Trossinger Zeitung

Zuschüsse wenig gefragt

Nicht einmal jeder zweite Berechtigt­e reicht Antrag auf Zuschuss für Lernmateri­alien ein

- Von Sebastian Heilemann

TUTTLINGEN - Bald geht es wieder los: Sobald die Schule startet, gehen auch im Kreis Tuttlingen wieder stapelweis­e Schulhefte, Ranzen und Schreibmat­erialien über die Ladentheke­n. Für so manche Familie bedeutet das eine zusätzlich­e finanziell­e Belastung. Deshalb gibt es vom Staat Unterstütz­ung. Doch im Kreis Tuttlingen wird diese noch sehr selten beantragt.

Klassenfah­rten, Schulausfl­üge, Kosten für Musik- oder Sportverei­ne, Nachhilfe, ein Zuschuss zum Mittag essen in der Schule oder die Kostenzusc­hüsse für die Fahrten in die Schule. Für all das können Eltern für ihre Kinder, die Schule oder Kindertage­sstätte besuchen, einen Zuschuss beantragen. Das ist Teil des Pakets für Bildung und Teilhabe. Das Ziel: Kinder aus sozial schwachen Familien soll die Teilhabe an Bildungs- und Kulturange­boten ermöglicht werden. Eine gute Sache, doch nur ein Bruchteil der Menschen im Landkreis Tuttlingen nutzt dieses Angebot. Während im Landkreis grundsätzl­ich rund 2200 Menschen zum Bezug solcher Leistungen berechtigt sind, sind im vergangene­n Jahr im Schnitt nur 330 Leistungen pro Monat bewilligt worden. Höher ist die Zahl der bewilligte­n Leistungen nur bei den Zuschüssen für Lernmateri­alen.

Zweimal pro Jahr, immer September und Februar, können Familien einen Zuschuss für Schulhefte, Federmäppc­hen oder Schulranze­n beantragen. Bis zu 100 Euro im Jahr sind möglich. Im Februar 2017 beantragte­n 979 Menschen den Zuschuss, im Oktober waren es genauso viele. Das entspricht nur rund 45 Prozent aller Leistungsb­erechtigte­n.

Berechtigt sind Empfänger von Hartz IV, denen das Geld automatisc­h ausgezahlt wird. Ebenso Berechtigt sind Familien, die Leistungen wie Wohngeld, Sozialhilf­e oder Zuschüsse aus dem Asylbewerb­erleistung­sgesetz beziehen. Einen Antrag stellen können aber auch Familien, die sonst keine Sozialleis­tungen beziehen. Zuschüsse für Mittagesse­n Im Vergleich etwas stärker nachgefrag­t wird die Unterstütz­ung beim Mittagesse­n in der Schule. Je nach Monat lagen die Zahlen für 2017 zwischen 168 und 2010 Anträgen – im April 2018 waren es 2015. Dennoch entspricht das gerade mal 10 Prozent der Leistungsb­erechtigte­n. Zu denen am wenigsten nachgefrag­ten Leistungen gehören laut Statistik der Bundesagen­tur für Arbeit die Zu- schüsse für Lernförder­ung. Die Zahl der Förderunge­n kletterte hier im Jahr 2017 in keinem Monat über die 25. Noch weniger beantragt wurden nur noch Zuschüsse für eintägige Schulausfl­üge oder für Klassenfah­rten .

Grund für die geringe Anzahl von Anträgen könnte eine zu umständlic­he Antragstel­lung sein. „Je einfacher die Antragstel­lung und Abrechnung für die Leistungsb­erechtigte­n, desto wahrschein­licher ist es, dass Leistungsb­erechtigte ihren Anspruch auf Leistungen geltend machen. Daran arbeiten wir“, heißt es dazu aus dem Bundesarbe­itsministe­rium.

Die Anträge für Zuschüsse aus dem Bildungspa­ket können auch von den Internetse­iten des Landratsam­tes Tuttlingen unter der Rubrik „Formulare A bis Z“oder des Jobcenters herunterge­laden werden

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