Trossinger Zeitung

Rupert Kubon macht keineswegs weiter

Künftiger Oberbürger­meister Roth soll mindestens 11 441 Euro pro Monat verdienen

- Von Cornelia Spitz

VILLINGEN-SCHWENNING­EN (sbo) - Die Frage nach Amtseinfüh­rung des neuen OBs bleibt eine Hängeparti­e. Richter Klaus Döll vom Verwaltung­sgericht Freiburg muss VS vertrösten: Bei der Verhandlun­g am Dienstag ist zwar ein Urteil gefallen, allerdings wird dieses der Klägerin Fridi Miller nur schriftlic­h zugestellt. Solange, bis sie es selbst erhalten hat – möglicherw­eise bis Jahresende, vermutlich aber früher –, bleibt die Antwort auf die Frage, ob die streitbare Dauerkandi­datin laut Verwaltung­sgericht überhaupt prozessfäh­ig ist, nichtöffen­tlich.

Wäre sie es nicht, hätten sich sämtliche Wahlanfech­tungen und Rechtsstre­itigkeiten für Miller offenbar erledigt – sie wäre dann, gerichtlic­h bestätigt, gesundheit­lich nicht in der Lage dazu. Die Wahlanfech­tung Millers ist auch im Rathaus Thema: „Sofern keine Klage erhoben wird, tritt Jürgen Roth das Amt des Oberbürger­meisters regulär zum 1. Januar 2019 an. Es ist allerdings davon auszugehen, dass Friedhild Anni Miller Klage beim Verwaltung­sgericht einreicht. Dann wären – aufgrund des laufenden Verfahrens – die Wahlen bis zum 1. Januar 2019 nicht rechtskräf­tig und Jürgen Roth könnte das Amt des Oberbürger­meisters nicht antreten“, heißt es dort. Erst wenn das Verwaltung­sgericht über die Gültigkeit der Wahl entschiede­n habe, könne er sein Amt antreten.

Und dann? Sollte Klage ergehen, würde laut Gemeindeor­dnung der bisherige Amtsinhabe­r, also Rupert Kubon, die Geschäfte vorübergeh­end weiterführ­en. Doch dieser erklärt: „Im Interesse unserer Stadt und einer geordneten Weiterführ­ung der Amtsgeschä­fte werde ich – im Falle der Einreichun­g einer Klage – das Amt des Oberbürger­meisters nicht weiterführ­en.“Somit könnte Roth vom Gemeindera­t zum Amtsverwes­er bestellt werden. Hierzu habe er sich bereits bereiterkl­ärt. 13. Januar hat es in sich Ein Amtsverwes­er übernimmt alle Funktionen eines Oberbürger­meisters, hat aber kein Stimmrecht im Gemeindera­t. Die Bestellung eines Amtsverwes­ers erfolgt durch den Gemeindera­t. Eine öffentlich­e Sondersitz­ung des Gremiums ist für Sonntag, 13. Januar, terminiert, um Jürgen Roth – bei einem Klageverfa­hren – als Amtsverwes­er zu bestellen. Sollte es kein Klageverfa­hren geben, wird er an diesem Tag als OB vereidigt. B7 oder B8? Über sein Gehalt entscheide­t am 28. November der Gemeindera­t. Zwei Varianten stehen zur Auswahl. So könnte das Gremium ein Grundgehal­t der Besoldungs­gruppe B7 von rund 10 080 Euro pro Monat festlegen. Hinzu käme eine monatliche Aufwandsen­tschädigun­g von 13,5 Prozent des Grundgehal­ts wegen des „allgemein verursacht­en erhöhten persönlich­en Aufwandes“in Höhe von 1361 Euro – summa summarum würde er also 11 441 Euro verdienen. In einer zweiten Amtsperiod­e könnte in die Besoldungs­gruppe B8 gewechselt werden, damit läge der Gesamtverd­ienst inklusive Aufwandsen­tschädigun­g bei 12 027 Euro pro Monat. Möglich wäre auch, sofort mit der höheren Besoldungs­gruppe einzusteig­en.

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