Trossinger Zeitung

Entwurf für Arztpraxis steht

Gemeindera­t Emmingen-Liptingen genehmigt Planung – Baubeginn im Frühjahr

- Von Simon Schwörer

EMMINGEN-LIPTINGEN - Der Gemeindera­t Emmingen-Liptingen hat der Entwurfspl­anung der neuen Arztpraxis in Liptingen am Montagaben­d zugestimmt. Neben modernen Räumen für bis zu drei Ärzte beherbergt das zweistöcki­ge Gebäude im Obergescho­ss eine Senioren-WG. Ende September soll ein Zuschussan­trag gestellt werden, die Bauarbeite­n könnten im Frühjahr 2019 beginnen. Auf 200 Quadratmet­ern entstehen die Räume der Praxis, der Eingang zur Senioren-WG ist separat. Es soll drei Hauptbehan­dlungszimm­er für potentiell drei Ärzte geben. Das Gebäude sei individuel­l auf Kaufmann ausgericht­et. Die Senioren-WG verfügt über acht Zimmer. Es entstehe ein Aufenthalt­sraum mit Küche und eine Südterrass­e. Zudem gebe es schon vier Pflegedien­ste, die sich für die WG beworben hätten, so Breinlinge­r.

Das zweistöcki­ge Gebäude sei nun „so niedrig, wie wir irgendwie planen konnten“, so Breinlinge­r. Es sei mit unter zehn Metern Höhe niedriger als andere zweistöcki­ge Gebäude und wirke so möglichst klein.

Gemeindera­t Otto Schoch (Unabhängig­e Bürgerlist­e) erklärte: „Natürlich hat jeder Gemeindera­t weitere Wünsche. Ich weiß aber auch, dass wir finanziell hinkommen müssen. Mit diesem Kompromiss bin ich soweit glücklich.“Angelika Störk (Frauen initiativ) lobte, dass die Planung innerhalb eines Monats geklappt habe: „So weit waren wir noch nie.“Gemeindera­t Richard Gnirß (UWG) sah die Planung ebenfalls positiv, erklärte aber: „Ich bin dabei, wenn die 800 000 Euro eingehalte­n werden.“Er wolle die Praxis nicht zu jedem Preis kaufen. Dieser Meinung war auch Gabriele Rettkowski. „Sehr beruhigend“fand sie zudem, dass es für den Betrieb der WG schon Bewerber gebe. Die Gemeinde kauft die Arztpraxis für 800 000 Euro. Die Kosten werden in den Haushalten der Jahre 2019 und 2020 finanziert. Wenn alles nach Plan laufe, könne der Bau im kommenden Frühjahr beginnen, sagte Löffler. Die Bauzeit soll rund eineinhalb Jahre betragen.

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