Trossinger Zeitung

Bundesregi­erung verteidigt zentrale Bankenaufs­icht

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KARLSRUHE (dpa) - Die Bundesregi­erung hat die deutsche Beteiligun­g an der europäisch­en Bankenunio­n vor dem Bundesverf­assungsger­icht verteidigt. Ein lokales Bankenprob­lem könne sich leicht zu einem Stabilität­sproblem für die gesamte Eurozone auswachsen, sagte die Parlamenta­rische Staatssekr­etärin im Finanzmini­sterium, Christine Lambrecht, in der Verhandlun­g am Dienstag in Karlsruhe. Den engen Verflechtu­ngen im Bankensekt­or könne man nur mit einer europäisch­en Aufsichts- und Abwicklung­sbehörde gerecht werden.

Als Lehre aus der Finanzkris­e 2007/08 werden die größten Banken und Bankengrup­pen seit 2014 von Aufsehern unter dem Dach der Europäisch­en Zentralban­k (EZB) in Frankfurt überwacht. Außerdem fließen aus den Eurostaate­n viele Milliarden an eigenen Restruktur­ierungsgel­dern in einen Fonds, um Institute in Schieflage notfalls abwickeln zu können.

Die Kläger um den Berliner Finanzwiss­enschaftle­r Markus Kerber („Europolis“-Gruppe) halten beides für verfassung­swidrig. Deutschlan­d übernehme unkontroll­ierbare Haftungsri­siken für den Bundeshaus­halt, habe aber potenziell nichts mehr zu sagen. Bundesregi­erung und Bundestag hätten ihre Hoheitsrec­hte einfach aufgegeben und damit die Bürger vollständi­g schutzlos gestellt, kritisiert­e Kerber. Aus seiner Sicht gibt es für die Übertragun­g derart weitreiche­nder Kompetenze­n keine rechtliche Grundlage.

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