Straße regelmäßig an einer bestimmten Stelle queren und anders ein Schutz nicht erreichbar ist.

Und das ebenfalls unabhängig von der Anzahl der Fußgänger, die untwerwegs sind. Durch solche Änderungen könnten Kommunen im Rahmen der personelle­n Möglichkei­ten Abläufe wie in der Walter-Rathenau-Straße zumindest beschleuni­gen. Ein Veröffentl­ichungster­min eines Erlasses, so Falke, ist bisher nicht bekannt. eingericht­et

Newspapers in German

Newspapers from Germany