Bierfest-Securities freigesprochen
Ein Mann wird 2017 auf dem Bierfest verletzt – Die Schuld kann nicht bewiesen werden
SPAICHINGEN - Die Anklage hat auf gefährliche Körperverletzung beim Bierfest gelautet, aber zwei junge Mitarbeiter einer Securityfirma sind vor dem Amtsgericht Spaichingen freigesprochen worden. Richterin Beate Philipp sah durch die Verhandlung nicht widerlegt, dass die Männer aus Notwehr gehandelt hatten.
Die zwei Männer im Alter von 30 und 31 Jahren hatten 2017 auf dem Spaichinger Bierfest einen Gast durch einen Haltegriff fixiert und ihm dabei den Ellbogen ausgekugelt. Das Opfer leide heute noch unter den Folgen der Verletzung.
Schwere Gegenstände heben oder den Tisch abwischen würden schmerzen, sagte er vor Gericht. Die Angeklagten gaben den Haltegriff vor Gericht zu und entschuldigten sich für die Verletzung, die sie verursacht hatten. Aggressives Opfer Der Vorfall am 30. April 2017 beginnt mit dem Sohn des Opfers. Der junge Mann schleicht sich am späten Abend in die Stadthalle, um auf dem Spaichinger Bierfest zu feiern. Zeugen werden später vor Gericht aussagen, der junge Mann habe geprahlt, dass er kostenlos in die Halle gelangt sei.
Weil er kein Eintrittsbändchen trägt, werden die zwei Security-Mitarbeiter auf den Mann aufmerksam. Die Sicherheitsleute machen von ihrem Hausrecht Gebrauch und wollen den Mann aus der Halle werfen. Laut Zeugen sei der Kontakt zunächst ruhig verlaufen – bis der Vater des jungen Mannes eingreift.
Zeugen schildern das Folgende so, wie Richterin Beate Philipp in ihrem Urteil feststellt: Der später verletzte Vater geht aggressiv auf die zwei Sicherheitsleute zu und schlägt um sich. Der Mann provoziert außerdem die zwei Mitarbeiter wegen ihres Migrationshintergrunds: Einer der Securities will dem Vater erklären, warum sie den Sohn rauswerfen, dieser fragt zurück, ob er das auf Deutsch wiederholen könne.
Die Angeklagten sprechen einwandfrei deutsch. Vor Gericht gibt der Geschädigte diese Provokation zu.
Zwei Zeugen arbeiten zum Zeitpunkt der Tat in einem Pizza-Stand, haben freie Sicht auf den Vorfall gehabt, so sagen sie vor Gericht aus. Der Vater sei kaum in Zaum zu halten gewesen, beschreiben sie den Vorfall vor Gericht – das Durchgreifen der Security-Mitarbeiter sei daher verständlich gewesen.
Doch nicht nur das Verhalten des Vaters berücksichtigt die Richterin in ihrem Urteil: Der Haltegriff habe die Verletzung verursacht. Die Staatsanwaltschaft plädierte daher für eine Bewährungsstrafe, die Verteidigung auf Freispruch.
Philipp gab der Verteidigung recht – letztendlich sei für sie entscheidend gewesen, dass die mögliche Notwehr-Situation nicht zu widerlegen war. Ein Video sehen Sie bei www.schwaebische.de/ bierfest-urteil