Eilantrag soll Klarheit bei Donau bringen
Städtische Rechtsanwälte: Donau darf zum 1. April wieder voll aufgestaut werden – Verwaltungsgericht Freiburg soll prüfen, ob diese Rechtsauffassung richtig ist
TUTTLINGEN - Laut den von der Stadt Tuttlingen beauftragten Juristen dürfte die Donau am 1. April wieder in voller Höhe aufgestaut werden. Ob diese Sicht der Dinge auch rechtlich korrekt ist, soll nun ein Eilantrag beim Verwaltungsgericht Freiburg klären.
Wie bereits berichtet, hatte die Stadt Tuttlingen im September beim Verwaltungsgericht Freiburg Klage gegen den Bescheid des Landratsamts Tuttlingen eingelegt. Dieser verlangt, bis 2021 den Wasserpegel vier Jahre lang um je weitere 25 Zentimeter abzusenken. Zudem soll eine Fischaufstiegsanlage gebaut werden. Ein Entschluss, den sowohl die Stadt Tuttlingen als auch der Gemeinderat rundum ablehnen. Juristen sind unterschiedlicher Meinung Darüber, was in der Zeit bis zum Urteil mit der Donau passiert, scheiden sich nun die juristischen Geister. Während das Landratsamt davon ausgeht, dass die Stadt Tuttlingen den Bescheid einhalten muss, sehen das die städtischen Rechtsanwälte anders. Die von der Stadt Tuttlingen beauftragten Freiburger Juristen, Dr. Roland Hauser und Jeremy Theunissen, sehen die Sache folgendermaßen: Solange kein Urteil gefällt wurde, sei eine aufschiebende Wirkung vorhanden. Sprich: Die Stadt Tuttlingen müsse sich vorerst nicht an die Vorgaben des Landratsamts halten. „Aus meiner Sicht können wir am 1. April voll aufstauen und schauen, wie das Landratsamt reagiert“, sagte Theunissen am Donnerstag im Technischen Ausschuss. Das Landratsamt könne daraufhin zwar einen SofortVollzug anordnen, doch gegen diesen könne die Stadt wiederum klagen.
Soweit will man es jedoch nicht kommen lassen. „Wir möchte nicht unbedingt einen Konflikt mit dem Landratsamt“, sagte Stadtsprecher Arno Specht auf Nachfrage unserer Zeitung. Auch wolle man beiden Behörden „ein Hickhack“um Klagen und Gegen-Klagen ersparen. Im Technischen Ausschuss wurde daher am Donnerstag empfohlen, in den kommenden Wochen prüfen zu lassen, ob die rechtliche Auffassung der Stadt-Juristen richtig ist. „Dann wissen wir, ob wir mit unserer Rechtsauffassung auch richtig liegen“, sagte Oberbürgermeister Michael Beck.
Da es bei Verwaltungsgerichten derzeit jedoch bis zu zwei Jahren dauern kann, bis überhaupt ein Urteil gefällt wird, soll nun ein Eilantrag eingereicht werden. So könne die Wartezeit umgangen werden, erklärte Stadtsprecher Specht. Unsicher ist allerdings, ob die Entscheidung schon bis zum 1. April vorliegt, wenn die Donau wie jedes Jahr nach ihrem Winterschlaf wieder aufgestaut wird. Man werde auf jeden Fall das Ergebnis des Eilantrags abwarten, ehe man aufstaue, stellte Specht klar. „Breite Bürgermeinung wird mit Füßen getreten“Im Technischen Ausschuss heftig kritisiert wurde, dass die große Bürgerbeteiligung in puncto Donauabstau im formellen Vorgang überhaupt keine Rolle spiele. Kein anderes Thema hätte die Menschen in Tuttlingen so mobilisiert wie die Diskussion um die Donau, sagte etwa SPD-Rat Hellmut Dinkelaker. Er verwies auf die rund 10000 Bürger, die auf den Listen der Initiative „#erhaltenswert“gegen einen Abstau unterschrieben hatten. „Dieses bürgerliche Engagement wird mit keiner Weise gewürdigt“, sagte CDU-Rat Joachim Klüppel, „eine breite Bürgermeinung wird hier mit Füßen getreten.“