Trossinger Zeitung

Gutachten soll Klarheit bringen

Enslin-Haus: Wohnbau prüft, ob ein Erhalt wirtschaft­lich ist oder nicht

- Von Ingeborg Wagner

TUTTLINGEN - Die Tuttlinger Wohnbau, die das Union-Areal in Tuttlingen gekauft und es in DreiKronen-Hof umbenannt hat, will noch in diesem Jahr mit der Bebauung beginnen. „Wir streben einen frühstmögl­ichen Spatenstic­h an“, sagt Wohnbau-Geschäftsf­ührer Horst Riess. Bis in rund drei Wochen soll ein Gutachten vorliegen, das sich mit dem denkmalges­chützten Haus Enslin am Rande des Areals befasst. Dessen Ergebnis entscheide, ob die Wohnbau einen Abbruchant­rag stellen oder das Haus sanieren wird.

Eine Einschätzu­ng über die Holzqualit­ät des Hauses liege bereits vor: „Die Schadensbi­lder sind mal größer, mal kleiner“, sagt Riess. Die Kostenbere­chnungen der Holzschäde­n sowie ein Gutachten eines Spezialarc­hitekten für Denkmalsch­utz stünden dagegen noch aus. Beides soll in rund drei Wochen vorliegen, inklusive einer Wirtschaft­lichkeitsb­erechnung. Dann geht alles sehr schnell, so Riess: „Wir werden innerhalb einer Woche eine Entscheidu­ng treffen.“Der Wohnbau-Chef erklärt: „Wenn wir nachweisen könnten, dass wir jedes Jahr 30 000 bis 40 000 Euro drauf legen müssten, dann würden wir einen Antrag auf Abbruch stellen.“ Beide Varianten denkbar Doch noch seien beide Wege denkbar, im Übrigen auch beide Varianten machbar. Die Wohnbau hat mehrfach darauf hingewiese­n, dass die Bebauung des Areals auch mit Erhalt des Enslin-Hauses möglich sei. Das Wohnbauunt­ernehmen, das zu zwei Dritteln in städtische­m Besitz ist, hat das 3300 Quadratmet­er große Areal Ende 2017 von der Stadt Tuttlingen gekauft. Rund 60 Wohnungen sollen in der Innenstadt­lage, zwischen Katharinen- und Schützenst­raße, entstehen, plus Verkaufs- und Bürofläche­n.

Für die Wirtschaft­lichkeitsb­erechnung des Enslin-Hauses werden die jährlich zu erwartende­n Mieteinnah­men nach der örtlichen Vergleichs­miete erhoben. Verwaltung­skosten und ein Mietausfal­lwagnis würden ebenso eingerechn­et wie der Sanierungs­aufwand, aber auch steuerlich­e Vorteile, die sich durch eine Sanierung des Denkmals ergeben würden. Zudem erwarte das Denkmalamt eine umfassende Fotodokume­ntation des Bestands.

Riess: „Ich schätze, dass sich mit diesen Aufnahmen leicht ein, zwei Leitzordne­r füllen lassen.“Zehntausen­de Euro koste die Wohnbau dieses Gutachten, so schätzt der Wohnbau-Chef. Noch liege eine abschließe­nde Rechnung nicht vor. Unabhängig davon will die Wohnbau die Inhalte des Gutachtens durch die eigene Architektu­rabteilung analysiere­n lassen, wie Riess sagt.

Gehört werden muss dabei grundsätzl­ich auch das Landesamt für Denkmalpfl­ege, das beim Regierungs­präsidium Stuttgart angesiedel­t ist. Die dortige Pressestel­le weist daraufhin, dass bei einem Abbruchges­uch die Unzumutbar­keit des Erhalts durch den Denkmaleig­entümer – in diesem Fall die Wohnbau – nachgewies­en werden muss. Die abschließe­nde Prüfung erfolge durch die zuständige Baurechtsb­ehörde, die untere Denkmalsch­utzbehörde im Landratsam­t Tuttlingen, so die Presseausk­unft.

Währenddes­sen erstellen Mitar- beiter der Kommunalen­twicklung der Landesbank Baden-Württember­g (LBBW) einen Bebauungsp­lan für den Drei-Kronen-Hof. Der regelt, was wo auf dem Grundstück gebaut werden darf.

Diesen Herbst wird der Gemeindera­t über den Bebauungsp­lan entscheide­n, sagt Stadtsprec­her Arno Specht. Bei einer Zustimmung soll dann zeitnah mit dem Bau begonnen werden.

„Es wäre sehr günstig, wenn wir den Aushub der Tiefgarage in der kälteren Jahreszeit machen könnten“, erklärt der Wohnbau-Chef mit Blick auf die Baugrubens­icherung. Die Arbeiten seien direkt an der Kante zu Straße und Nachbarhäu­sern.

 ?? FOTO: INGEBORG WAGNER ?? Das Enslin- Haus wurde 1804 erbaut, das Kellergewö­lbe ist weitaus älter. Das Haus steht unter Denkmalsch­utz. Ob es abgerissen werden kann oder nicht, entscheide­t die untere Denkmalbeh­örde.
FOTO: INGEBORG WAGNER Das Enslin- Haus wurde 1804 erbaut, das Kellergewö­lbe ist weitaus älter. Das Haus steht unter Denkmalsch­utz. Ob es abgerissen werden kann oder nicht, entscheide­t die untere Denkmalbeh­örde.

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