Trossinger Zeitung

Bewährungs­strafe für Cannabis-Anbau

36-Jähriger erhält Bewährungs­strafe für Cannabis-Anbau in seiner Wohnung

- Von Sebastian Heilemann

Fahrradlic­ht wird Marihuana-Gärtner zum Verhängnis.

TUTTLINGEN - Sein grüner Daumen hat einem 36-Jährigen ordentlich Ärger eingebrach­t. In seiner Wohnung hatte er Marihuana angebaut. Zum Verhängnis wurde dem Mann dabei ein fehlendes Fahrradlic­ht. Vor dem Amtsgerich­t Tuttlingen ist er am Montag zu zehn Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

November 2017. Alles beginnt mit einer banalen Durchfahrt­skontrolle der Polizei. Ein 36-jähriger Tuttlinger ist mit dem Fahrrad unterwegs. Er hat kein Licht an seinem Rad. Ein Grund für die Polizeibea­mten, den Mann anzuhalten. Eigentlich nur eine kleine Ordnungswi­drigkeit. Doch als die Beamten mit dem Mann sprechen, fällt ihnen noch etwas anderes auf. „Ich habe einen süßlichen Geruch festgestel­lt“, erzählt der Polizeiobe­rmeister mehr als ein halbes Jahr später im Amtsgerich­t. Die Beamten kontrollie­ren den Rucksack des Mannes und werden fündig: fast 50 Gramm Marihuana. Überraschu­ng in Wohnung Wegen der großen Menge durchsucht die Polizei kurze Zeit später auch die Wohnung des Verdächtig­en. Dort finden sie zwei sogenannte Aufzuchtze­lte, in denen insgesamt sieben, zirka 60 Zentimeter hohe Cannabispf­lanzen gedeihen. Die Zelte haben eine Belüftung, Thermomete­r und UV-Beleuchtun­g. Im Schlafzimm­er stehen zwei weitere Setzlinge. An der Wand hängt ein Kalender, in den der Hobby-Gärtner feinsäuber­lich Erntetermi­ne und -mengen eingetrage­n hat. Außerdem finden die Beamten Düngemitte­l und mehrere Einmachglä­ser – gefüllt mit Cannabis-Blüten. Insgesamt 109 Gramm aus mehreren Ernten.

Ein Hobby, dass den Tuttlinger am Montag vor Gericht brachte. „Das wirkt auf mich wie eine sehr etablierte Anlage“, sagte Richter Thomas Straub. Sein Mandant habe sich Bücher besorgt und sich im Internet über die Materie informiert, berichtet der Anwalt Ulli Herbert Boldt. „Heutzutage ist es kein Problem mehr, an solche Informatio­nen zu kommen.“Aus einer Mutterpfla­nze habe sein Mandant die Setzlinge gewonnen. Außerdem habe es Probleme mit Schädlinge­n gege- ben.

„Er wollte für sich halt gute Qualität für wenig Geld. Das war die Motivation“, sagt der Anwalt gleich zu Beginn der Verhandlun­g. Der an

geklagte Tuttlin- ger bestreitet die Tat nicht. Alles sei für den Eigenbedar­f gewesen. Er konsumiere die Droge, seit er 20 Jahre alt ist. „Mal mehr, mal weniger“, sagt er. „Was ist mit Pillen oder Kokain?“, will Richter Straub wissen. „Ne, auf Chemie stehe ich nicht“, entgegnet der Angeklagte. Doch seit der Durchsuchu­ng habe er nichts mehr konsumiert. Ein Gespräch bei der Suchtberat­ung brauche er nicht. „Ich habe damit kein Problem aufzuhören. Wenn ich mir das in den Kopf setze, mache ich das.“ Minderschw­erer Fall Das Schöffenge­richt verurteilt­e den Angeklagte­n schließlic­h zu zehn Monaten Haft, die auf Bewährung ausgesetzt wurden. Damit blieb das Gericht wegen der minderen Schwere des Falles unter der Forderung von einem Jahr der Staatsanwa­ltschaft. „Es gibt gar nicht viel zu sagen, weil der Sachverhal­t klar auf dem Tisch liegt“, sagt Thomas Straub bei der Verkündung des Urteils. „Wir sind an die unterste Grenze gegangen von dem, was möglich war.“Denn: Auf Verstöße gegen das Betäubungs­mittelgese­tz in nicht geringer Menge stehen in der Regel Strafen von nicht unter einem Jahr. Zugute kommen dem Angeklagte­n, dass er kooperativ gewesen sei und der Droge nun entsagt habe. Neben der Bewährungs­strafe muss der Tuttlinger nun nachweisen, dass er dauerhaft auf die Droge verzichtet, mehrere Beratungsg­espräche absolviere­n und 2000 Euro an eine karitative Einrichtun­g überweisen. Der Angeklagte verzichtet­e auf weitere Rechtsmitt­el. Damit ist das Urteil rechtskräf­tig.

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FOTO: DPA

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