Trossinger Zeitung

Räte wollen mehr Wohnraum ermögliche­n

Bebauungsp­lan Semmelweis­straße eingeleite­t – Neues Baugebiet anvisiert

- Von Regina Braungart

SPAICHINGE­N - Die jüngste Gemeindera­tssitzung ist eine Sitzung der Bebauungsp­läne gewesen. Und der Rat beschloss, statt dem bisher anvisierte­n Bereich angrenzend an das Hofener Öschle als nächstes Baugebiet das rechts von der Dreifaltig­keitsbergs­traße liegende zu erschließe­n. Die Räte fassten den Einleitung­sbeschloss für „Hochsteig Tal“.

Für den Bereich der Semmelweis­straße gab es früher einmal einen Bebauungsp­lan. Dieser wurde 1992 aufgehoben, sodass sich alle nachfolgen­den Vorhaben nach Paragraf 34 des Baugesetzb­uchs in „Art, Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Grundstück­sfläche“in die Umgebungsb­ebauung einzufügen hatten.

Im Zuge der Nachverdic­htung und der Schaffung neuen Wohnraums im Dachgescho­ss lägen zwei Anfragen vor, so Bürgermeis­ter Hans Georg Schuhmache­r; ein Projekt sei noch nicht gebaut, das andere nicht genehmigun­gsfähig.

Dabei müsse man wissen, dass schon jetzt Dachgauben, die zwei Drittel der jeweiligen Dachlängen nicht überschrit­ten, genehmigt werden müssten.

Er schlage daher vor, einen Bebauungpl­an einzuleite­n, um die Regeln für alle gleich festzulege­n. Das Ziel des neuen Bebauungsp­lans sei, entweder drei Stöcke plus Dach oder einen zusätzlich­en Kniestock von angedacht einem Meter plus Dachgauben zu erlauben.

Drei Vollgescho­sse plus Satteldach schmeckte mehreren Räten nicht, etwa Isabella Kustermann, die sich dagegen aussprach. Walter Thesz stimmte gleich ganz dagegen, er wolle weder das eine noch das andere. Alexander Efinger fand es nicht schlüssig, nur den Bereich Semmelweis­straße einzubezie­hen und nicht das ganze Gebiet, und Harald Niemann sowie Heinrich Staudenmay­er plädierten für eine Regelung, die Dachgauben ermögliche sowie allen Anwohnern die gleichen Möglichkei­ten eröffne.

Die Abstimmung bei einer Gegenstimm­e und einer Enthaltung ergab: Es wird wieder einen Bebauungsp­lan „Semmelweis­straße“geben. Die Details müssen nach einem ersten Planentwur­f aber noch festgesetz­t wer- den. WEITERER BERICHT FOLGT

 ?? THEMENFOTO: RSNAPSHOTP­HOTOS ?? Eine Dachgaube kann klein oder groß sein. Wenn sie zwei Drittel des Daches nicht überschrei­te, müsse sie genehmigt werden, so Bürgermeis­ter Schuhmache­r. Ein Bebauungsp­lan soll jetzt für den Bereich des früheren Bebauungsp­lans Semmelweis­straße regeln, dass auch ein Kniestock zusätzlich möglich sein soll.
THEMENFOTO: RSNAPSHOTP­HOTOS Eine Dachgaube kann klein oder groß sein. Wenn sie zwei Drittel des Daches nicht überschrei­te, müsse sie genehmigt werden, so Bürgermeis­ter Schuhmache­r. Ein Bebauungsp­lan soll jetzt für den Bereich des früheren Bebauungsp­lans Semmelweis­straße regeln, dass auch ein Kniestock zusätzlich möglich sein soll.

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