Kolbingen übernimmt Zugang zur Höhle
Vertrags- und Eigentumsrechte sind gelöst – Sanierung kann beginnen
FRIDINGEN/KOLBINGEN - Die Gemeinden Fridingen und Kolbingen haben sich darauf geeinigt, dass die Verfügung, Verantwortung und Nutzung der Kolbinger Höhle und des gesamten Umfelds insgesamt und dauerhaft auf Kolbingen übergehen. Damit können nun auch die notwendigen Hangsicherungsarbeiten am Zugang zur Höhle beginnen, so dass die Höhle im Frühjahr 2019 wieder geöffnet werden könnte.
Seit Beginn der Sommerferien ist die Höhle für den Besucherverkehr gesperrt, nachdem ein Gutachten des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) ergeben hatte, dass an dem Weg, der von der Felsenhütte zum Eingang der Kolbinger Höhle führt, an mehreren Stellen Hangsicherungsmaßnahmen erforderlich sind, um den sicheren Zugang der Besucher zu gewährleisten.
Dazu muss man wissen, dass der Weg zur Höhle und der Höhleneingang auf Fridinger Gemarkung liegen. Die Höhle selbst ist auf Kolbinger Gemarkung. Die Gemarkungsgrenze verläuft auf der Hochfläche entlang der Hangkante zum Tal. Hütte und Treppenanlage bis zur Durchgangshöhle (Sammelplatz für Führungen) gehört zu Kolbingen, der übrige und damit größte Teil des Wegs bis zur Höhle zu Fridingen. Vertrag von 1971 über die Verkehrssicherungspflicht 1971 wurde zwischen der Stadt Fridingen, der Gemeinde Kolbingen und dem Schwäbischen Albverein ein Vertrag mit einer Laufzeit von zehn Jahren geschlossen. Er konnte mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden und verlängert sich jeweils um weitere zehn Jahre, wenn keine Kündigung erfolgt. Darin ist der Unterhalt der Verkehrssicherungspflicht in der Form geregelt, dass jede Gemeinde für ihren Gemarkungsteil den Unterhalt trägt. Der Albverein hat diese Verpflichtung für den Betrieb der Höhle ab Höhleneingang. Sollte dies dem Albverein nicht mehr möglich sein, so haben die jeweiligen Gemeinden das Recht dazu.
Die jetzt notwendigen Hangsicherungsmaßnahmen am Weg verursachen Kosten von rund 30 000 Euro, wobei rund ein Drittel auf Kolbinger Gemarkung und zwei Drittel auf Fridinger Gemarkung anfallen. Die betroffenen Vertragspartner und Tourismus GmbH Donaubergland stimmen darin überein, dass ein allgemeines Interesse an der Öffnung der Kolbinger Höhle besteht und haben nach Finanzierungsmöglichkeiten gesucht.
Die Gemeinde Kolbingen hat für die Maßnahmen insgesamt einen Förderantrag beim Naturpark gestellt. Nicht nur seitens Bernd Schneck (Geschäftsführer Naturpark) erfuhr das Vorhaben große Unterstützung sondern auch von den staatlichen Stellen wurde es wohlwollend bewertet und begleitet. Im Rahmen der Sicherungsmaßnahmen werden am Zuweg vor dem Höhleneingang noch Verbesserungen geschaffen.
Damit ergeben sich Gesamtkosten von rund 42 000 Euro. Auf Grund des dargestellten Vertrags und der Förderung durch den Naturpark und einer Spende des Hauptvereins des Albvereins in Höhe von 1000 Euro haben die Gemeinde Kolbingen und die Stadt Fridingen noch 21 000 Euro an Restkosten zu finanzieren.
Nach intensiven Vorberatungen im Kolbinger Gemeinderat war man in übereinstimmender Meinung, dass es für alle Beteiligten und für die Zukunft gut wäre, eine endgültige und dauerhafte Lösung zu finden und die vertraglich zeitlich befristete Regelung abzulösen.
Der Stadt Fridingen wurden verschiedene Lösungen vorgeschlagen und sie hat sich schließlich dafür entschieden, dass die zu finanzierenden Restkosten von der Gemeinde Kolbingen insgesamt getragen werden. Das Eigentum am Weg und dem Höhleneingang, sowie einer angrenzenden Grundstücksfläche von etwa 5000 Quadratmetern gehen in das Eigentum der Gemeinde Kolbingen über. Ein Grundstücksausgleich erfolgt nicht. Die Gemarkungsgrenze wird angepasst.
In der letzten Gemeinderatssitzung bedankte sich der Kolbinger Bürgermeister Konstantin Braun bei der Stadt Fridingen für die konstruktiven und zielführenden Gespräche. Damit gehen die Verfügung, Verantwortung und Nutzung der Höhle und des gesamten Umfelds insgesamt und dauerhaft auf Kolbingen über.
Nachdem sich beide Gemeinden auf diese Lösung verständigt haben und von den Förderstellen die vorzeitige Baufreigabe erteilt wurde, kann mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Hangsicherungs-Maßnahmen wurden bereits öffentlich ausgeschrieben – Submission und Auftragsvergabe werden gegen Ende des Monats sein. Damit können die Bauarbeiten im November durchgeführt werden, sodass die Höhle vom Albverein im Frühjahr 2019 wunschgemäß wieder geöffnet werden kann.