Trossinger Zeitung

1000 Euro für gebrochene­n Finger

Mann verletzt Frau – Reue ermöglicht Täter-Opfer-Ausgleich

- Von Emanuel Hege

SPAICHINGE­N - Ausgleich statt Strafe: Ein 21-Jähriger Mann aus einer Kreisgemei­nde bezahlt an eine 27jährige Frau 1000 Euro als Ausgleich für eine Körperverl­etzung. Der Mann hat der jungen Frau auf einem Fest in Aixheim im Streit den Finger gebrochen, außerdem hat er sie und mehrere andere Personen beleidigt, wie er vor Gericht zugab. Wenn das Geld überwiesen ist, wird das Verfahren eingestell­t. Ein Streit aus dem Nichts Die Tat passierte an Christi Himmelfahr­t/Vatertag. Vor allem junge Männer trinken an diesem Tag gerne viel Alkohol. So auch am 10. Mai. Beide, Täter und Opfer, kommen am frühen Abend zum Fest im Schützenhe­im Aixheim und wollen feiern. Sie kannten sich vorher nicht und hatten auch keine Vorgeschic­hte. Und sie hatten beide getrunken: Beide hatten einen Wert von 1,7 Promille, wie der Bluttest später ergibt.

Gegen 20 Uhr beleidigt der Angeklagte das 27-jährige Opfer als Schlampe, diese verteidigt sich verbal, so sagt sie vor Gericht, und schubst den Mann. Daraufhin verpasst ihr der Beschuldig­te eine Backpfeife, dann verletzt er sie, indem er zupackt, sie von sich stößt und ihr dabei den Finger bricht, so schildert sie es. Auch den Bruder des Opfers tritt der junge Mann. Die Verletzung am Finger der Frau ist mittlerwei­le verheilt, der Bruder der Frau war mit einem blauen Fleck davongekom­men. Finanziell­er Ausgleich Am Ende der Zeugenauss­agen wandte sich der 21-jährige an die Angegriffe­ne und ihren Bruder und entschuldi­gte sich. Er könne sich nur noch schwer an den Vorfall erinnern und wisse nicht, warum die Situation so eskaliert sei. Die Backpfeife bestritt er: „So etwas mache ich nicht.“

Sein Verteidige­r Bernhard Mussgnug schlug der jungen Frau einen Täter-Opfer-Ausgleich in Höhe von 1000 Euro vor. Die 27-Jährige nahm die Entschuldi­gung an und stimmte dem Ausgleich zu. Die Staatsanwä­ltin hatte jedoch Bedenken, das Verfahren einzustell­en. In der Vergangenh­eit sei der Angeklagte bereits dreimal auffällig geworden – unter anderem wegen Besitzes von Betäubungs­mitteln und Diebstahls. Auch an einer Suchtberat­ung habe der 21Jährige teilnehmen müssen. Sie wolle sich aber der Auffassung des Gerichtes anschließe­n. Richterin Beate Philipp sagte, sie nehme dem Angeklagte­n seine Reue ab und unterstütz­e daher den Täter-Opfer-Ausgleich. Der Mann muss nun also monatliche Raten in Höhe von 200 Euro an das Opfer überweisen, damit die Anklage gegen ihn eingestell­t wird.

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