Gutachten soll Klarheit bringen
Enslin-Haus: Wohnbau prüft, ob ein Erhalt wirtschaftlich ist oder nicht
TUTTLINGEN - Die Tuttlinger Wohnbau, die das Union-Areal in Tuttlingen gekauft und es in DreiKronen-Hof umbenannt hat, will noch in diesem Jahr mit der Bebauung beginnen. „Wir streben einen frühstmöglichen Spatenstich an“, sagt Wohnbau-Geschäftsführer Horst Riess. Bis in rund drei Wochen soll ein Gutachten vorliegen, das sich mit dem denkmalgeschützten Haus Enslin am Rande des Areals befasst. Dessen Ergebnis entscheide, ob die Wohnbau einen Abbruchantrag stellen oder das Haus sanieren wird.
Eine Einschätzung über die Holzqualität des Hauses liege bereits vor: „Die Schadensbilder sind mal größer, mal kleiner“, sagt Riess. Die Kostenberechnungen der Holzschäden sowie ein Gutachten eines Spezialarchitekten für Denkmalschutz stünden dagegen noch aus. Beides soll in rund drei Wochen vorliegen, inklusive einer Wirtschaftlichkeitsberechnung. Dann geht alles sehr schnell, so Riess: „Wir werden innerhalb einer Woche eine Entscheidung treffen.“Der Wohnbau-Chef erklärt: „Wenn wir nachweisen könnten, dass wir jedes Jahr 30 000 bis 40 000 Euro drauf legen müssten, dann würden wir einen Antrag auf Abbruch stellen.“ Beide Varianten denkbar Doch noch seien beide Wege denkbar, im Übrigen auch beide Varianten machbar. Die Wohnbau hat mehrfach darauf hingewiesen, dass die Bebauung des Areals auch mit Erhalt des Enslin-Hauses möglich sei. Das Wohnbauunternehmen, das zu zwei Dritteln in städtischem Besitz ist, hat das 3300 Quadratmeter große Areal Ende 2017 von der Stadt Tuttlingen gekauft. Rund 60 Wohnungen sollen in der Innenstadtlage, zwischen Katharinen- und Schützenstraße, entstehen, plus Verkaufs- und Büroflächen.
Für die Wirtschaftlichkeitsberechnung des Enslin-Hauses werden die jährlich zu erwartenden Mieteinnahmen nach der örtlichen Vergleichsmiete erhoben. Verwaltungskosten und ein Mietausfallwagnis würden ebenso eingerechnet wie der Sanierungsaufwand, aber auch steuerliche Vorteile, die sich durch eine Sanierung des Denkmals ergeben würden. Zudem erwarte das Denkmalamt eine umfassende Fotodokumentation des Bestands.
Riess: „Ich schätze, dass sich mit diesen Aufnahmen leicht ein, zwei Leitzordner füllen lassen.“Zehntausende Euro koste die Wohnbau dieses Gutachten, so schätzt der Wohnbau-Chef. Noch liege eine abschließende Rechnung nicht vor. Unabhängig davon will die Wohnbau die Inhalte des Gutachtens durch die eigene Architekturabteilung analysieren lassen, wie Riess sagt.
Gehört werden muss dabei grundsätzlich auch das Landesamt für Denkmalpflege, das beim Regierungspräsidium Stuttgart angesiedelt ist. Die dortige Pressestelle weist daraufhin, dass bei einem Abbruchgesuch die Unzumutbarkeit des Erhalts durch den Denkmaleigentümer – in diesem Fall die Wohnbau – nachgewiesen werden muss. Die abschließende Prüfung erfolge durch die zuständige Baurechtsbehörde, die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt Tuttlingen, so die Presseauskunft.
Währenddessen erstellen Mitar- beiter der Kommunalentwicklung der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) einen Bebauungsplan für den Drei-Kronen-Hof. Der regelt, was wo auf dem Grundstück gebaut werden darf.
Diesen Herbst wird der Gemeinderat über den Bebauungsplan entscheiden, sagt Stadtsprecher Arno Specht. Bei einer Zustimmung soll dann zeitnah mit dem Bau begonnen werden.
„Es wäre sehr günstig, wenn wir den Aushub der Tiefgarage in der kälteren Jahreszeit machen könnten“, erklärt der Wohnbau-Chef mit Blick auf die Baugrubensicherung. Die Arbeiten seien direkt an der Kante zu Straße und Nachbarhäusern.