Sexueller Übergriff im Pflegeheim
Unzurechnungsfähiger Täter wird frei gesprochen, bleibt aber in der Psychiatrie
VS-VILLINGEN (tam/sbo) - Vor einem Jahr kam es auf der geschlossenen Station eines Pflegeheims in Villingen zu einem sexuellen Übergriff eines 47-jährigen Insassen auf eine 70-jährige Patientin. Nach einer Anklage der Staatsanwaltschaft Konstanz wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung hat das Landgericht den an einer Psychose erkrankten Täter jetzt wegen Schuldunfähigkeit frei gesprochen.
Weil ein psychiatrischer Sachverständiger den Täter als gefährlich einstufte, ordnete das Gericht die dauerhafte Unterbringung des 47Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Bereits vor 20 Jahren war der aus Hessen stammende Mann nach einer massiven Sexualstraftat im Raum Freiburg für viele Jahre in der Psychiatrie weggesperrt worden.
Auch nach seiner Entlassung landete er immer wieder dort oder in verschiedenen Pflegeheimen. Dort kam es mehrmals zu sexuellen Belästigungen, ANZEIGE die aber nicht zur Anzeige gelangten. Unter anderem bedrängte und betatschte der Mann auch eine 26-jährige Praktikantin des Pflegeheims, in dem er zuletzt untergebracht war.
Vor Gericht berichtete er am Freitag, er werde immer wieder von der Stimme einer früheren Freundin zu solchen Taten gedrängt. Mit ihr sei er durch ein Implantat hinter seinem Ohr „telepathisch“verbunden. Danach erzählte der Mann, der früher jahrelang im Wald oder auf der Straße gelebt hatte, phantastische Geschichten aus seinem Leben, die einen weiteren Einblick in seine von der Krankheit geprägte Vorstellungswelt gaben.
Ein Pfleger, welcher der Seniorin damals noch rechtzeitig zu Hilfe gekommen war, berichtete, der Mann habe einen „merkwürdigen Blick“gehabt, als er über der Frau gekniet habe. Auf sein Rufen hin habe es gewirkt, als würde er plötzlich wieder zu sich kommen. Tatsächlich bereute der 47-Jährige die Tat sofort und bat, wieder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht zu werden.
Auch bei der Praktikantin, die als Zeugin geladen war, entschuldigte er sich, bevor er wieder in sich zusammensank und völlig abwesend vor sich hin stierte. Er lebt bereits seit dem Vorfall aufgrund eines vorläufigen Unterbringungsbefehls des Landgerichts im Zentrum für Psychiatrie Reichenau. Dort soll er nun zunächst auf unbegrenzte Zeit bleiben. Die Entscheidung ist bereits rechtskräftig.