Integration von Flüchtlingen dauert noch länger an
Flüchtlingszuweisungen wieder auf dem Stand von 2014 – 453 Asylbewerber noch in Gemeinschaftsunterkünften
TUTTLINGEN - Die Zuweisung von neuen Asylbewerbern hat laut Sozialdezernent Bernd Mager aktuell wieder den Stand des Jahres 2014 erreicht. Im Juli und August kamen demnach jeweils sechs Flüchtlinge neu in einer Gemeinschaftsunterkunft im Landkreis Tuttlingen unter. Das berichtete Mager in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit des Kreistags am Mittwochnachmittag.
Für das gesamte Jahr rechnet Mager mit rund hundert neuen Flüchtlingen, die dem Kreis Tuttlingen vom Land Baden-Württemberg zugewiesen werden. Auch wenn es nichts zu beschönigen gebe, so hätten solche Zahlen im Jahr 2014 niemanden interessiert. „Der Großteil derjenigen, die da sind, bereiten uns im Alltag keine großen Probleme“, betonte Mager. Allerdings gebe es auch Asylbewerber, die Sorge bereiten würden. Keine Fehlbelegungsabgabe Auf dem Höchststand der Zuwanderung von Flüchtlingen seien in den damals 34 Gemeinschaftsunterkünften des Kreises 1650 Flüchtlinge untergebracht gewesen. Im Juli seien es dagegen nur noch 453 gewesen. Die Folge: Das Landratsamt hat einige Gemeinschaftsunterkünfte, etwa auf dem Witthoh, geschlossen, oder Kommunen würden diese nun für eine Anschlussunterbringung nutzen, für die die Städte und Gemeinden zuständig sind. Nach aktueller Gesetzeslage müssen Flüchtlinge spätestens nach zwei Jahren aus einer Gemeinschaftsunterkunft in eine Anschlussunterbringung gebracht werden. Das Ziel sei es laut Mager, dass die Flüchtlinge schnell aus der Anschlussunterbringung aus- und in eine eigene Wohnung einziehen können.
In diesem Zusammenhang sprach sich Landrat Stefan Bär gegen eine Fehlbelegungsabgabe aus. Diese könnten in anderen Kreisen Kommunen entrichten, die nicht die vorgesehene Anzahl an Flüchtlingen in einer Anschlussunterbringung in ihrer Kommune unterbringen können. Das sah Bernhard Schnee (CDU) auch so: „Wir sollten die Fehlbelegungsabgabe nicht einführen. Die Gemeinden sollen sich solidarisch zeigen und nicht freikaufen dürfen“, sagte er.
Leo Grimm (FDP) ging der Bericht von Mager nicht genug in die Tiefe. Er monierte, dass die Kommunen zum Teil alleine gelassen würden – etwa bei der Information über die Bleibeperspektive der Flüchtlinge. Er wolle auch wissen, wie erfolgreich die Programme seien, die das Landratsamt ins Leben gerufen hat. Bär sagte einen solchen Bericht für eine der folgenden Sitzungen des Ausschusses zu. Es sei aber klar, dass „Schwarzafrikaner keine große Bleibeperspektive haben“. Kleine Erfolge sind da Es würden Erfolge, wenn auch noch kleine, verzeichnet, betonte Landrat Bär. Er gehe davon aus, dass diese jetzt noch schneller und größer zu erkennen sein werden. „Das ist kein Thema, das sich innerhalb von drei Jahren abarbeiten lässt“, betonte er.