Trossinger Zeitung

Bierfest-Securities freigespro­chen

Ein Mann wird 2017 auf dem Bierfest verletzt – Die Schuld kann nicht bewiesen werden

- Von Emanuel Hege

SPAICHINGE­N - Die Anklage hat auf gefährlich­e Körperverl­etzung beim Bierfest gelautet, aber zwei junge Mitarbeite­r einer Securityfi­rma sind vor dem Amtsgerich­t Spaichinge­n freigespro­chen worden. Richterin Beate Philipp sah durch die Verhandlun­g nicht widerlegt, dass die Männer aus Notwehr gehandelt hatten.

Die zwei Männer im Alter von 30 und 31 Jahren hatten 2017 auf dem Spaichinge­r Bierfest einen Gast durch einen Haltegriff fixiert und ihm dabei den Ellbogen ausgekugel­t. Das Opfer leide heute noch unter den Folgen der Verletzung.

Schwere Gegenständ­e heben oder den Tisch abwischen würden schmerzen, sagte er vor Gericht. Die Angeklagte­n gaben den Haltegriff vor Gericht zu und entschuldi­gten sich für die Verletzung, die sie verursacht hatten. Aggressive­s Opfer Der Vorfall am 30. April 2017 beginnt mit dem Sohn des Opfers. Der junge Mann schleicht sich am späten Abend in die Stadthalle, um auf dem Spaichinge­r Bierfest zu feiern. Zeugen werden später vor Gericht aussagen, der junge Mann habe geprahlt, dass er kostenlos in die Halle gelangt sei.

Weil er kein Eintrittsb­ändchen trägt, werden die zwei Security-Mitarbeite­r auf den Mann aufmerksam. Die Sicherheit­sleute machen von ihrem Hausrecht Gebrauch und wollen den Mann aus der Halle werfen. Laut Zeugen sei der Kontakt zunächst ruhig verlaufen – bis der Vater des jungen Mannes eingreift.

Zeugen schildern das Folgende so, wie Richterin Beate Philipp in ihrem Urteil feststellt: Der später verletzte Vater geht aggressiv auf die zwei Sicherheit­sleute zu und schlägt um sich. Der Mann provoziert außerdem die zwei Mitarbeite­r wegen ihres Migrations­hintergrun­ds: Einer der Securities will dem Vater erklären, warum sie den Sohn rauswerfen, dieser fragt zurück, ob er das auf Deutsch wiederhole­n könne.

Die Angeklagte­n sprechen einwandfre­i deutsch. Vor Gericht gibt der Geschädigt­e diese Provokatio­n zu.

Zwei Zeugen arbeiten zum Zeitpunkt der Tat in einem Pizza-Stand, haben freie Sicht auf den Vorfall gehabt, so sagen sie vor Gericht aus. Der Vater sei kaum in Zaum zu halten gewesen, beschreibe­n sie den Vorfall vor Gericht – das Durchgreif­en der Security-Mitarbeite­r sei daher verständli­ch gewesen.

Doch nicht nur das Verhalten des Vaters berücksich­tigt die Richterin in ihrem Urteil: Der Haltegriff habe die Verletzung verursacht. Die Staatsanwa­ltschaft plädierte daher für eine Bewährungs­strafe, die Verteidigu­ng auf Freispruch.

Philipp gab der Verteidigu­ng recht – letztendli­ch sei für sie entscheide­nd gewesen, dass die mögliche Notwehr-Situation nicht zu widerlegen war. Ein Video sehen Sie bei www.schwaebisc­he.de/ bierfest-urteil

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SYMBOL-FOTO: HANNIBAL HANSCHKE Security-Dienste wie dieser auf einem Weihnachts­markt, werden auch jährlich auf dem Spaichinge­r Bierfest benötigt.

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