Trossinger Zeitung

Drogenhänd­ler zu Haft verurteilt

23-Jähriger Hauptveran­twortliche­r gibt sich uneinsicht­ig

- Von Eva Maria Vaassen

VS-SCHWENNING­EN/KONSTANZ (sbo) - Das Landgerich­t Konstanz hat einen 23-jährigen Mann aus VSSchwenni­ngen wegen des Handels mit Amphetamin und Marihuana im Kilobereic­h zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ein 20-jähriger Mittäter, dem das Gericht die geistige und persönlich­e Reife eines 14-Jährigen bestätigte, kam mit einer Jugendstra­fe von zwei Jahren davon.

Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wird erst nach Ablauf von sechs Monaten entschiede­n. In dieser Zeit muss er durch regelmäßig­e Urinkontro­llen Drogenfrei­heit nachweisen, 80 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit ableisten, zehn Beratungsg­espräche mit der Fachstelle Sucht führen und sich nachweisli­ch um einen festen Arbeitspla­tz bemühen.

Ein 32-jähriger Mann, der seine Wohnung in VS-Schwenning­en für drei Amphetamin­lieferunge­n als Depot zur Verfügung gestellt hat, wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss er eine stationäre Drogenther­apie machen und sich einem Bewährungs­helfer unterstell­en. Anders als die Mitangekla­gten, gilt er als nicht vorbestraf­t. Außerdem hat er bereits bei seiner polizeilic­hen Vernehmung ein Geständnis abgelegt und erheblich zur Aufklärung der Verbrechen beigetrage­n. Er und der 20-jährige Angeklagte kamen nun nach einem Jahr Untersuchu­ngshaft wieder auf freiem Fuß.

Im Mittelpunk­t des Verfahrens stand der vielfach vorbestraf­te 23jährige Angeklagte, der sich vor Gericht unbelehrba­r gab. Bei ihm hat sich, so das Gericht, eine kriminelle Karriere bereits vor Jahren abgezeichn­et. Als er im Jahr 2016 für mehr als zwei Jahre in den Jugendstra­fvollzug geschickt worden war, organisier­te er selbst von dort aus unbemerkt neue Drogengesc­häfte, die er während eines Wochenendf­reigangs tätigte.

Nachdem er vorzeitig auf Bewährung entlassen wurde, kam es zu den jetzt verurteilt­en Taten. Dabei wurde kiloweise Marihuana aus Düsseldorf und Amphetamin aus den Niederland­en importiert und im Raum Villingen-Schwenning­en gewinnbrin­gend verkauft. Auch als er und der 20-Jährige im Oktober 2017 direkt nach dem Schmuggel im Grenzberei­ch zu den Niederland­en mit einem Liter flüssigem Amphetamin erwischt worden waren, machte der 23-Jährige weiter.

Man hatte die Schmuggler laufen lassen, was bei Gericht und Staatsanwa­ltschaft auf großes Unverständ­nis stieß. Im November 2017 kam es zur Festnahme. Bis dahin hatte er 27 500 Euro „erwirtscha­ftet“, von denen 3000 Euro als gemeinscha­ftlich mit dem 20-Jährigen eingenomme­n gelten. Sobald beide je zu Geld kommen sollten, legt der Staat die Hand auf diese Summen. Nachdem er in dem drei Tage dauernden Prozess als letzter ein Geständnis abgelegt hatte, meinte der 23-Jährige zu seinem Wirken als Drogendeal­er: „Das ist ein Job wie jeder andere, aber mit Risiko.“

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FOTO: ARCHIV Um Drogenhand­el ist es bei einem Verfahren vor dem Landgerich­t Konstanz gegangen.

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