In Hochwassergebieten Heizöltanks verankern
BERLIN (dpa) - Wer in einem von Hochwasser gefährdeten Gebiet wohnt, muss unter Umständen seinen Tank fürs Heizöl verankern oder abdichten. Die Frist dafür läuft in Überschwemmungsgebieten aber erst im Januar 2023, in Risikogebieten zehn Jahre später im Januar 2033 ab. Auf die entsprechende Regelung im Hochwasserschutzgesetz II weist der Spitzenverband der Gebäudetechnik VdZ hin. Ob man in einem von der Regelung betroffenen Gebiet wohnt, erfährt man bei den Kreisverwaltungsbehörden. Betroffen sind dort unterirdische Tanks sowie oberirdische mit einem Fassungsvermögen von mehr als 1000 Litern. Für sie gilt die Marke mit der Abkürzung HQ 100. Sie steht für die Höhe eines Hochwassers, das statistisch einmal in 100 Jahren auftritt.