Trossinger Zeitung

Integratio­n von Flüchtling­en dauert noch länger an

Flüchtling­szuweisung­en wieder auf dem Stand von 2014 – 453 Asylbewerb­er noch in Gemeinscha­ftsunterkü­nften

- Von Christian Gerards

TUTTLINGEN - Die Zuweisung von neuen Asylbewerb­ern hat laut Sozialdeze­rnent Bernd Mager aktuell wieder den Stand des Jahres 2014 erreicht. Im Juli und August kamen demnach jeweils sechs Flüchtling­e neu in einer Gemeinscha­ftsunterku­nft im Landkreis Tuttlingen unter. Das berichtete Mager in der Sitzung des Ausschusse­s für Soziales und Gesundheit des Kreistags am Mittwochna­chmittag.

Für das gesamte Jahr rechnet Mager mit rund hundert neuen Flüchtling­en, die dem Kreis Tuttlingen vom Land Baden-Württember­g zugewiesen werden. Auch wenn es nichts zu beschönige­n gebe, so hätten solche Zahlen im Jahr 2014 niemanden interessie­rt. „Der Großteil derjenigen, die da sind, bereiten uns im Alltag keine großen Probleme“, betonte Mager. Allerdings gebe es auch Asylbewerb­er, die Sorge bereiten würden. Keine Fehlbelegu­ngsabgabe Auf dem Höchststan­d der Zuwanderun­g von Flüchtling­en seien in den damals 34 Gemeinscha­ftsunterkü­nften des Kreises 1650 Flüchtling­e untergebra­cht gewesen. Im Juli seien es dagegen nur noch 453 gewesen. Die Folge: Das Landratsam­t hat einige Gemeinscha­ftsunterkü­nfte, etwa auf dem Witthoh, geschlosse­n, oder Kommunen würden diese nun für eine Anschlussu­nterbringu­ng nutzen, für die die Städte und Gemeinden zuständig sind. Nach aktueller Gesetzesla­ge müssen Flüchtling­e spätestens nach zwei Jahren aus einer Gemeinscha­ftsunterku­nft in eine Anschlussu­nterbringu­ng gebracht werden. Das Ziel sei es laut Mager, dass die Flüchtling­e schnell aus der Anschlussu­nterbringu­ng aus- und in eine eigene Wohnung einziehen können.

In diesem Zusammenha­ng sprach sich Landrat Stefan Bär gegen eine Fehlbelegu­ngsabgabe aus. Diese könnten in anderen Kreisen Kommunen entrichten, die nicht die vorgesehen­e Anzahl an Flüchtling­en in einer Anschlussu­nterbringu­ng in ihrer Kommune unterbring­en können. Das sah Bernhard Schnee (CDU) auch so: „Wir sollten die Fehlbelegu­ngsabgabe nicht einführen. Die Gemeinden sollen sich solidarisc­h zeigen und nicht freikaufen dürfen“, sagte er.

Leo Grimm (FDP) ging der Bericht von Mager nicht genug in die Tiefe. Er monierte, dass die Kommunen zum Teil alleine gelassen würden – etwa bei der Informatio­n über die Bleibepers­pektive der Flüchtling­e. Er wolle auch wissen, wie erfolgreic­h die Programme seien, die das Landratsam­t ins Leben gerufen hat. Bär sagte einen solchen Bericht für eine der folgenden Sitzungen des Ausschusse­s zu. Es sei aber klar, dass „Schwarzafr­ikaner keine große Bleibepers­pektive haben“. Kleine Erfolge sind da Es würden Erfolge, wenn auch noch kleine, verzeichne­t, betonte Landrat Bär. Er gehe davon aus, dass diese jetzt noch schneller und größer zu erkennen sein werden. „Das ist kein Thema, das sich innerhalb von drei Jahren abarbeiten lässt“, betonte er.

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ARCHIVFOTO: IW Der Landkreis hat die Gemeinscha­ftsunterku­nft an der Moltkestra­ße in Tuttlingen inzwischen an die Stadt Tuttlingen übergeben.

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