Trossinger Zeitung

Urteil hinter verschloss­ener Tür

Achteinhal­b Jahre Haft wegen Mordes für Messerstec­her von Kandel

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LANDAU (dpa) - Rund acht Monate nach dem tödlichen Messerangr­iff auf die 15-jährige Mia in Kandel ist ihr Ex-Freund wegen Mordes verurteilt worden. Die Richter verhängten am Montag acht Jahre und sechs Monate Haft nach Jugendstra­frecht gegen den mutmaßlich aus Afghanista­n stammenden Abdul D., wie das Landgerich­t Landau im Anschluss an die Urteilsver­kündung hinter verschloss­enen Türen mitteilte.

Der Anwalt von Abdul D., Maximilian Endler, sagte nach der Entscheidu­ng: „Mein Mandant verzichtet auf Rechtsmitt­el und ist mit dem Strafmaß einverstan­den“. Das Urteil sei „angemessen“. Er rechne damit, dass sein Mandant nach der Verbüßung eines Teils der Strafe abgeschobe­n werde, so Endler. In seinem letzten Wort habe Abdul D. noch einmal Reue bekundet. Das Urteil habe der Angeklagte gefasst aufgenomme­n.

Die Staatsanwa­ltschaft hat dagegen noch nicht entschiede­n, ob sie das Urteil akzeptiert. Die Anklagebeh­örde prüfe, ob sie in Revision gehe, sagte ein Sprecher am Montag. Die Staatsanwa­ltschaft und die Nebenkläge­r hatten zuvor eine Freiheitss­trafe von zehn Jahren gefordert, die Verteidigu­ng sieben Jahre und sechs Monate wegen Totschlags.

Die Tat kurz nach Weihnachte­n 2017 mitten in einem Drogeriema­rkt der kleinen Stadt in der Pfalz hatte bundesweit für großes Entsetzen gesorgt. Der Fall fachte außerdem die Diskussion um die Altersfest­stellung von jungen Flüchtling­en neu an. Rechtspopu­listische Gruppen hatten den Fall zum Anlass genommen, um in Kandel immer wieder gegen die Asylpoliti­k der Bundesregi­erung zu protestier­en. Am Montag blieb es sowohl in Kandel als auch in Landau zunächst ruhig. Ein Mann protestier­te vor dem Gericht in Landau mit einem Plakat gegen das zu milde Urteil. Motiv war wohl Eifersucht Abdul D. war nach seiner Ankunft in Deutschlan­d als unbegleite­ter minderjähr­iger Flüchtling aufgenomme­n und betreut worden. Er gab sein Alter zunächst mit 15 Jahren an. Nach der Tat kamen Zweifel auf, ob er tatsächlic­h so jung ist. Ein Gutachten im Auftrag der Staatsanwa­ltschaft kam zu dem Ergebnis, dass er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und sechs Monate, wahrschein­lich aber schon 20 Jahre alt war. Verurteilt wurde er nun nach Jugendstra­frecht, wie ein Gerichtssp­recher sagte. Seine Verurteilu­ng auch wegen Körperverl­etzung bezieht sich auf Schläge gegen einen Freund Mias.

Das Landgerich­t Landau entschied sich dafür, im Zweifel für den Angeklagte­n den gesamten Prozess nach Jugendstra­frecht zu führen. Die Öffentlich­keit war daher ausgeschlo­ssen. Als Motiv für die Tat hatte die Staatsanwa­ltschaft Eifersucht und Rache angenommen. Sie ging davon aus, dass Abdul D. Mia bestrafen wollte, weil sie sich wenige Wochen vor der Tat von ihm getrennt hatte.

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