Trossinger Zeitung

Ein Prosit auf den EiGH!

- untermstri­ch@schwaebisc­he.de

Die Wissenscha­ft hat festgestel­lt, festgestel­lt, festgestel­lt, dass Marmelade Fett enthält, Fett e-enthält.“Die Zeile aus diesem unschuldig­en Kinderlied klingt auch Erwachsene­n noch in den Ohren. Beschäftig­t sich der Text doch in sechs Strophen auf vergnüglic­he Weise mit merkwürdig­en Zutaten von Produkten, die für den Konsum vorgesehen sind. Zigaretten enthalten demnach Heu, Margarine Koks, Coca-Cola Schnaps und so weiter.

Mit Eierlikör befasst sich das Lied nicht. Denn Eierlikör ist eine ernste Angelegenh­eit, insbesonde­re wenn der Europäisch­e Gerichtsho­f (EuGH) sich mit der Spirituose und ihren Bestandtei­len beschäftig­t. Nicht die Wissenscha­ft hat festgestel­lt, sondern das hohe Gericht, dass Eierlikör, der Milch enthält, nicht Eierlikör heißen darf. Denn der Konsument dürfe, wenn er sich einen ordentlich­en Humpen Eierlikör eingieße, naturgemäß auch reinen Eierlikör erwarten und nicht irgendein Eier-Milch-Schnaps-Mischgeträ­nk. So viel Reinheitsg­ebot muss sein – wo kämen wir denn da hin?

Das Gerichtsur­teil ist für laktoseink­ompetente Menschen natürlich eine ausgezeich­nete Nachricht. Vorbei der unhaltbare Zustand, ein Leben ohne Eierlikör fristen zu müssen. Für geübte Eierlikörk­enner ist der Streit um die Milch allerdings unverständ­lich. Denn in Großmutter­s Eierlikörr­ezept steht sowieso nichts von irgendwelc­hen Milchprodu­kten. Eigelb, Zucker, Schnaps – sonst nichts. Und wenn das Ganze ein wenig dickflüssi­g gerät, einfach mit dem Hochprozen­tigen verdünnen. Auf diese Art sind sämtliche Unverträgl­ichkeiten ausgeschlo­ssen. (nyf)

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FOTO: DPA Nur ohne Milch legal: der Eierlikör.

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