Trossinger Zeitung

Justiz prüft Haftstrafe­n für bayerische Spitzenpol­itiker

Land setzt nötige Umweltschu­tzmaßnahme­n nicht um – Weiteres Vorgehen in Stuttgart bleibt offen

-

MÜNCHEN/STUTTGART (dpa/sz) - Die bayerische Justiz prüft die Verhängung von Beugehaft gegen bayerische Amtsträger und Politiker, um härtere Umweltschu­tzmaßnahme­n für eine bessere Luft in München durchzuset­zen. Es sei erkennbar geworden, dass das Land unter dem Druck der bisherigen Zwangsgeld­er nicht einlenke, heißt es in einem Schreiben des Verwaltung­sgerichtsh­ofs, das die Deutsche Umwelthilf­e (DUH) am Montag online stellte. „Allein erfolgvers­prechend erscheint vor diesem Hintergrun­d die Festsetzun­g von Erzwingung­shaft gegen Amtsträger.“

In Deutschlan­d sind im vergangene­n Jahr in 65 Städten Schadstoff­Grenzwerte überschrit­ten worden. Die Stadt mit den höchsten Belastunge­n vor allem durch Dieselabga­se ist nach wie vor München, es folgen Stuttgart und Köln. Von Fahrverbot­en auf besonders belasteten Strecken will die in Bayern regierende CSU aber nichts wissen. EuGH soll Beugehaft prüfen Das Gericht erwägt dem Bericht zufolge nun, den Europäisch­en Gerichtsho­f (EuGH) um eine Vorabentsc­heidung zu bitten, ob eine Erzwingung­shaft rechtmäßig wäre. Betroffen sein könnten dem Schreiben zufolge führende Beamte der Landesregi­erung, Umweltmini­ster Marcel Huber oder Ministerpr­äsident Markus Söder (beide CSU). Staatskanz­leiministe­r Florian Herrmann sagte dem Blatt, man erwarte die Entscheidu­ng des Gerichts „mit großer Gelassenhe­it“: „Die Drohung mit Zwangshaft für Beamte und Politiker hat im deutschen Recht keine Rechtsgrun­dlage und ist daher unverständ­lich und absurd.“

In Baden-Württember­g bleibt offen, wie die grün-schwarze Landesregi­erung mit dem gerichtlic­h festgesetz­ten Zwangsgeld wegen mieser Luft im Stuttgarte­r Talkessel umgeht. Am Montag kam laut Staatsmini­ste- rium eine interminis­terielle Arbeitsgru­ppe zusammen. Sie traf aber noch keine Entscheidu­ng. Das Land Baden-Württember­g hatte 2016 zwei Anwohnern der stark mit Schadstoff­en belasteten Kreuzung „Am Neckartor“in einem Vergleich zugesagt, den Verkehr dort an Tagen mit hoher Luftbelast­ung ab 2018 um 20 Prozent zu reduzieren. Das Verwaltung­sgericht Stuttgart setzte ein Zwangsgeld in Höhe von 10 000 Euro fest, weil – so die Begründung – das Land nichts zur Umsetzung des Vergleichs unternehme. Verkehrsmi­nister Winfried Hermann (Grüne) hatte am Freitag dafür plädiert, die Entscheidu­ng des Gerichts zu akzeptiere­n. Vize-Regierungs­chef Thomas Strobl (CDU) hatte entgegnet, er sehe nicht, warum man auf Rechtsmitt­el verzichten sollte.

Newspapers in German

Newspapers from Germany