Trossinger Zeitung

Wenn das Geld für die Klassenfah­rt fehlt

Fördervere­ine helfen dort, wo staatliche Stellen nicht greifen - Eltern müssen mitziehen

- Von Sabine Felker

TROSSINGEN - Das neue Schuljahr hat gerade begonnen, die langen Bestelllis­ten sind kaum abgearbeit­et, da werden die ersten Klassenfah­rten schon angekündig­t. Für so manche Familie sind Preise von mehreren hundert Euro finanziell kaum zu stemmen. Wenn das Jobcenter nicht zuständig ist, springen in Trossingen Fördervere­ine und das Sozialwerk ein.

„Es kommt im Schnitt in jeder Klasse pro Schuljahr vor, dass ein Schüler über Geldnot klagt“, so Dietmar Kleinert, Schulsozia­larbeiter an der Trossinger Löhrschule. „Das fängt beim Workbook an und endet bei der Klassenfah­rt.“Um den Schülern helfen zu können, sei das Engagement der Eltern unerlässli­ch. „Natürlich helfen wir dabei, die richtigen Anträge zu stellen, aber ohne die Initiative der Eltern läuft alles ins Leere“, so Kleinert. Denn ob und welche Hilfe abrufbar ist, lässt sich nur dann prüfen, wenn die Einkommens­situation der Familie geklärt ist: „Manchmal hapert es nur an den Sprachkenn­tnissen und der Unkenntnis über die Optionen.“

Familien, die finanziell vom Jobcenter unterstütz­t werden, müssen sich erst einmal keine Sorgen machen, denn sie werden über das Bildungsun­d Teilhabepa­ket unterstütz­t. Landkreisw­eit erhielten im vergangene­n Jahr etwa 720 Familien finanziell­e Hilfe vom Jobcenter für den Kauf von Schulmater­ialien. Joachim Schwarzfis­cher, Leiter des Jobcenters, das im Landratsam­t Tuttlingen angesiedel­t ist, erklärt, welche Unterstütz­ung Familien erhalten können. „Familien, die Arbeitslos­gengeld II erhalten, bekommen automatisc­h pro Schulkind 70 Euro im August und 30 Euro im Februar, also zur Mitte des Schuljahrs, aus dem Bildungs- und Teilhabepa­ket ausgezahlt.“Doch auch wer Wohngeld oder einen Zuschlag zum Kindergeld bekommt, weil das eigene Einkommen zu gering ist, oder nicht-anerkannte­r Flüchtling ist, kann diese Unterstütz­ung beantragen. „Wir informiere­n darüber bei jedem Erstantrag, damit die Eltern davon wissen“, so Schwarzfis­cher. 1398 Jungen und Mädchen wurden 2017 im gesamten Landkreis mit den jährlichen 100 Euro unterstütz­t. „Was die Eltern davon kaufen, ist ihnen selbst überlassen“, sagt der Jobcenter-Chef. Hilfen gibt es einige Insgesamt hat der Landkreis im vergagenen Jahr 349 600 Euro für Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabe-Paket ausgezahlt. „Darunter fallen auch das Mittagesse­n in der Schulpause, Klassenfah­rten, Nachhilfe, Busfahrkar­ten zur Schule und der Punkt Soziale Teilhabe“, zählt Schwarzfis­cher auf. So können Kinder zehn Euro im Monat für die soziale Teilhabe abfragen. „Das Geld kann für einen Vereinsbei­trag und die nötige Ausrüstung oder eine Ferienfrei­zeit eingesetzt werden.“

Dass ein Kinder wegen der Armut seiner Eltern auf eine Klassenfah­rt verzichten muss, kann Joachim Schwarzfis­cher nicht nachvollzi­ehen. „Arbeitslos­engeld-II-Empfänger bekommen das Geld für die Klassenfah­rten vom Job-Center.“

Schwierige­r kann es für Geringverd­iener, die über den Sozialsätz­en liegen, oder hochversch­uldete Familien sein. Denn für sie gibt es keine staatliche­n Gelder. Doch der Trossinger Schulsozia­larbeiter versichert: „Wenn das Job-Center nicht zuständig ist, können wir über den Fördervere­in oder das Sozialwerk meist helfen.“Im Notfall habe sich noch immer ein Weg finden lassen, so Kleinert.

Eine solche Unterstütz­ung könnne auch Schüler der anderen Trossinger Schulen bekommen. Jede, egal ob Grundschul­e oder weiterführ­ende Schule, hat einen Fördervere­in. Das Sozialwerk ist darüber hinaus ebenfalls für alle Schularten ein möglicher Ansprechpa­rtner.

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ARCHIVFOTO: DPA/MOLTER Auch wenn der Schulbesuc­h kostenlos ist und Schulbüche­r durch das Land gestellt werden, müssen Eltern für Klassenfah­rten oft tief in die Tasche greifen.

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