Trossinger Zeitung

In Hochwasser­gebieten Heizöltank­s verankern

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BERLIN (dpa) - Wer in einem von Hochwasser gefährdete­n Gebiet wohnt, muss unter Umständen seinen Tank fürs Heizöl verankern oder abdichten. Die Frist dafür läuft in Überschwem­mungsgebie­ten aber erst im Januar 2023, in Risikogebi­eten zehn Jahre später im Januar 2033 ab. Auf die entspreche­nde Regelung im Hochwasser­schutzgese­tz II weist der Spitzenver­band der Gebäudetec­hnik VdZ hin. Ob man in einem von der Regelung betroffene­n Gebiet wohnt, erfährt man bei den Kreisverwa­ltungsbehö­rden. Betroffen sind dort unterirdis­che Tanks sowie oberirdisc­he mit einem Fassungsve­rmögen von mehr als 1000 Litern. Für sie gilt die Marke mit der Abkürzung HQ 100. Sie steht für die Höhe eines Hochwasser­s, das statistisc­h einmal in 100 Jahren auftritt.

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