Elektroschocker-Attacke vor Gericht
Weihnachtsabend endet in Massenschlägerei - Trossinger zu Bewährungsstrafe verurteilt
TROSSINGEN/SPAICHINGEN - Massenschlägerei am Weihnachtsabend, demolierte Autos und ein Angriff mit einem Elektroschocker: Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung in zwei Fällen und Sachbeschädigung ist ein 29-jähriger Trossinger zu fünf Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung sowie einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt worden.
Zwar erwies sich der Start in die Verhandlung vor dem Spaichinger Amtsgericht als etwas holprig, da die Richterin einen Antrag auf Nebenklage-Zulassung übersehen hatte, aber die Geschehnisse stellten sich im Folgenden relativ klar dar. Eine Gruppe Trossinger - die späteren Opfer -, die den Weihnachtsfeiertag 2016 in der Wohnung eines der Opfer ausklingen ließ, wurde auf drei Männer auf der Straße aufmerksam. Einer von ihnen trat gegen die parkenden Autos entlang der Straße. Als die Gruppe die Männer aus dem Fenster heraus aufforderte, die Autos in Ruhe zu lassen, gingen zwei der Männer, darunter der Angeklagte, zum Angriff über: Sie warfen Gegenstände in Richtung der Wohnung, hämmerten unter anderem mit einer Dachlatte gegen Fenster und Haustür. Der Angeklagte trat außerdem gegen das Auto eines der Zeugen, was rund 3000 Euro Schaden verursachte.
Später – der Angeklagte und seine Bekannten waren wieder abgezogen und die Polizei hatte den Vorfall aufgenommen – entdeckten die Zeugen die Männer zufällig am Ende der Straße wieder, während sie vor dem Haus standen. Ein Nachbar, der inzwischen dazugekommen war, animierte die vier Zeugen, den Randalierern zu folgen und sie zu stellen.
Dieses Vorhaben endete allerdings in einer Massenschlägerei. Der Angeklagte rannte zunächst mit einem Elektroschocker auf die Zeugen zu und versuchte, damit auf zwei von ihnen einzustechen. Beide konnten ihn aber abwehren und schließlich entwaffnen. Bekannte des Angeklagten schlugen zwei der Zeugen zu Boden, wo auch auf sie eingetreten wurde. Die Polizei beendete den Tumult schließlich.
Der 29-jährige Angeklagte räumte die Vorwürfe ein, ließ aber von seinem Anwalt verlauten, er habe die Opfer nicht verletzen wollen, sondern vertreiben, da er befürchtet habe, sie wollten Selbstjustiz üben.
Alle fünf Zeugen, die vor dem Spaichinger Amtsgericht aussagten, bestätigten die Vorfälle im Großen und Ganzen. Eines der Opfer berichtete, der Angeklagte habe sich am nächsten Tag bei ihm entschuldigt. „Wir wollten das ganze eigentlich außergerichtlich klären“, sagte er, „ich weiß auch nicht, warum das jetzt vor Gericht gelandet ist.“Die Richterin erklärte ihm daraufhin, dass sich der Staat aus manchen Straftaten nicht herausnehmen könne. Alkohol im Spiel Ein weiterer Zeuge ergänzte diese Geschichte um die Aussage, dass der Angeklagte bereit gewesen wäre, 2000 Euro für den Schaden am Auto zu zahlen, „sonst wollte er uns selbst anzeigen, weil wir ihn angegriffen hätten.“Es wurde zudem deutlich, dass alle Beteiligten an diesem Abend Alkohol konsumiert hatten.
Nicht ganz so reibungslos verlief die Aussage eines Bekannten des Angeklagten, der für seinen Anteil an den Vorkommnissen bereits verurteilt wurde. „Seien sie nicht dauernd so motzig“, ermahnte ihn die Richterin, nachdem der Zeuge mehrfach ungenaue Angaben und Erinnerungslücken geltend gemacht hatte. „Ich habe kein schönes Leben gehabt und das schnell vergessen“, sagte er über den Abend.
Während die Anklägerin die Anklage „vollumfänglich bestätigt“sah und für eine viermonatige Freiheitsstrafe plädierte, sah der Anwalt des Angeklagten in der ElektroschockerAktion versuchte Nötigung statt versuchter gefährlicher Körperverletzung: Der Angeklagte habe die Auseinandersetzung nicht gesucht, Selbstjustiz befürchtet und sich verteidigen wollen.
Die Richterin war allerdings anderer Meinung und verhängte eine fünfmonatige Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wurde: „Ich denke, Sie lassen sich das als Warnung gelten und versuchen, Ihr Leben wieder in den Griff zu bekommen“, sagte sie dem Angeklagten.