Drogenhändler zu Haft verurteilt
23-Jähriger Hauptverantwortlicher gibt sich uneinsichtig
VS-SCHWENNINGEN/KONSTANZ (sbo) - Das Landgericht Konstanz hat einen 23-jährigen Mann aus VSSchwenningen wegen des Handels mit Amphetamin und Marihuana im Kilobereich zu vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Ein 20-jähriger Mittäter, dem das Gericht die geistige und persönliche Reife eines 14-Jährigen bestätigte, kam mit einer Jugendstrafe von zwei Jahren davon.
Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann, wird erst nach Ablauf von sechs Monaten entschieden. In dieser Zeit muss er durch regelmäßige Urinkontrollen Drogenfreiheit nachweisen, 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, zehn Beratungsgespräche mit der Fachstelle Sucht führen und sich nachweislich um einen festen Arbeitsplatz bemühen.
Ein 32-jähriger Mann, der seine Wohnung in VS-Schwenningen für drei Amphetaminlieferungen als Depot zur Verfügung gestellt hat, wurde wegen Beihilfe zu zwei Jahren Haft verurteilt. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Als Auflage muss er eine stationäre Drogentherapie machen und sich einem Bewährungshelfer unterstellen. Anders als die Mitangeklagten, gilt er als nicht vorbestraft. Außerdem hat er bereits bei seiner polizeilichen Vernehmung ein Geständnis abgelegt und erheblich zur Aufklärung der Verbrechen beigetragen. Er und der 20-jährige Angeklagte kamen nun nach einem Jahr Untersuchungshaft wieder auf freiem Fuß.
Im Mittelpunkt des Verfahrens stand der vielfach vorbestrafte 23jährige Angeklagte, der sich vor Gericht unbelehrbar gab. Bei ihm hat sich, so das Gericht, eine kriminelle Karriere bereits vor Jahren abgezeichnet. Als er im Jahr 2016 für mehr als zwei Jahre in den Jugendstrafvollzug geschickt worden war, organisierte er selbst von dort aus unbemerkt neue Drogengeschäfte, die er während eines Wochenendfreigangs tätigte.
Nachdem er vorzeitig auf Bewährung entlassen wurde, kam es zu den jetzt verurteilten Taten. Dabei wurde kiloweise Marihuana aus Düsseldorf und Amphetamin aus den Niederlanden importiert und im Raum Villingen-Schwenningen gewinnbringend verkauft. Auch als er und der 20-Jährige im Oktober 2017 direkt nach dem Schmuggel im Grenzbereich zu den Niederlanden mit einem Liter flüssigem Amphetamin erwischt worden waren, machte der 23-Jährige weiter.
Man hatte die Schmuggler laufen lassen, was bei Gericht und Staatsanwaltschaft auf großes Unverständnis stieß. Im November 2017 kam es zur Festnahme. Bis dahin hatte er 27 500 Euro „erwirtschaftet“, von denen 3000 Euro als gemeinschaftlich mit dem 20-Jährigen eingenommen gelten. Sobald beide je zu Geld kommen sollten, legt der Staat die Hand auf diese Summen. Nachdem er in dem drei Tage dauernden Prozess als letzter ein Geständnis abgelegt hatte, meinte der 23-Jährige zu seinem Wirken als Drogendealer: „Das ist ein Job wie jeder andere, aber mit Risiko.“