Trossinger Zeitung

Eilantrag soll Klarheit bei Donau bringen

Städtische Rechtsanwä­lte: Donau darf zum 1. April wieder voll aufgestaut werden – Verwaltung­sgericht Freiburg soll prüfen, ob diese Rechtsauff­assung richtig ist

- Von Sabine Krauss

TUTTLINGEN - Laut den von der Stadt Tuttlingen beauftragt­en Juristen dürfte die Donau am 1. April wieder in voller Höhe aufgestaut werden. Ob diese Sicht der Dinge auch rechtlich korrekt ist, soll nun ein Eilantrag beim Verwaltung­sgericht Freiburg klären.

Wie bereits berichtet, hatte die Stadt Tuttlingen im September beim Verwaltung­sgericht Freiburg Klage gegen den Bescheid des Landratsam­ts Tuttlingen eingelegt. Dieser verlangt, bis 2021 den Wasserpege­l vier Jahre lang um je weitere 25 Zentimeter abzusenken. Zudem soll eine Fischaufst­iegsanlage gebaut werden. Ein Entschluss, den sowohl die Stadt Tuttlingen als auch der Gemeindera­t rundum ablehnen. Juristen sind unterschie­dlicher Meinung Darüber, was in der Zeit bis zum Urteil mit der Donau passiert, scheiden sich nun die juristisch­en Geister. Während das Landratsam­t davon ausgeht, dass die Stadt Tuttlingen den Bescheid einhalten muss, sehen das die städtische­n Rechtsanwä­lte anders. Die von der Stadt Tuttlingen beauftragt­en Freiburger Juristen, Dr. Roland Hauser und Jeremy Theunissen, sehen die Sache folgenderm­aßen: Solange kein Urteil gefällt wurde, sei eine aufschiebe­nde Wirkung vorhanden. Sprich: Die Stadt Tuttlingen müsse sich vorerst nicht an die Vorgaben des Landratsam­ts halten. „Aus meiner Sicht können wir am 1. April voll aufstauen und schauen, wie das Landratsam­t reagiert“, sagte Theunissen am Donnerstag im Technische­n Ausschuss. Das Landratsam­t könne daraufhin zwar einen SofortVoll­zug anordnen, doch gegen diesen könne die Stadt wiederum klagen.

Soweit will man es jedoch nicht kommen lassen. „Wir möchte nicht unbedingt einen Konflikt mit dem Landratsam­t“, sagte Stadtsprec­her Arno Specht auf Nachfrage unserer Zeitung. Auch wolle man beiden Behörden „ein Hickhack“um Klagen und Gegen-Klagen ersparen. Im Technische­n Ausschuss wurde daher am Donnerstag empfohlen, in den kommenden Wochen prüfen zu lassen, ob die rechtliche Auffassung der Stadt-Juristen richtig ist. „Dann wissen wir, ob wir mit unserer Rechtsauff­assung auch richtig liegen“, sagte Oberbürger­meister Michael Beck.

Da es bei Verwaltung­sgerichten derzeit jedoch bis zu zwei Jahren dauern kann, bis überhaupt ein Urteil gefällt wird, soll nun ein Eilantrag eingereich­t werden. So könne die Wartezeit umgangen werden, erklärte Stadtsprec­her Specht. Unsicher ist allerdings, ob die Entscheidu­ng schon bis zum 1. April vorliegt, wenn die Donau wie jedes Jahr nach ihrem Winterschl­af wieder aufgestaut wird. Man werde auf jeden Fall das Ergebnis des Eilantrags abwarten, ehe man aufstaue, stellte Specht klar. „Breite Bürgermein­ung wird mit Füßen getreten“Im Technische­n Ausschuss heftig kritisiert wurde, dass die große Bürgerbete­iligung in puncto Donauabsta­u im formellen Vorgang überhaupt keine Rolle spiele. Kein anderes Thema hätte die Menschen in Tuttlingen so mobilisier­t wie die Diskussion um die Donau, sagte etwa SPD-Rat Hellmut Dinkelaker. Er verwies auf die rund 10000 Bürger, die auf den Listen der Initiative „#erhaltensw­ert“gegen einen Abstau unterschri­eben hatten. „Dieses bürgerlich­e Engagement wird mit keiner Weise gewürdigt“, sagte CDU-Rat Joachim Klüppel, „eine breite Bürgermein­ung wird hier mit Füßen getreten.“

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FOTO: SEBASTIAN HEILEMANN Donau oben oder unten? Das soll nun das Verwaltung­sgericht Freiburg klären

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