Rat verabschiedet Gebührenordnung für Aixheimer Halle
Vereine haben eine Veranstaltung im Jahr frei – Für reine Tanzvergnügen gilt der fünffache Satz
ALDINGEN - Die Gebührenordnung für die Nutzung der Aixheimer Sport- und Festhalle ist nun auch vom Aldinger Gemeinderat verabschiedet worden. Sie tritt zum 1.Oktober in Kraft.
Grundsätzlich waren sich Bürgermeister Ralf Fahrländer, Ortsvorsteher Albert Gruler und die Räte einig, dass die veröffentlichten Gebührensätze für Vereine gelten und dass im Sinne der Vereinsförderung eine Veranstaltung im Jahr frei ist. Für private Nutzer wird die doppelte Gebühr, für reine Tanzveranstaltungen der fünffache Satz fällig. Ebenso müssen Privatpersonen eine Kaution in 2,5-facher Höhe der Gesamtgebühr, mindestens jedoch 500 Euro entrichten.
Die einfachen Gebührensätze setzen sich im Baukastenprinzip zusammen. Als Beispiel hat ein Verein künftig eine Grundgebühr in Höhe von 240 Euro für die gesamte Halle zu entrichten. Diese schließt Bestuhlung, Heizung, Reinigung, Beleuchtung und Lautsprecheranlage sowie Benutzung der Umkleide- und Duschräume ein. Mit dem Zuschlag für die Küche (300 Euro), den Barbetrieb (200 Euro) und die Bühnennutzung (150 Euro) macht das 890 Euro für einen Verein, für einen privaten Nutzer das Doppelte, also 1780 Euro. Der private Nutzer geht bei diesem Beispiel mit einer Kaution in Höhe von 4450 Euro in Vorleistung.
Die Aixheimer Halle wird auf Antrag bei der Ortschaftsverwaltung vergeben, die Rechnungsstellung erfolgt zentral über die Verwaltung Aldingen. Die umfangreiche Gebührenund Nutzungsordnung sowie die Hausordnung kann bei der Gemeindeverwaltung erfragt werden.