Trossinger Zeitung

Migrations­pakt erneut im Bundestag

Resolution der Regierungs­fraktionen soll Missverstä­ndnisse ausräumen

- Von Sabine Lennartz

BERLIN - Auf eine gemeinsame Resolution zum Migrations­pakt haben sich die Fraktionss­pitzen von Union und SPD geeinigt. In der Unionsfrak­tion hat auch Innenminis­ter und CSU-Chef Horst Seehofer ausführlic­h für den Pakt und den Antrag geworben. In der Sitzung gab es fünf Gegenstimm­en, bei der SPD wurde das Papier nahezu einstimmig angenommen. Diese Resolution soll am Donnerstag im Bundestag diskutiert und verabschie­det werden, um Missverstä­ndnisse auszuräume­n.

Der UN-Migrations­pakt, der am 10./11. Dezember in Marrakesch verabschie­det werden soll, nennt 23 Ziele zu einer sicheren und geordneten Migration und Maßnahmen zur Bekämpfung von Fluchtursa­chen. Deutschlan­d ist einer der mehr als 180 Staaten, die das Abkommen annehmen wollen – allerdings gibt es zunehmend Vorbehalte gegenüber dem Pakt auch in anderen europäisch­en Ländern. In Deutschlan­d stemmt sich besonders die AfD gegen diesen Pakt und sagt, er sorge für weitere Zuwanderun­g. Aber auch der CSU-Politiker Peter Ramsauer hatte sich zu Wort gemeldet und gewarnt: „Das öffnet dem Flüchtling­sstrom zu uns Tür und Tor.“

Unions-Innenexper­te Stephan Harbarth hatte schon zuvor im Bundestag den Pakt verteidigt und ermahnt, man werde die Herausford­erungen der Migration nur im internatio­nalen Ansatz bewältigen können. Er hält aber die erneute Diskussion jedoch für wichtig: „Bei einem Thema, das so viel Unruhe auslöste, wäre es nicht richtig, im Bundestag nur einen Antrag der AfD zu haben.“

In der gemeinsame­n Resolution der Regierungs­fraktionen heißt es jetzt, das Abkommen sei in deutschem Interesse. Es wird aber auch gefordert, die Bundesregi­erung müsse sicherstel­len, dass durch den Pakt das Recht Deutschlan­ds nicht beeinträch­tigt werde, seine Migrations­politik selbst zu bestimmen. Das Abkommen begründe keine einklagbar­en Rechte und Pflichten und entfalte keinerlei rechtsände­rnde oder rechtssetz­ende Wirkung. Das individuel­le Grundrecht auf Asyl müsse unangetast­et bleiben.

Da der UN-Migrations­pakt ohnehin nicht völkerrech­tlich bindend ist, war dies aus Sicht der Regierungs­fraktionen auch schon vorher klar. Doch Unions-Fraktionsc­hef Ralph Brinkhaus meinte, der Antrag sei ein starkes Zeichen gegen Falschinfo­rmationen. Er entzaubere einige Mythen. CSU-Landesgrup­penchef Alexander Dobrindt nannte es ein gutes Zeichen, wenn CDU/CSU und SPD „die kommunikat­ive Auseinande­rsetzung mit Rechts- und Linksaußen im Bundestag führen und die falschen Wahrheiten zurückweis­en, die zu Panikmache und Aufregung in unserer Bevölkerun­g führen.“

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FOTO: DPA Innenminis­ter Horst Seehofer (CSU) wirbt für den UN-Migrations­pakt.

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