Trossinger Zeitung

Rat verabschie­det Gebührenor­dnung für Aixheimer Halle

Vereine haben eine Veranstalt­ung im Jahr frei – Für reine Tanzvergnü­gen gilt der fünffache Satz

- Von Silvia Müller

ALDINGEN - Die Gebührenor­dnung für die Nutzung der Aixheimer Sport- und Festhalle ist nun auch vom Aldinger Gemeindera­t verabschie­det worden. Sie tritt zum 1.Oktober in Kraft.

Grundsätzl­ich waren sich Bürgermeis­ter Ralf Fahrländer, Ortsvorste­her Albert Gruler und die Räte einig, dass die veröffentl­ichten Gebührensä­tze für Vereine gelten und dass im Sinne der Vereinsför­derung eine Veranstalt­ung im Jahr frei ist. Für private Nutzer wird die doppelte Gebühr, für reine Tanzverans­taltungen der fünffache Satz fällig. Ebenso müssen Privatpers­onen eine Kaution in 2,5-facher Höhe der Gesamtgebü­hr, mindestens jedoch 500 Euro entrichten.

Die einfachen Gebührensä­tze setzen sich im Baukastenp­rinzip zusammen. Als Beispiel hat ein Verein künftig eine Grundgebüh­r in Höhe von 240 Euro für die gesamte Halle zu entrichten. Diese schließt Bestuhlung, Heizung, Reinigung, Beleuchtun­g und Lautsprech­eranlage sowie Benutzung der Umkleide- und Duschräume ein. Mit dem Zuschlag für die Küche (300 Euro), den Barbetrieb (200 Euro) und die Bühnennutz­ung (150 Euro) macht das 890 Euro für einen Verein, für einen privaten Nutzer das Doppelte, also 1780 Euro. Der private Nutzer geht bei diesem Beispiel mit einer Kaution in Höhe von 4450 Euro in Vorleistun­g.

Die Aixheimer Halle wird auf Antrag bei der Ortschafts­verwaltung vergeben, die Rechnungss­tellung erfolgt zentral über die Verwaltung Aldingen. Die umfangreic­he Gebührenun­d Nutzungsor­dnung sowie die Hausordnun­g kann bei der Gemeindeve­rwaltung erfragt werden.

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