Im Koppenland entstehen 16 Familiendomizile
Technischer Ausschuss fasst Beschluss für neues Baugebiet „Im Koppenland III“- 16 Reihenhäuser geplant
Flüchtiger Fahrer ermittelt
TUTTLINGEN (pz) - Nach einer Unfallflucht am Sonntag, gegen 19 Uhr, konnte dank eines Zeugenhinweises der Verursacher ermittelt werden. Der 81-Jährige fuhr rückwärts mit seinem Toyota aus einer Parklücke in der Freiburgstraße und prallte gegen einen Audi A4. TUTTLINGEN - Bezahlbarer Wohnraum speziell für Familien soll in einem Baugebiet im Tuttlinger Koppenland entstehen. In seiner Sitzung am Donnerstag hat der Technische Ausschuss den Bebauungsplan dafür auf den Weg gebracht.
Vorgesehen sind auf der rund 4000 Quadratmeter großen Fläche auf der ehemaligen Schafweide im Koppenland insgesamt 16 Reihenhäuser. Das Grundstück gehört der Stadt, bereits im Jahr 2016 hatte es Überlegungen gegeben, auf dem Gelände Flüchtlingsunterkünfte zu errichten. Auch kostengünstiger Wohnraum in Holzhäusern war im Gespräch. Die Pläne wurden jedoch wieder verworfen, Anwohner hatten Bedenken. Nun soll hier jungen Familien der Einstieg in eigenen Wohnraum erleichtert werden.
Ein niedriger Kaufpreis soll durch eine strikte Standardisierung der Häuser erreicht werden. Als Bauherrin vorgesehen ist die „Deutsche Reihenhaus AG“, die in ganz Deutschland Häuser dieser Art baut.
Die Häuser werden industriell gefertigt, drei verschiedene Haustypen hat die Baufirma im Sortiment. Parameter wie Dachneigung, Raumaufteilung, die Position der Fenster und Türen bis hin zu den Standorten für Steckdosen im Haus seien dabei fest vorgegeben und unveränderbar, erläuterte Alessandro Stifani von der Deutschen Reihenhaus AG in der Sitzung. Für die 16 Einfamilienhäuser sind insgesamt 28 Stellplätze, teils in Garagen, teils im Freien, vorgesehen. Entstehen soll auf dem Gelände außerdem ein Gemeinschaftsplatz mit Spielplatz für Kinder.
Fraglich ist allerdings, was bei Hochwasser passiert. Die Fläche liegt unterhalb der Wasserlinie der Donau. Eine Beeinträchtigung durch drückendes Grundwasser sei deshalb nicht auszuschließen, heißt es in der Beschlussvorlage. Das Wasserwirtschaftsamt habe deshalb empfohlen, die Bodenplatten in einer bestimmten Höhe anzubringen.